Urheberrecht gilt auch für Verfassungsschutz

Fotoklau Ein Foto der Band Feine Sahne Fischfilet ziert den Bericht des Verfassungsschutzes Mecklenburg Vorpommern - ohne Einwilligung des Fotografen, der erfolgreich klagte
Ausgabe 15/2014
Urheberrecht gilt auch für Verfassungsschutz

Bild: owieole / Presse

Man kennt das heutzutage ja: Da hat wieder irgendwer ein Bild aus dem Internet geklaut und verwendet es einfach für sein eigenes Buch. Ungefragt, unbezahlt und die Quellenangabe lautet: „Internetseite“. Klar, als Fotograf des Bildes ist man über so etwas nicht besonders glücklich, vor allem, wenn einem das Buch eher als Machwerk erscheint. Aber man weiß inzwischen natürlich auch, dass das deutsche Urheberrecht in solchen Dingen nicht mit sich spaßen lässt. Gibt es keine Einigung, nimmt man sich einen Anwalt und lässt die Entfernung des Bildes gerichtlich verfügen. Ende der Geschichte. Außer, es handelt sich um den Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern.

„Rechtspflege und öffentliche Sicherheit“ heißt der uralte Paragraf 45 des Urheberrechtsgesetzes. Der erlaubt die „Verbreitung, öffentliche Ausstellung“ durch „Gerichte und Behörden für Zwecke der öffentlichen Sicherheit“. Und nichts weniger als die öffentliche Sicherheit scheint durch die Rostocker Punkband Feine Sahne Fischfilet gefährdet. Meint zumindest der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, in dessen Bericht die Band seit 2011 erstaunlich viel Platz einnimmt – in der neuesten Ausgabe sogar mit Bild.

Gut anderthalb Seiten widmet man Feine Sahne Fischfilet, das ist ungefähr so viel Platz, wie im Bericht alle Nazi-Bands des Bundeslandes zusammen einnehmen. Man kann das fast lustig finden, geschadet hat es der Reputation der bekennenden linken Band jedenfalls nicht, den Verkäufen von Platten und Konzerttickets schon gar nicht.

Nicht lustig findet das allerdings Sebastian Pohle. Er ist der Fotograf des offiziellen Pressebildes, mit dem der Verfassungsschutz seine – man kann sicher sagen: etwas unverhältnismäßige – Berichterstattung illustriert hat. Ob es als „Illustration“ dient, und wie lax der Verfassungsschutz Quellenangaben gestalten kann, darüber entschied nun das Landgericht Berlin.

Der Paragraf 45 sei für Fahndungsfotos von Axtmördern gedacht, argumentierte Pohles Anwalt. Der Verfassungsschutzbericht sei kein Instrument zur konkreten Gefahrenabwehr, das Bandfoto diene nur der Verschönerung des Berichts. Nicht jedoch, um – das gab die Verteidigung allen Ernstes zum Besten – Eltern zu ermöglichen, die Jugendzimmer-Poster ihrer Sprösslinge auf Verfassungskonformität zu prüfen.

Das Bild muss weg, verkündete am Dienstag das Gericht nun mündlich. Der Verfassungsschutz darf das Urheberrecht nicht einfach ignorieren. Das ist ein Präzedenzfall. Nicht schlecht, Feine Sahne Fischfilet! Punk sei Dank.

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