Beunruhigendes Versagen

Wahlrecht Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Koalition kassiert. Das passiert nicht zum ersten Mal - und verrät viel über die Gestaltungskraft der Koalition
Wie wird diese Verteilung in Zukunft zustande kommen?
Wie wird diese Verteilung in Zukunft zustande kommen?

Illustration: Der Freitag

Die Entscheidung der Verfassungsrichter zur Wahlrechtsreform der Koalition ist nicht nur einschneidend, weil nun kein gültiges Wahlgesetz mehr existiert. Sie wirft auch grundsätzliche Fragen auf zur Gestaltungskraft der Koalition.

Die Bundesrepublik hat ein undurchsichtiges Gemisch aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Die föderale Struktur verkompliziert die Regularien noch. Mit deren Feinheiten sind mitunter sogar Fachleute überfordert. Exemplarisch dafür sind die Überhangmandate: Schon 1957 kritisierte das Bundesverfassungsgericht, dass sie den Grundsatz der Gleichheit des Stimmengewichts verletzen. Über Jahrzehnte hinweg konnte der Gesetzgeber selbst unter fachlicher Anleitung keine Lösung für dieses Problem finden. Die vom Verfassungsgericht beanstandeten Mängel des Wahlrechts sind also tatsächlich komplex.

Das kann aber nicht die peinliche Umsetzung der Reform rechtfertigen, die Karlsruhe dem Gesetzgeber mit einer ähnlichen Entscheidung 2008 aufgetragen hatte. Schwarz-Gelb war nicht nur in der Sache überfordert, sondern hat auch das Gespür für die Bedeutung der Sache vermissen lassen. Viel zu spät einigte sich die Koalition im Juni 2011 auf einen Kabinettsentwurf – nur fünf Tage vor Ablauf der von den Richtern eingeräumten dreijährigen Frist. Im anschließenden politischen Prozess verzichtete Schwarz-Gelb darauf, die anderen Parteien für ihren Vorschlag zu gewinnen. Das sorgte nicht nur bei der Opposition für Ärger. Schließlich betraf die nun gekippte Gesetzesnovelle den legitimatorischen Kern der repräsentativen Demokratie, nämlich den Wahlakt.

Peinliche Situation

Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, sprach von einem „minimalinvasiven Eingriff“. Damit dokumentierte er eindrücklich, wie hoffnungslos die Regierungskoalition die Bedeutung der Reform unterschätzte. Bestätigt fühlen darf sich nun ein Mahner wie Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die Entscheidung gebe „Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung des Verfahrens“, erklärte er am Mittwoch. Bereits im Juni 2011 sah er den Gesetzgeber angesichts der ausgelaufenen Frist in einer „peinlichen Situation“.

Am meisten beunruhigen dürfte viele Bürger aber, dass die Regierungskoalition regelmäßig daran scheitert, ihre politischen Entscheidungen am Grundgesetz zu orientieren. Mit der Wahlrechtsreform erklärte das Verfassungsgericht bereits die fünfte Regelung aus schwarz-gelber Feder für nichtig. Am 12. September könnte mit der Entscheidung zum ESM die sechste folgen. Es ist alarmierend, dass die Regierung bei der Ausgestaltung politischer Entscheidungen zunehmend auf das Verfassungsgericht und nicht das Parlament vertraut.

Vor der neuerlichen Entscheidung nannte der Staatsrechtsexperte Christoph Möllers die Novelle einen „kleinen Entwurf“, von dem man wisse, dass dieser das Problem nicht löse. Gesetzgebung à la: Wir können es nicht besser, übernehmt ihr das mal? Gut möglich, dass die Opposition dieser Bitte der Koalition im nächsten Jahr nachkommen will.

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Geschrieben von

Angelo D'Abundo

Das sehe ich nicht so.

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