So geht Medizinkritik!

Kölner Manifest Was spricht gegen eine Rettung der Therapiefreiheit, um dem Individuum die Behandlung zukommen zu lassen, die seine besondere Situation verlangt?

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Die Kollektivisierung der Medizin durch “Leitlinien”, durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG), durch verborgene Versicherungsklauseln, durch “Qualitäts-Managements (QMs)”, durch “Disease Related Groups (DRGs)”, macht den Patienten de facto zu einem Anhängsel seiner Diagnosen.

Dazu trägt auch bei:

Medizinische Dienste der Krankenkassen (MDKs) treffen vom Schreibtisch aus Entscheidungen über Leben und Tod , ohne je den Patienten gesehen zu haben,.

Ärzte werden nach einer Gebührenordnung bezahlt, die zur Massenabfertigung zwingt.

10 (Gegen-)Thesen: von Arno Thaller:

1. Das „Individuum“ muss wieder gewürdigt werden.

2. Der Arzt betreut das „Individuum“. Behörden und Versicherungen betreuen das „Kollektiv“.

3. Das „Wissen“ muss der „Heilung“ dienen.

4. Arzt und Patient müssen nicht nur geistig, sondern auch juristisch wieder eine Einheit werden: Die Eine-Hand-Regelung des Arzneimittelgesetzes (AMG)
muss gelockert werden!

5. Der Arzt muss die Freiheit haben, Kollegen in das Therapeuten-Team miteinzubeziehen, ohne die Eine-Hand-Regelung zu verletzen!

6. Die GMP-Vorschrift (Good manufactoring practice, Gute Herstellungspraxis) des AMG gehört so weit gelockert, dass sie nicht zum Zwangsinstrument und zur Verhinderungsstrategie wird!

7. Der Patient muss wieder Eigentumsrecht und Verfügungsgewalt über seinen eigenen Körper zurückerhalten.

8. Die Versicherungsverträge sind sittenwidrig, d.h. extrem „versicherungsfreundlich“! Der Klient erklärt sich nämlich damit einverstanden, dass fünf elementare Dinge bei der Kostenerstattung keinerlei Rolle spielen:
1. seine „Beschwerden“
2. sein „Wunsch“, wie er diese Beschwerden behandelt haben möchte, ob chemisch oder natürlich.
3. die Sicht seines Arztes, dem er sein Vertrauen schenkt.
4. Selbst die „Vertretbarkeit“ und „Sinnhaftigkeit“ einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme löst noch keine Erstattungspflicht aus!
5. Ja sogar der Therapie-Erfolg, das alles Entscheidende jeder medizinischen Maßnahme, spielt für die Kostenerstattung überhaupt keine Rolle!

9. Die faktische „Vergütung im Akkord“ ist mit der Würde des Menschen unvereinbar!

10. Die Pharma-Firmen gehören aus den Ministerien entfernt.


http://www.praxis-thaller.de/fileadmin/inhalte/dokumente/Das_Koelner_Manifest_2012-2.pdf Hier findet sich der vollständige Text des Kölner Manifestes.

Arno Thaller
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

bertamberg

Xundheit! Salut! o! genese! Aufs Ganze gehen, bei Erkennen & Tun, Diagnose & Therapie. Alles ist vollkommen, "wenn das nötige gemacht ist." (Goethe)

bertamberg

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden