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In mittlerweile 21 europäischen Ländern wird die Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen rechtlich anerkannt. Zwar ist noch nicht allerorts eine völlige Gleichstellung in puncto Erbrecht oder Rente erfolgt, die Zahl der Homoehen stieg aber in den vergangenen Jahren kontinuierlich. In Deutschland haben sich bisher rund 15.000 schwule und lesbische Paare „getraut“. Zum schönsten Tag des Lebens ist einiges an „Begleitung“ erforderlich – Mode, Ringe, Blumen, Torte. Da war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis das erste schwullesbische Hochzeitmagazin auf den Markt kommt, das sich Trends und bekannten gleichgeschlechtlichen Ehepaaren widmet. „Queer Wedding“ erscheint bundesweit und ist kostenlos auf Hochzeitsmessen und bei Standesämtern erhältlich. Ganz Neugierige holen sich unter www.queer-wedding.de sofort Tipps zum Gelingen ihrer Hochzeitfeier.
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Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern ist die Ehe in Deutschland noch nicht für schwule Männer und lesbische Frauen geöffnet.
Die sog. "Eingetragene Lebenspartnerschaft" beinhaltet zwar nahezu alle Pflichten der Ehe (wie z.B. gegenseitige Unterhaltspflicht), jedoch nicht deren Privilegien. Es gibt massive Schlechterstellungen in den Bereichen Steuerrecht, Adoptionsrecht, Erbrecht u.a. Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" ist daher nur eine "Ehe zweiter Klasse" und wird wohl auf Dauer vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte keinen Bestand haben. Sie sollte umgehend abgeschafft und stattdessen die Ehe auch für schwule Männer und lesbische Frauen geöffnet werden, wie es z.B.bereits in einigen euroäischen Ländern bestens funktioniert! SP |
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Grotenhässlich, die Seite.
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