Politik

Beschluss gegen die Siedler | 24.06.2005 | Ludwig Watzal

Zionistische Werte

Israels Oberstes Gericht betrachtet die Waffenstillstandslinie von 1949 als offizielle Grenze

Nun hat nach der Knesset auch das Oberste Gericht Israels den Weg für den Abzug der israelischen Armee aus dem Gaza-Streifen und aus vier Siedlungen in der Westbank freigemacht. Die Entscheidung war eindeutig: elf von zwölf Richtern waren dafür, nur Richter Edmund Levy sprach sich in einem Sondervotum für die Rücknahme des betreffenden Gesetzes aus. In dem Mehrheitsvotum stehen bemerkenswerte Sätze: "Judäa und Samaria (Westbank) und der Gaza-Streifen sind Gebiete, die durch Krieg erobert wurden und nicht Teil Israels sind". Sie befänden sich unter "kriegerischer Besatzung" und unterlägen nicht israelischer Jurisdiktion. Implizit bestätigen die Obersten Richter damit auch die bestehende Waffenstillstandslinie von 1949 als offizielle Grenze Israels. Dies ist umso bemerkenswerter, als alle offiziellen Landkarten diese Grenze nicht mehr ausweisen.

Mit diesem Urteil macht sich das Oberste Gericht die Position des Völkerrechts zu eigen, demzufolge die besagten Gebiete "als unter Besatzung stehend" zu betrachten und alle dort getroffenen einseitigen Maßnahmen als völkerrechtswidrig einzustufen sind. Der Richterspruch enthält eine weitere ungewöhnliche Sentenz, heißt es doch, das Rückzugsgesetz sei auch deshalb verfassungsgemäß, weil es "mit den zionistischen Werten des Staates korrespondiere". Diese Verknüpfung von rein positivistischer Rechtssprechung mit zionistischen Werten zur Begründung der Verfassungstreue einer politischen Entscheidung, gab es in dieser Form noch nicht.

Kaum überraschend hat die Siedlungsbewegung, obgleich sie in einigen Punkten, etwa in der Entschädigungsfrage, durchaus Recht erhielt, das Urteil als "irrelevant" bezeichnet und Widerstand gegen die Evakuierung angekündigt. Das Oberste Gericht steht ohnehin seit Jahren unter Beschuss der Siedlerlobby, die gern das Argument zückt, die Kammer sei "linksideologisch" dominiert. Nach Meinung von Aryeh Eldad, Knesset-Abgeordneter der Nationalen Union, habe das Gericht "die menschliche Würde auf dem Altar der linken Weltanschauung geopfert". Und der Likud-Abgeordnete Yehiel Hazan sekundiert: die Entscheidung sei eine "Rechtfertigung der Wegelagerei durch die Regierung und den Ministerpräsidenten".

Die Regierung Sharon könnte jetzt alles tun, damit dem Recht Geltung verschafft wird, und müsste es nicht länger hinnehmen, das Rechtsbrüche der Siedler nur als Kavaliersdelikte geahndet werden. Es wäre an der Zeit, den eigenen Staatsbürgern klarzumachen, dass Menschenleben einen höheren Wert beanspruchen als das Land an sich - ein fundamentaler Grundsatz jüdischer Ethik. Mit der Gründung des Staates Israel 1948 wurde der zionistische Traum realisiert. Seit 1967 fällt durch die Besetzungen ein Schatten auf ihn. Um diesen zu vertreiben, reichen die bisher gesetzten Nebelkerzen kaum aus. Es bedarf einer Konsequenz, die seit 38 Jahren entbehrt wird und nur eines zum Ziel haben kann: den Abzug aus allen 1967 besetzten Gebieten.

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