Zahlen ja, schießen nein«, beschied der deutsche Kanzler dem amerikanischen Präsidenten. Wie die Bonner Regierung ein bewaffnetes Vorgehen gegen Saddam Hussein zu unterstützen gedenke, hatte die Anfrage aus Washington gelautet. Eine halbherzige, eine inkonsequente Antwort! Man hätte auch schießen können, wenn man schon glaubte, zahlen zu müssen. Oder nicht zahlen dürfen, wenn man nicht schießen wollte. Zehn Jahre sind vergangen seither. Längst ist die Schießhemmung verflogen, aber zu einer schlüssigen Haltung im Umgang mit ihrer Waffenmacht hat sich die deutsche Politik noch immer nicht verstanden.
Eine Zeitlang mochte das hingehen. Traf der abrupte Gestellungsbefehl auf einen außereuropäischen Krisenschauplatz den E
latz den Empfänger doch gänzlich unvorbereitet. Die Bonner Republik sei eine Zwillingsschwester der NATO, spottete einst Alfred Grosser, und ihr gemeinsamer Vater der Kalte Krieg. Eine andere Gefährdung der westlichen wie der westdeutschen Sicherheit als durch die Militärmacht der Sowjetunion hatte jahrzehntelang außerhalb des Vorstellungsvermögens gelegen. Folglich ging die Verteidigungsplanung der NATO stets von der Annahme eines östlichen Angriffs auf westliches Bündnisgebiet aus, und die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit wurde in Mitteleuropa vermutet.Dem entsprach das bereits in Friedenszeiten starke Aufgebot ausländischer Stationierungsstreitkräfte auf deutschem Boden. Es hätte der Bundesrepublik im Verteidigungsfall Bündnishilfe leisten sollen. Dass der westdeutsche Staat seinerseits in die Lage kommen könnte, den Alliierten militärisch beizuspringen, erschien wenig wahrscheinlich. Und dass es dabei gegen einen anderen Feind gehen würde als den potenziellen Gegner im Osten, galt als auszuschließen. Unter dem klar definierten Konfliktbild des geteilten Europa fielen für die Bundesrepublik Verteidigungsfall und Bündnisfall in eins.Was sich im Sommer 1990 am Golf zusammenzog, war nicht der Verteidigungsfall, sondern ein Interventionskrieg. Mit der Vorbereitung der Operation »Wüstensturm« reagierte eine multinationale Streitmacht unter amerikanischer Führung auf die Annexion Kuweits durch den Irak. Keine Frage: Eine gewaltsame Aggression und der offene Bruch des Völkerrechts gingen voraus. Aber rechtfertigt illegale Gewalt ein beliebiges Vielfaches legaler Gegengewalt? Ohne vorherige Ausschöpfung nichtmilitärischer Zwangsmittel? In einer Region, in der gewaltsame Landnahmen bis dahin durch Resolutionen verurteilt, aber nicht mit Krieg geahndet zu werden pflegten? Lauter ungewohnte Fragen für eine Gesellschaft, die gelernt hatte, den Frieden als Ernstfall zu betrachten.Der Bundesrepublik bescherte der Golfkrieg das Ende der Ära strikter Selbstmäßigung und Nichteinmischung in internationale Konflikte. Von Anfang an war sie mitbeteiligt, zwar ohne Soldaten zunächst, aber mit Waffen, Geld und Logistik. Von deutschem Boden werde nur Frieden ausgehen, hieß es feierlich im Vertrag über die äußeren Aspekte der deutschen Einheit. Kaum dass die Tinte getrocknet war, lief auf Straßen, Schienen, Luft- und Wasserwegen der Bundesrepublik die generalstabsmäßige Verlegung von zwei Millionen Tonnen alliierten und deutschen Militärgeräts in Richtung Golf an. So wurde es das Gegenteil von Frieden, was als erstes vom wiedervereinigten Deutschland ausging. Mit 17 Milliarden Mark Finanz- und Ausrüstungshilfe übernahm Bonn nicht weniger als ein Drittel der Kriegskosten der Interventionsmächte.Nur »Scheckbuchdiplomatie«, wie jene, die das Mitschießen vermissten, verächtlich kommentierten? Jedenfalls blieb es nicht dabei. Das nachfolgende Jahrzehnt sah die kontinuierliche Demontage rechtlicher und psychologischer Schranken gegen exterritoriale Einsätze deutscher Streitkräfte. Meist lieferte der eskalierende Konflikt auf dem Balkan den Anlass. Schritt für Schritt tastete sich Bonn an sein neues Verständnis politischer »Normalität« heran. Der Übergang zwischen humanitären, nichtmilitärischen und militärischen Aktivitäten verlief fließend, oder es änderte sich der Einsatzauftrag im Verlauf einer Mission.So oblag es dem integrierten Frühwarn- und Aufklärungsgeschwader der NATO zunächst lediglich, die jugoslawische Krisenregion aus der Luft zu beobachten. Mit den ersten Angriffen amerikanischer Kampfjets auf serbische Ziele im Frühjahr 1994 übernahmen die AWACS-Maschinen ihre Zweitrolle als Feuerleitzentralen. Sie wurden Teil aktiver Kriegshandlungen - und mit ihnen die deutschen Besatzungsmitglieder an Bord.Gegen den AWACS-Auftrag wie auch gegen die deutsche Teilnahme an der Embargo-Überwachung in der Adria und an der multinationalen Somalia-Mission, die glücklos endete, legte die parlamentarische Opposition Klage beim Bundesverfassungsgericht ein - erfolglos in allen drei Fällen. Der eigenwillige Richterspruch aus Karlsruhe zog die Grenzen verfassungsrechtlicher Zulässigkeit von Auslandsoperationen der Bundeswehr bewusst weit, band sie jedoch an die vorherige Zustimmung des Bundestages.Seither liegt es praktisch im Ermessen von Regierung und Parlament zu entscheiden, wann, wo und wofür deutsche Soldaten zum Einsatz kommen. So hatten es das vorige Kabinett und Verteidigungsminister Rühe ausdrücklich gewünscht. Militärische Zurückhaltung, das Markenzeichen der alten Bundesrepublik, gehört der Vergangenheit an. Mit dem Ja zur Kosovo-Intervention der NATO, dem elfwöchigen Luftkrieg ohne Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, brach der letzte Damm. Aber diesen Entschluss hat bereits eine rot-grüne Bundesregierung zu verantworten.Ein weiter Weg führt von der verschämten Beihilfe zum Feldzug am Golf bis zur politischen Vorreiterrolle beim Kraftakt auf dem Balkan. Was genau ist geschehen? Eine für die Verfassungsgeschichte und Verfassungspraxis der Bundesrepublik fast konstitutive Grundhaltung hat sich verflüchtigt: die strikte Unterscheidung zwischen erlaubter und unerlaubter Waffenanwendung, zwischen legitimer und illegitimer Gewalt.Dass Streitkräfte und Rüstungen nur noch einem einzigen Zweck dienen dürfen und keinem sonst - der Verteidigung - war den Vätern des Grundgesetzes eine schlichte Selbstverständlichkeit. Nicht allein das Stigma der deutschen Vergangenheit, auch die prekäre Sicherheitslage an der Nahtlinie zwischen den Machtblöcken erzwang diese Einsicht. Dennoch wäre die deutsche Selbstbescheidung als deutscher Sonderweg gründlich missverstanden. Im Gegenteil, das Grundgesetz vollzieht nur nach, was die großen internationalen Konventionen, voran die Charta der Vereinten Nationen, zwingend vorschreiben. Ohne Wenn und Aber verbieten sie jede Form militärischer Gewalt, außer zur Selbstverteidigung und zur Gewährleistung des Friedens unter Autorität der Weltorganisation selbst.Normalität kommt von Norm. Wer die Regeln des Rechts und der Zivilität unterläuft oder aushöhlt, schafft keine neue Normalität, die den Namen verdient. In diese Richtung aber weist inzwischen die sicherheitspolitische Diskussion in Deutschland. Scheinbar sind es nur Kleinigkeiten: Die Bundeswehrplanung kommt nahezu gänzlich ohne Lage- und Bedrohungsanalyse aus und ohne eine daraus gewonnene Bedarfsermittlung. Wo sich ein Bedarf an Verteidigungsvorsorge beim besten Willen nicht mehr ausmachen lässt, ersetzt ihn die Formel von der Verteidigung deutscher Interessen. Das Wort ist dasselbe, der Sinn ein anderer.Natürlich hat ein Staat wie die Bundesrepublik auswärtige Interessen. Soldaten gehörten bisher nicht zu denen, die mit der Wahrnehmung betraut waren. Militarisierung der Außenpolitik? Vor kurzgriffigen Schlagworten sei gewarnt. Aber wie soll man es nennen, wenn in immer mehr amtlichen Äußerungen von militärischen Interessen der Bundesrepublik die Rede ist? Wenn militärische Aktivitäten neben die zivilen, politischen, diplomatischen, ökonomischen Mittel aufrücken in das ganz reguläre Instrumentarium außenpolitischer Interessenvertretung? Eine Armee für den existenziellen Notfall oder Waffenmacht zum Alltagsgebrauch - die Grundfrage wird die Politik entscheiden müssen. Sie ist nicht delegierbar an Expertenkommissionen.Ebensowenig kann die Frage den Bündnisgremien in Brüssel überantwortet werden. So oft hat der Bundeskanzler nach dem wenig ruhmreichen Kosovo-Abenteuer einen Merksatz wiederholt, dass darin fast schon so etwas wie eine Außenpolitik-Doktrin von Rot-Grün aufscheint: Bündnissolidarität sei für Deutschland Staatsräson. Hätte sich der Kanzler doch an sein Credo gehalten! In der Tat ist die Bundesrepublik bei ihren Verbündeten im Wort. Sie schuldet ihnen - siehe NATO-Vertrag, Artikel fünf - Beistand zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs. Sie schuldet ihnen nicht Beihilfe zur Führung eines bewaffneten Angriffs. Das ist bekanntlich das Gegenteil von Verteidigung, und auf seinen Ruf als Verteidigungsallianz hat das Bündnis immer großen Wert gelegt.
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