Inge Hannemann: Eine Frau geht ihren Weg

Arbeitsgericht Verloren und doch gewonnen. So könnte man den gestrigen Tag der tapferen Arbeitsvermittlerin und Job-Center-Altona-Mitarbeiterin, Inge Hannemann zusammenfassen.

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Inge Hannemann: Eine Frau geht ihren Weg

Screenshot: YouTube

Gestern, am Dienstag den 30. Juli fand vor dem Arbeitsgericht Hamburg die Folgeverhandlung Hannemann gegen Job Center Hamburg statt. Dem Eilantrag Hannemanns auf Rücknahme der Suspendierung wollte das Gericht nicht folgen. Damit bleibt dem Job Center in Altona Inge Hannemann noch eine Weile erspart und viel wichtiger: Hannemann erspart sich das Jobcenter und kann sich weiterhin der Aufklärungsarbeit gegen Hartz IV widmen.

Längst hat sich die Freistellung Hannemanns für die Freunde von Hartz IV zum Eigentor entwickelt. Statt depressiv, weil ohne Aufgabe zu sein, nutzt Inge Hannemann die Zeit und tourt durch die Republik und berichtet über ihre Erfahrungen.

Zu der Entscheidung teilte das Arbeitsgericht in einer Pressemitteilung mit, dass sich „Frau H. gegen die am 22.4.2013 ausgesprochene Suspendierung“ wendet und Beschäftigung begehrt und sie im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Sie betreibt mindestens einen Internet Blog, auf dem sie sich kritisch über das System der Arbeitsvermittlung und die Verhältnisse beim Jobcenter äußert. Die Presse berichtete, Frau H. weigere sich, gegenüber Arbeitslosen Sanktionen zu verhängen, wenn sie nicht zum Beratungstermin erscheinen.

In dem von Frau H. angestrebten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bedarf es eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs und eines Eilgrundes für eine Entscheidung.

Das Jobcenter hält die Beschäftigung für unzumutbar. Das Verhalten von Frau H. störe den Betriebsfrieden. Es bestehe der Verdacht des vorsätzlichen Verstoßes gegen die gesetzlichen Bestimmungen bei der Betreuung der Kunden des Jobcenters. Frau H. sieht ihre Äußerungen als durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und bestreitet, dass sie sich nicht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bewege.

Die 15. Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg setzte heute die am 6. Juni 2013 begonnene mündliche Verhandlung fort. In einer am Nachmittag verkündeten Entscheidung hat das Arbeitsgericht den Antrag zurückgewiesen, weil es Frau H. nicht gelungen ist, das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs darzulegen. Die vom Jobcenter vorgetragenen Rechtsverletzungen, die sie bei der Arbeit begangen haben soll, sind von ihr nicht entkräftet worden. Eine einstweilige Verfügung, wie sie von Frau H. verlangt wird, kann vom Gericht nur erlassen werden, wenn der Anspruch auf Beschäftigung zweifelsfrei feststeht“.

Damit folgte das Gericht dem Antrag des Job Centers Hamburg auf Abweisung des Antrages. Frau Hannemann erklärte, sie sei zufrieden. Es ist zu vermuten, dass sich dies zum einen auf die überwältigende Solidarität bezog, die sich über den Besuch von über 100 Besuchern manifestierte. Darunter u.a. die Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft, Kersten Artus sowie die Parteivorsitzende Katja Kipping, beide von Die Linke. Zum anderen auch auf die Möglichkeit, dem Job Center Altona noch eine Weile fernbleiben zu dürfen und so die Möglichkeit zu haben, fast täglich mit Menschen in Kontakt zu kommen, die Inge Hannemann wegen ihrer Zivilcourage schätzen und mögen was sie tut.

Mittwoch, 28. August 2013, 13:40 Uhr, Saal 119 vor dem Arbeitsgericht zur Güteverhandlung im Rechtsstreit Inge Hannemann ./. Jobcenter team.arbeit.hamburg

Eigentlich sollte heute das Hauptverfahren beginnen. Der Termin wurde aber verschoben:

Mittwoch, 28. August 2013, 13:40 Uhr, Saal 119 vor dem Arbeitsgericht zur Güteverhandlung im Rechtsstreit Inge Hannemann ./. Jobcenter team.arbeit.hamburg

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