Bis heute verfemt

1956 Als das oberste Gericht der Bundesrepublik die KPD verbietet, hat das Urteil mit Recht und Rechtsstaatlichkeit wenig zu tun. Aufgehoben ist es nach wie vor nicht
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Am 23. Oktober 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei verboten. An sich kein erinnerungswürdiges Ereignis. War die SRP doch eine billige Kopie der NSDAP. Sie bestand vornehmlich aus frustrierten ehemaligen Nationalsozialisten, die ihren früheren Parteigenossen den Einstieg in den Partei- und Staatsapparat der Bundesrepublik neideten, der vielen zu Karrieren verhalf. Gleiches hätten die „alten Kämpfer“ von der SRP ebenfalls gern erfahren. Dies war ihnen allein schon deshalb verwehrt, weil ihre Partei äußerst schwach blieb. Sie war nur im niedersächsischen Landesparlament und niemals im Bundestag vertreten. Ob die Partei wirklich in der Lage war, die „freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen