Mit Hydra zur Unternehmerin

PROSTITUTION Das Berliner Verwaltungsgericht befindet: nicht sittenwidrig. Nun differenzieren sich die Interessen der Sexarbeiterinnen
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Sie gehören nicht gerade zu den gewöhnlichen Vertreterinnen ihres Standes; doch legt man einmal die spröde betriebswirtschaftliche Definition zugrunde, dann sind sie zweifellos Unternehmerinnen, denn sie betreiben ihre Geschäfte auf eigene Rechnung. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hat dieser Tage eine Unternehmerin aus dem "Milieu" einen Sieg davongetragen, der vielbeachtet, weil von gesellschaftspolitischer Bedeutung ist: Felicitas Weigmann, Chefin des "Café Pssst" in Wilmersdorf erhält ihre Konzession zurück, die ihr das Bezirksamt wegen "Sittenwidrigkeit" entzogen hatte. Das Café, dem eine Zimmervermietung angeschlossen ist, argumentierte das zuständige Wirtschaftsamt, diene der Anbahnung unsittlicher sexueller Dienstleistungen; diese jed