Neben der Spur

Fehlentscheidung Nicht nur im Fall von Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat Generalbundesanwältin Monika Harms rechtliche Standards verletzt, meint Wolfgang Nešković
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Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein wegen des verheerenden Luftangriffs am 4. September 2009 in Kunduz eingestellt. In der öffentlichen Debatte ist der falsche Eindruck entstanden, dass hiermit „das letzte Wort“ gesprochen sei. Die Entscheidung wird mit einer ­Autoritätswirkung versehen, die einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung gleichkommt. So spricht die Süddeutsche Zeitung folgerichtig, aber begrifflich unzutreffend vom „Urteil“ der Bundesanwaltschaft. Es haben aber weder der Bundesgerichtshof noch das Bundesverfassungsgericht entschieden, sondern lediglich die Bundesanwaltschaft.

Der Wert beziehungsweise Unwert der Einstellungsentscheidung lässt sich nur vollends erfassen, wenn dabei auch die recht