Die Diagnose des Notarztes ist eindeutig: Laye-Alama Conde ist ertrunken. Genauer gesagt: Der 35-jährige Afrikaner wurde ertränkt. Ertränkt, ohne seinen Kopf auch nur einmal unter Wasser zu pressen. Die Tatwaffe ist eine Magensonde, mit der literweise Leitungswasser in den Magen des Afrikaners gepumpt wurde; so viel, dass die Flüssigkeit den Verdauungstrakt überschwemmte, in die Lunge eindrang und die Atmung lähmte. Der Tatort: das Polizeirevier des Bremer Stadtteils Vahr. Die Täter: ein Arzt und zwei Polizisten. Gegen sie ermittelt nun die Bremer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 27. Dezember. Bekannt wurde er, weil der herbeigerufene Notarzt - gegen de
- gegen den jetzt selber wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt wird - Anzeige erstattete. Zehn Tage lag der aus Sierra Leone stammende Mann hirntot im Koma, bevor er in den Abendstunden des vergangenen Freitags auf der Intensivstation eines Bremer Krankenhauses verstarb. Kurz bevor er in den Todes-Schlaf fiel, hatte der Schwarzafrikaner noch einige Kokain-Kügelchen erbrochen: "Operation Drogenfund" gelungen - Patient tot.Laye-Alama Conde ist nicht das erste Todesopfer der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln an mutmaßliche Dealer. Bereits im Dezember 2001 starb im benachbarten Hamburg der 19-jährige Nigerianer Achidi John. Sein vorgeschädigtes Herz hatte bei der brutalen Zwangsprozedur versagt. Jetzt ist durch den nochmaligen Tod eines mutmaßliche Drogendealers der Brechmitteleinsatz erneut in die Diskussion geraten. Das Zwangsmittel zum Zwecke der Beweissicherung gehört in Bremen seit 1992 zum Repertoire polizeilicher Zwangsmaßnahmen und wurde in der Hansestadt seitdem fast 1.000 Mal gegen verdächtigte Personen eingesetzt - 97 mal allein im vergangenen Jahr.Das soll auch in Zukunft so bleiben. Zwar setzte Bremens Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) die Zwangsvergabe von Brechmitteln bis zur Aufklärung des Todesfalls aus, kündigte aber im selben Atemzug an, die Prozedur bleibe im Kampf gegen die Drogenkriminalität weiterhin "unverzichtbar". Falls nachzuweisen sei, dass ein Fehlverhalten des Arztes an dem Todesfall schuld sei, spreche "nichts gegen den weiteren Einsatz von Brechmitteln", kündigte der Senator an.Dem Verstorbenen warf Röwekamp hinterher, er habe sich das alles schließlich "selber zuzuschreiben". Hätte er die Drogenkügelchen nicht geschluckt, so des Senators feinsinnige Argumentation, wäre schließlich nichts passiert. Als "zynisch und unangemessen" bewertet etwa der Hamburger SPD-Innenexperte Andreas Dressel solche Kommentare. Darüber hinaus scheint dem gelernten Juristen Röwekamp offenbar unbekannt, dass kein mutmaßlicher Straftäter gezwungen werden kann, an der eigenen Überführung mitzuwirken. Die Bremer Grünen fordern nun den Rücktritt Röwekamps, der zu allem Überfluss kurz vor dem endgültigen Ableben des mutmaßlichen Dealers im Fernsehen verkündet hatte, der Mann habe sich an dem von ihm verschluckten Kokain vergiftet, sei nun aber auf "dem Weg der Besserung".Während die Innenbehörden der Nachbarländer Niedersachsen und Hamburg unmittelbar nach Bekanntwerden des Todesfalls unisono erklärten, sie würden auch weiterhin und ohne jede Schamfrist Brechmittel verabreichen, plädieren allein die Grünen und zahlreiche Flüchtlingsorganisationen für das Ende aller Brechmitteleinsätze. Die Bremer SPD übt sich derweil in vornehmer Zurückhaltung. Bürgermeister Henning Scherf fordert zwar eine "sachliche Aufklärung", mag aber mit der auch von ihm bislang mitgetragenen Praxis der Brechmittel-Zwangsverabreichung nicht Schluss machen. Lediglich der Bremer SPD-Rechtsexperte Wolfgang Grotheer kritisierte nicht nur die Äußerungen Röwekamps, sondern stellte auch fest, dass "die gewaltsame Verabreichung von Brechmitteln angesichts der Vorfälle nicht mehr verantwortbar" sei.Eine Einsicht, zu der bundesdeutsche Mediziner-Organisationen schon lange gekommen sind. Sowohl der Marburger Bund wie auch der Deutsche Ärztetag lehnen die Zwangsvergabe seit Jahren als "ärztlich nicht zu vertreten" und mit dem eigenen "Berufsethos" unvereinbar ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überprüft derzeit, ob die Verabreichung von Brechmitteln zulässig ist. Laut bundesdeutscher Strafprozessordnung sind körperliche Zwangsmaßnahmen bei einem Verdächtigen nur erlaubt, wenn "kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten" ist. Doch auch jenseits der beiden bekannt gewordenen Brechmitteleinsätze mit Todesfolge, sind aus Frankfurt, Düsseldorf und auch Bremen eine Vielzahl von Fällen dokumentiert, bei denen es nach der Zwangsverabreichung zu schweren Kreislaufzusammenbrüchen, inneren Verletzungen und einem oft wochenlang andauernden Brechreiz der Betroffenen gekommen ist.In Bremen erhielten die Opfer erzwungener Brechmitteleinsätze sogar jahrelang nach der "Behandlung" den schriftlichen Ratschlag: "Bei starkem Erbrechen, starkem Durchfall oder Bluterbrechen bitte den Hausarzt aufsuchen". Laye-Alama Conde hatte dazu keine Gelegenheit mehr.