Die Wie-Auch-Immer-Lex

Aktuelle Stunde Üble Nachrede trifft weder Gysi noch die Linke. Aber die Demokratie
Exklusiv für Abonnent:innen

Die Legitimation eines Abgeordneten folgt aus dessen Wahl. Die Überprüfung von Mitgliedern des Bundestages auf ein der Wahl vorausgehendes Verhalten gehört grundsätzlich nicht zu den parlamentarischen Aufgaben. Eine Schuldsuche unter Kollegen, ja unter Mitgliedern gegnerischer Parteien, ist in jedem Fall wegen Befangenheit fragwürdig, ja hat den Ruch der politischen Hatz. Insofern war der erst 1992 eingefügte § 44b des Abgeordnetengesetzes, eine nur gegenüber Ostabgeordneten genutzte Sonderkompetenz des Immunitätsausschusses, von vornherein bedenklich. Er sieht eine "nur ausnahmsweise zugelassene Kollegialenquete" des Immunitätsausschusses vor mit dem Ziel, der Öffentlichkeit alle Tatsachen zu unterbreiten, die ihr ein Urteil ermö