Im Tal der Ahnungslosen

Widerrede Warum selbst DDR-Bürgerrechtler die Stasi-Vorwürfe gegen Gregor Gysi als Kampagne gegen sich erleben
Exklusiv für Abonnent:innen
Gregor Gysi im Jahr 1978 mit seinem Mandanten Rudolf Bahro
Gregor Gysi im Jahr 1978 mit seinem Mandanten Rudolf Bahro

Foto: Mehner/ Ullstein

Für Menschen, die Ende der Achtziger in der ehemaligen DDR politisch anders aktiv waren als im Sinne des Politbüros der SED, gab es für den Fall der Verhaftung eine goldene Regel: Wer vor allem seelsorgerische Betreuung braucht, nimmt einen der von der Kirche vermittelten Anwälte. Wer glaubt, auch strafrechtlich etwas erreichen zu können, wendet sich an Gregor Gysi. Mit diesem Mandat verband sich automatisch der Auftrag, mit „allen zuständigen Stellen“ zu reden, wie es damals hieß. Diese Regel, die bereits jugendlichen Aktivistinnen und Aktivisten frühzeitig vermittelt wurde, scheint einigen Altvorderen der Opposition nicht bewusst gewesen zu sein. Zumindest beschwerten sich etwa Katja Havemann und Bärbel Bohley später darü