Politik

Nachgefragt | 13.11.2008 | Interview

Warum reichen Sie gegen das BKA-Gesetz Klage ein, Herr Baum?

Das BKA-Gesetz wurde nach Kritik innerhalb der Koalition nachgebessert. Weshalb klagen Sie trotzdem dagegen?

Die Nachbesserungen betreffen nicht die ...

Das BKA-Gesetz wurde nach Kritik innerhalb der Koalition nachgebessert. Weshalb klagen Sie trotzdem dagegen?

Die Nachbesserungen betreffen nicht die Einwände, die ich aus verfassungsrechtlicher Sicht habe. Das Gesetz erlaubt einen unangemessenen Einbruch in die Privatsphäre, zum Beispiel die optische Wohnraumüberwachung. Es regelt zudem den Bereich der Online-Durchsuchung. Dazu habe ich ja mit anderen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr erstritten. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bleibt ohne den notwendigen Schutz, auch wenn Teile des Urteils umgesetzt sind.

Die SPD konnte für Online-Durchsuchungen eine grundsätzliche richterliche Anordnung nicht durchsetzen...

Es ist völlig unverständlich, dass der Präsident des BKA in Eilfällen eine Online-Durchsuchung anordnen kann. Im Übrigen ist vor dem Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nicht schlüssig dargelegt worden, weshalb wir die Online-Durchsuchung überhaupt brauchen.

Ist das eine Neuauflage des Großen Lauschangriffs?

Es geht noch weiter. Das BKA-Gesetz verändert das deutsche Sicherheitssystem von Grund auf. Bislang handelt die Polizei in einem strikten Rahmen, während die Nachrichtendienste einen viel weiteren Spielraum haben. Die Nachrichtendienste arbeiten im Vorfeld auch ohne konkreten Verdacht. Durch das BKA-Gesetz wird die polizeiliche Tätigkeit immer mehr zu einer nachrichtendienstlichen, untersteht aber nicht mehr der Kontrolle der Bundesanwaltschaft. Dies gibt Anlass zu großer Sorge. Zusätzlich werden gefährliche Parallelzuständigkeiten von Bund und Ländern geschaffen.

Welche Auswirkungen hat das BKA-Gesetz auf Journalisten?

Das Recht der Journalisten, Informanten zu schützen, wird nicht gleichgesetzt mit dem Zeugnisverweigerungsrecht beispielsweise Geistlicher oder Strafverteidiger. Eine solche unterschiedliche Behandlung von Berufsgeheimnisträgern ist nicht akzeptabel.

Haben die aus Sicht der Bürgerrechte notwendigen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zugenommen?

Ja, erheblich. Die Klagen haben zwar maßgebliche Korrekturen der Sicherheitsgesetze vorgenommen, konnten aber den Trend zu immer neuen Sicherheitsgesetzen nicht brechen. Das Parlament erprobt regelmäßig die Belastbarkeit des Grundgesetzes.

Das Gespräch führte Connie Uschtrin

Gerhart Baum (FDP) ist Rechtsanwalt. Er war von 1967 bis 1982 Bundesinnenminister.

 
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