Nur keine Aufregung

Kriminalität Was soll das Herumgehacke auf Nordrhein-Westfalen wegen des Kaufs der Steuer-CD? Die Union sollte lieber selbst im Bundesrat klare Kante zeigen
Die Schweiz verfolgt im Steuerstreit nur ihre eigenen Interessen - das muss Deutschland nicht nervös machen
Die Schweiz verfolgt im Steuerstreit nur ihre eigenen Interessen - das muss Deutschland nicht nervös machen

Bild: Sean Gallup/Getty Images

Staaten haben keine Freunde; Staaten haben Interessen. So liegt es im natürlichen Interesse der Schweiz, ihren Status als „Steuerparadies“ zu erhalten und weiter zu prosperieren. Mögen die dort gebunkerten Milliarden auch bisweilen von Steuerbetrügern oder Diktatoren stammen. Die dunklen Geheimnisse der Anleger will das Land bewahren und weiter mit ihnen lukrative Geschäfte machen.

Im Interesse Deutschlands wiederum muss es auch und gerade angesichts von Verschuldung und Euro-Krise liegen, alle möglichen Einnahmequellen auszuschöpfen und – nicht nur nebenbei – Finanzbetrügern das Handwerk zu legen. Angesichts von Millionenbeträgen, die Einzelne dem Staat und damit der Gesellschaft entziehen, verbietet es sich in diesem Zusammenhang, verharmlosend von „Steuersündern“ zu sprechen.

Wohl der Allgemeinheit?

Da mutet es schon außerordentlich merkwürdig an, wenn nun Vertreter von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen den jüngsten Ankauf einer CD mit mehr als 1.000 Kontendaten der Züricher Filiale der britischen Coutts-Bank als Alleingang der von SPD und Grünen geführten Landesregierung verurteilen und sich die Kritik aus der Schweiz, vor allem der dortigen Bankiersvereinigung, zu eigen machen. Sie müssen sich fragen lassen, ob sie mit ihrer Haltung noch dem Wohl der Allgemeinheit dienen oder den Interessen des Kapitals den Vorzug geben.

Ihre Vorwürfe, damit werde ein vom Bundestag gebilligtes Steuerabkommen mit der Schweiz gebrochen und das Land NRW agiere gegen den Bund, sind vorgeschoben. Denn erstens muss der bilaterale Vertrag noch vom Bundesrat – voraussichtlich im November – beraten werden, ehe er in Kraft treten könnte. Und zweitens ist die Strafverfolgung nun einmal Ländersache.

Pflicht der Ermittler

Zwar hat der Ankauf solcher illegal hergestellter Datensätze ein Geschmäckle, ist aber nach gerichtlicher Feststellung zulässig und somit rechtsstaatlich. Das hat inzwischen auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) registriert, weshalb die Stellungnahme aus seinem Haus zurückhaltender ausfiel als die der Parteifreunde in Nordrhein-Westfalen. Bei derartigen Straftaten, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, sei es die Pflicht der Ermittler, dem Verdacht nachzugehen, hieß es da lapidar. Zunächst ist keine Rede mehr davon, dass das erneute Vorpreschen der NRW-Fahnder sein mühsam ausgehandeltes Abkommen torpediere, das pauschale Besteuerung von illegalen Schwarzkonten und ansonsten Straffreiheit vorsieht.

Zudem dürfen Ursache und Wirkung nicht außer Acht gelassen werden. Ursache für die Schleichwege, auf die sich die Strafverfolger begeben, sind schließlich kriminelle Handlungen, die in der Summe volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen. Dass sich die Datendealer die Weitergabe einer solchen CD fürstlich bezahlen lassen – die Rede ist jüngsten Fall von 3,5 Millionen Euro – ist zwar unschön, aber für den Staat vergleichsweise billig. Nebenbei: Dass V-Leute, die womöglich kriminelle Handlungen begehen, ebenfalls vom Staat entlohnt werden, hat aus den Reihen von Union und FDP noch keine derart vehemente Kritik hervorgerufen.

Zwei Scheiben Wurst

Jenseits der politischen Diskussion dieser Form der Strafverfolgung muss aber auch ein moralischer Aspekt eine Rolle spielen: der des Rechtsfriedens in diesem Land. Der Bürger muss darauf vertrauen können, dass Strafverfolgung nicht erst unterhalb einer bestimmten Reichtumsgrenze ansetzt.
Es kann nicht angehen, dass kleine Angestellte wegen eines Pfandbons oder zwei Scheiben Wurst mit Zustimmung der Arbeitsgerichte ihren Job verlieren, aber Kriminelle geschont werden, die die Gesellschaft – mit Hilfe anderer Staaten – um horrende Summen betrügen. Dass einem Hartz-IV-Empfänger Leistungen gestrichen werden, weil er ein kleines Zubrot verschwiegen hat, finanzkräftige Steuerflüchtlinge aber mit lächerlichen Nachzahlungen davonkommen.

Die Abstimmung über das Abkommen mit der Schweiz im Bundesrat wird auch eine Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit der Oppositionsparteien, insbesondere der SPD. Da die schwarz-gelbe Regierung in der Länderkammer über keine eigene Mehrheit verfügt, dürfte Schäubles Vertrag dort zu Makulatur gestempelt werden, wenn die Sozialdemokraten – wie angekündigt – bei ihrer Ablehnung bleiben. Noch besser wäre es allerdings, wenn auch die Unions-geführten Länder das unselige Papier in die Tonne träten.

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Geschrieben von

Wolfgang Heininger

Der 53-Jährige war bereits mit 16 als Journalist tätig. Nach dem Studium kam er 1987 zur Frankfurter Rundschau. Zuletzt war er Nachrichtenredakteur.

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