Menschenrechte scheinen uns in Deutschland allgemein als selbstverständlich. Wir wissen, dass es sie gibt, wir respektieren sie, wir preisen sie, was um so leichter fällt, als schwere Verletzungen dagegen sich eher anderswo in der Welt ereignen. Die dramatischen Geschichten hinter solchen Menschenrechtsverletzungen bekommen wir gelegentlich in den Medien präsentiert. Und manch einer hat sich bei diesem wiederkehrenden Ritual schon gefragt, ob die Menschheit denn eigentlich gar nichts dazulernt? Auf den ersten Blick sieht es nicht so aus. Aber einiges hat sich doch getan. Leider fast unmerklich, weil es sich auf der höchsten Weltsystemebene der internationalen Organisationen und im Stillen vollzieht. Mit den Entwicklungen im Bereich Bildung für die Menschenrechte se
seit 1948 befasst sich das frisch herausgekommene Buch des Heidelberger Erziehungswissenschaftlers Volker Lenhart: Pädagogik der Menschenrechte. "Spätestens seit die UNO eine Dekade der Menschenrechtserziehung 1995-2004 proklamiert hat, ist die Förderung der Menschenrechte im Medium von Erziehung und Bildung auch zu einem Gegenstandsfeld der Erziehungswissenschaft geworden", beginnt Lenhart mit der Einordnung dieses neuen Forschungsschwerpunktes in die Systematik der Erziehungswissenschaft. Das ist weniger trocken als es klingt. Lenhart zäumt das Thema auf neue Weise auf. Er behält die Weltsystemebene und das theoretische Fundament unmittelbarer "face-to-face"-Pädagogik zugleich im Blick. Das Buch beinhaltet eine Essenz aller Aspekte, die bei dem Thema eine Rolle spielen. Es nennt vor allem Zielgruppen, die für eine Menschenrechtsbildung in Frage kommen: vom Grundschüler in Afrika über Soldaten, PolizistInnen, LehrerInnen, medizinisch-naturwissenschaftliche Professionen und Juristen in allen möglichen Ländern der Welt bis zum Sozialarbeiter in Deutschland. Lenhart klärt in sieben großen Hauptkapiteln zunächst den gegenwärtigen Stand der Institutionalisierung der Menschenrechte. Die Institutionalisierung hatte mit der Formulierung und Beschließung der "Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte" im Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen begonnen. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene weitere internationale Konventionen, das heißt Pakte mit großer Rechtsverbindlichkeit, beschlossen. Die Menschenrechte werden seitdem in "negative Rechte", das heißt Rechte, die durch Unterlassen von Verletzungen gewahrt bleiben, und "positive Rechte", also diejenigen, die durch aktives Staatshandeln umzusetzen sind, unterschieden. Als Beispiel führt Lenhart hier das positive "Recht auf Bildung" an. Das bedeutet, dass nicht nur niemand willkürlich von Bildungseinrichtungen ausgeschlossen werden darf, sondern dass es eine aktive Pflicht seitens der Staaten gibt, für die Einrichtung von Schulen zu sorgen. Kurzum: Die Menschenrechte sind Teil des kulturellen Werte- und Wissenssystems, mehr noch und primär Bestandteil des Völkerrechts und so Bestandteil des internationalen politischen Systems. Wenn es um die Verwirklichung des pädagogische Zieles "Wahrung der Menschenrechte in der Praxis" geht, hält Lenhart den "Kunstgriff" für sinnvoll, mehr den Rechtscharakter der Menschenrechte zu betonen, anstatt ausschließlich die moralisch-ethischen Aspekte. Denn, so Lenhart, die moralphilosophischen Theorien erreichen besonders diejenigen Adressaten nicht, "die im Konflikt von interessenbesetzten Ideen kognitive Dissonanzen nicht scheuen", die nicht bereit sind, all die bei der Entwicklung und Ausformulierung der Menschenrechtskataloge beschlossenen Prinzipien und Regeln auch anzuwenden. Dennoch seien Ethik und Moral insofern von Bedeutung, als Menschen im Allgemeinen Rechtsnormen nur dann als legitim empfänden, wenn sie die moralischen und ethischen Gründe ihrer Setzung nachvollziehen könnten. Dies sei besonders didaktisch von Bedeutung. Lenhart informiert über die internationalen Dokumente der Menschenrechtsbildung, darunter den "World Plan of Action" von 1993, die "Guidelines for National Plans" von 1998 und die "Amnesty International´s Human Rights Education Strategy" von 1996. Auch erwähnt er die im Kontext der vom Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCR) und der UNESCO ausgerufenen "Dekade der Menschenrechtsbildung" von 1994 bis 2003 ausdifferenzierten regionalen Handlungspläne für Europa und Afrika, für die Arabischen Staaten und für den Asiatisch-Pazifischen Raum. Sie tragen der Tatsache der sehr unterschiedlichen Problemlagen der Menschenrechte in diesen Regionen Rechnung. Ein Beispiel für die Universalität der Menschenrechte, die Lenhart bereits zu Beginn detailliert auf der Grundlage der Diskurstheorie von Habermas und der Gerechtigkeitstheorie von Rawls mit Bezug auf Immanuel Kant und das "Projekt Weltethos" von Hans Küng aus dem Jahre 1990 reflektiert - ist der Text der arabischen Strategie. Solche UN-Papiere geraten ja schnell in Vergessenheit. Angesichts der Konflikte zwischen islamischer und westlicher Welt ist es aber vielleicht nicht so schlecht, noch einmal Schwarz auf Weiß bestätigt zu bekommen, dass die Wertschätzung der Menschenrechte und der Bildung originärer Bestandteil der arabischen Kultur und der islamischen Tradition seien. Die arabisch-muslimische Kultur sehe, heißt es da, entsprechende Bildungsanstrengungen als Bereicherung des zivilisatorischen Erbes der Menschheit an. Im schulpädagogischen Kapitel wird gezeigt, dass Menschenrechtbildung weltweit mit der Erziehung zum Frieden, zur Toleranz und zur Demokratie verknüpft wird. Unter der Überschrift "Bildung als Menschenrecht und Menschrechte in der Bildung" ist das Problem körperlicher Züchtigung an Schulen in England erwähnt, aber auch das Recht auf muttersprachlichen Unterricht, was 1962 französischsprachige belgische Eltern für ihre Kinder beim Europäischen Gerichtshof einklagten - bekannt geworden als der belgische Sprachenfall. Den Band beschließt ein Kapitel über die Kinderrechte. Auch sie gehören zum Standard der allgemeinen Menschenrechtskonvention und somit zum Völkerrecht. Sie enthält eine Fülle pädagogischer Details, angefangen von der Definition von dem, was Kindheit sei, über die Rechte des Aufwachsens, ziviles Recht im Konflikt zwischen Elternrecht und Kinderrecht, über die besonderen Problemlagen von Flüchtlingskindern und Kindern, die des besonderen Schutzes bedürfen, weil sie zum Beispiel HIV-krank sind oder weil ihre Rechte auf Unversehrtheit und Würde von Leib, Leben und Persönlichkeit (Genitalverstümmelung, sexueller Mißbrauch, Kindersoldaten, kriegsbedingter Bildungsnotstand) gefährdet oder verletzt wurden. Für diese Rechte gibt es erst seit 1989 ein völkervertragsrechtliches Dokument, das inzwischen von 191 Staaten der Erde anerkannt ist. Deutschland hat das Vertragswerk mit dem Namen "The Convention on the Rights of the Child" von 1992 ratifiziert. Sein Rechtscharakter verleiht ihm hohe Verbindlichkeit für sozialpolitisches und sozialpädagogisches Handeln. Hier dürften sich Professionsangehörige von Sozialpädagogik und Sozialarbeit in Forschung, Lehre und Praxis besonders angesprochen fühlen, denn die Menschenrechtsproblematik ragt doch mehr in den beruflichen Alltag hinein, als im bundesdeutschen veröffentlichten Berufsbewusstsein bislang wahrgenommen. Die bundesdeutsche Debatte sei da bislang sehr zurückhaltend gewesen, vielleicht weil man die Menschenrechtswahrung in Deutschland bislang als gesichert ansah, meint Lenhart. Besonders für die Zeit nach dem Fall der Mauer sei aber die Herausbildung eines zunehmenden "globalen Ethos der Verantwortlichkeit" zu konstatieren - vermutlich als Reaktion auf die menschen-rechtsverletzenden Bürgerkriege der neunziger Jahre und auf die Anschläge vom 11. September 2001 in New York. Die Menschenrechte als Orientierungsmarken für ein freiheitliches, gerechtes, solidarisches und friedliches Zusammenleben von Individuen und staatlich verfassten Gesellschaften, Staatenbünden, Weltregionen und Kulturen seien seither noch mehr in das Zentrum der weltgesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Der professionsübergreifenden Ausbildung von Personal komme deshalb immer größere Bedeutung zu. Deshalb hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine Serie von Materialien für alle menschenrechtsrelevanten Berufe herausgegeben. Volker Lenharts Pädagogik der Menschenrechte steht thematisch in der Tradition der Heidelberger internationalen und interkulturellen vergleichenden Erziehungswissenschaft. Es enthält eine Fülle von Hinweisen, die dem Laien und dem fachkundigen Leser neu sein dürften - ein Grundlagenwerk für jeden an internationaler Menschenrechtsbildungsarbeit Interessierten.Volker Lenhart: Pädagogik der Menschenrechte. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2003, 192 S., 13,90 EUR
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