Kleine Lektion der Macht

Volksvertreter Die Bundestagsabgeordneten sind in erster Linie eine Institution des Grundgesetzes. Sie sind dem Wohl des deutschen Volks verpflichtet, nicht dem ihrer Partei
Ausgabe 40/2013

Als der englische König einmal ein Gesetz unterzeichnen sollte, das in krassem Gegensatz stand zu dem, was er über die darin neu geregelte Sache bis dahin gesagt hatte, protestierte er bei seinem Premier Wellington: „Das kann ich nicht unterschreiben. Da wäre ich ja kein Gentleman.“ Der Herzog von Wellington antwortete knapp: „Majestät sind kein Gentleman, sondern eine Institution der englischen Verfassung.“

Ob alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages den Ehrgeiz haben, als Gentlemen zu gelten, ist schwer zu sagen, zumal seit der Erfindung der Talkshows. Aber richtig ist, dass auch sie zuerst eine Institution des Grundgesetzes sind. Damit scheinen es derzeit viele nicht sonderlich ernst zu nehmen. Und sie werden dabei unterstützt von Publizisten aller politischen Richtungen, bei denen man allerdings vermuten darf, dass sie das Grundgesetz nicht kennen.

Gemäß dem Grundgesetz sind die Bundestagsabgeordneten dem ganzen deutschen Volk verpflichtet. Das heißt zunächst: Sie sind nicht Lobby-Vertreter ihrer Wahlkreise. Wenn sie nebenher in Berlin bei dieser oder jener Regierungsstelle etwas für ihren Wahlkreis herausschinden können, mag das schön sein. Aber das ist nicht ihre Aufgabe.

Sie sind auch nicht verpflichtet, nach der Wahl, unter welchen Umständen auch immer, an dem festzuhalten, was sie vor der Wahl herumtrompetet haben. Vor der Wahl sind sie als Parteimänner oder -frauen aufgetreten. Nach der Wahl tragen sie Verantwortung für das ganze Volk. Dass die Partei und „das Ganze“ nicht identisch sind, weiß jeder.

Der Parteivorsitzenden Angela Merkel vorzuhalten, sie dürfe bei Koalitionsverhandlungen keinen Steuererhöhungen zustimmen, weil sie es vor der Wahl anders versprochen habe, ist Unsinn. Vor der Wahl hat sie den Unions-Standpunkt vertreten. Nach der Wahl hat sie im Interesse des Ganzen zu versuchen, eine stabile Regierung zu bilden. Ähnlich ist es mit der Weigerung von SPD und Grünen, mit der Linkspartei zu koalieren. Vor der Wahl hat das dem Wahlziel dieser Parteien entsprochen. Nach der Wahl geht es nur noch darum, ob das Wahlergebnis im Interesse des Volkes und der von diesem herbeigeführten Mehrheit im Parlament eine solche Koalition nahelegt. 23 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Vergangenheit hier kein Gegenargument mehr. 1969 ließ sich Willy Brandt von schweren Ex-Nazis in der FDP als Bundeskanzler mitwählen.

Angst vor Kampagnen des poltischen Gegners? Da hilft ein Blick in die Mao-Bibel. Der Große Vorsitzende sagte: „Wenn der Feind uns bekämpft, ist das gut und nicht schlecht.“ Genau.

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