Fraktionszwang? Nach Art. 38 GG sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Nach Art. 46 GG darf kein Abgeordneter in irgendeiner Weise gerichtlich, dienstlich oder sonst außerhalb des Bundestages wegen seiner Abstimmung zur Verantwortung gezogen werden.
Die Abgeordneten sind so frei, wie immer sie wollen. Niemand kann sie zwingen, bei einer Abstimmung die Hand zu heben oder sie unten zu lassen oder eine blaue, rote oder weiße Abstimmungskarte abzugeben. So steht es klipp und klar in der Verfassung.
Warum aber fordern Abgeordnete gelegentlich, etwa bei einer Abstimmung zu § 218 StGB oder beim Waffenexport, eine Abstimmung solle "freigegeben" werden, wenn sie ohnehin frei ist? Es muß schon
s muß schon erstaunen, daß auch große Fraktionen, selbst bei sehr komplizierten Gesetzgebungsvorhaben, fast stets einmütig abstimmen. Bei den namentlichen Abstimmungen, bei denen Namenskarten abgegeben werden und das Stimmverhalten des einzelnen Abgeordneten im Protokoll festgehalten wird, gilt das erst recht.Viele Abgeordnete strömen erst in der letzten Minute vor der Abstimmung ins Plenum und orientieren sich daran, wann der jeweilige "Stimmführer" seiner Fraktion die Hand hebt oder welche Farbe die Stimmkarte hat, die der Geschäftsführer seiner Fraktion an der Urne hochhält. Manche kommen nur, weil die "Stallwache" der Fraktion im Plenum über die Rufanlage der Fraktion durchgeben ließ, dass die Mehrheitsverhältnisse im Plenum gefährdet seien und die Kollegen bitte ins Plenum kommen mögen oder weil das Versäumen einer namentlichen Abstimmung mit einem finanziellen Abzug belegt wird.Die häufig gehörte Frage, was sich wohl der Gesetzgeber, also der einzelne Abgeordnete, bei dieser oder jener Entscheidung gedacht hat, ist nicht ohne Witz. Das sollte man besser nicht wissen wollen! In einer arbeitsteiligen Organisation ist man darauf angewiesen, den Spezialisten zu vertrauen und danach zu urteilen, was die jeweiligen Spezialisten für das betreffende Arbeitsgebiet in der Fraktion dazu vorgetragen haben. Politik ist nicht nur Einzelleistung, sondern Teamarbeit. Niemand ist Spezialist für alles. Es gibt in jeder Fraktion eine sorgfältige Arbeitsteilung, Sprecher für bestimmte Gebiete, deren Glaubwürdigkeit bei dem politischen Partner wie dem Gegner davon abhängt, dass die Fraktion ihren Verabredungen folgt.Der Abgeordnete muss in seiner Fraktion Mehrheiten haben oder bilden können. Er muss auch mit dem Koalitionspartner in unendlich vielen Detailfragen häufig nach eigener Entscheidung, aber trotzdem zuverlässig, zusammenarbeiten können, wenn er etwas erreichen will. Diese arbeitsteilige Zusammenarbeit ist der politische Normalfall.Natürlich kann man sich entschließen, sich um das Team nicht zu kümmern, sondern nach seiner eigenen Melodie zu tanzen. Dann allerdings geht es einem nicht anders als in jeder Firma, in jedem Verein oder auch in der eigenen Familie: wer immer quer im Stall steht, den lassen die anderen eben allmählich links liegen. Aus dem Querdenker wird sehr schnell ein Querkopf, hinderlich, störend, unerfreulich. Man muss sich also um seiner eigenen politischen Ideale willen mit der politischen Gruppe arrangieren, mit der zusammen man etwas erreichen will. Bei den meisten Entscheidungen, die man danach trifft, geht es nicht um Fraktionszwang, sondern um Fraktionssolidarität. Man vertraut den Fraktionskollegen.Dabei merkt man sehr bald, wie es mit der Fachkompetenz des jeweiligen Sprechers der Fraktion bestellt ist - man merkt es an der Reaktion der Medien, im Wahlkreis und im eigenen Kreisverband. Gerät man mit den Argumenten des Experten zu oft in Schwierigkeiten, dann beginnen die Zweifel und man fragt beim nächsten Mal in der Fraktion genauer nach. Dieser Mechanismus funktioniert überwiegend.Schwierig und unter demokratischen Gesichtspunkten auch problematisch werden diese Prozeduren jedoch dann, wenn es um Verabredungen der Fraktionsführungen mit dem Koalitionspartner, um Herzensangelegenheiten der von der Fraktion gestützten Regierung oder der eigenen Minister handelt oder wenn es um politische Reizthemen geht, bei denen jeder Abgeordnete seine eigene Meinung haben kann und haben muss. Es ist ganz offenkundig, dass bei solchen Grundfragen eine massive Hierarchisierung der Meinungsbildung eingetreten ist, also der Versuch der Führungsspitze einer Fraktion, Grundentscheidungen zu treffen, sie gegebenenfalls mit der Führung der anderen Koalitionsfraktion zu verabreden und dann in der Fraktion durchzusetzen.Typische Vorgänge dieser Art sind die Teilnahme der Fraktionsvorsitzenden in Begleitung eines Geschäftsführers an der Kabinettssitzung oder die Bildung sogenannter Elefantenrunden, an denen neben dem Bundeskanzler und den unmittelbar beteiligten Ministern die Fraktionsvorsitzenden, Generalsekretäre, Fraktionsgeschäftsführer, manchmal sogar (!) der zuständige Fachsprecher der Fraktion teilnehmen, wenn er nicht nur gebeten wird, für den Fraktionsvorsitzenden einen Sprechzettel anzufertigen. Allzu große Nähe zum Detail erschwert eben den Überblick, und da verlässt man sich lieber auf die stets zur Verfügung stehenden Fachbeamten der Minister.Hat diese Koalitionsrunde ein Projekt beschlossen, dann wird es vor und von den einschlägigen Medien verkündet: "Die Koalition hat beschlossen... und so weiter." Die Sache soll entschieden sein, bevor sie das Parlament überhaupt erreicht hat, und meistens ist sie es auch. Wer dann noch Fragen hat, wird zum Bremsklotz am Siegeswagen der Koalition oder Fraktion. Es wird peinlich genau darauf geachtet, dass die entsprechende Tischvorlage den Fraktionen in den Sitzungen zur gleichen Zeit vorgelegt wird. Es wird mit einem gewissen mahnenden Unterton sofort mitgeteilt, dass die andere Fraktion schon entsprechend beschlossen habe und gefragt, was denn die Öffentlichkeit wohl denken solle, wenn es "bei uns" so lange dauert. Da sei doch die Handlungsfähigkeit und die Geschlossenheit in Gefahr - und so weiter, man kennt das bis zum Überdruss.Die notwendige Gruppensolidarität wird zum Instrument der Fraktionsführungen, um die erforderliche demokratische Willensbildung unter Druck zu setzen, ja unter den moralischen Zwang, dass sonst der von allen gewünschte langfristige politische Erfolg von den kleinlichen oder individualistischen Bedenken der "gewissenspolitischen Sprecher" gefährdet wird. Es ist eine tatsächlich gebrauchte Bezeichnung für diejenigen, die ein erzieltes Verhandlungsergebnis problematisieren.So subtil dieser Vorgang ist, so subtil sind auch die Wege, in denen ein Gruppenzwang tatsächlich ausgeübt wird. Die meisten Abgeordneten werden gewählt, weil sie für eine Partei kandidieren, sie sind Teil eines gemeinsamen Wahlkampfes geworden, für den sie sich auf einer gemeinsamen Plattform zusammengefunden haben. Sie sind also sowohl Teil einer Gruppe, als auch als unabhängige Mandatsträger in einer einzigartigen Position. Das geht nicht ohne Kompromisse. Die können schon da beginnen, wo die Gruppe eine besondere Solidarität mit der Fraktionsführung auf Grund bestimmter Vorleistungen erwartet. Parlamentarische Staatssekretäre, Beauftragte der Bundesregierung für bestimmte Aufgaben, Vertreter des Bundes in den Aufsichtsgremien bestimmter Unternehmen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften genießen Vorzüge, die auf besondere Loyalität hoffen lassen. Bei der Annahme solcher Aufgaben muss man die Bedingungen klären. Loyalität bedeutet nicht Gefolgschaft.Ein Abgeordneter, der sein Gewissen an der Garderobe abgibt, gehört nicht in ein Parlament. Wer sich allerdings ständig auf sein Gewissen beruft, signalisiert gleichzeitig ständige Niederlagen: er kann sich offenbar mit seinen Ansichten nicht durchsetzen. Mit Unterstützung in der Öffentlichkeit kann er nicht rechnen: Dieselben Bürger, die aufrechte Abgeordnete sehen wollen, höhnen über einen "zerrissenen Haufen, der nicht weiß, was er will". Eine Regierung, die "ihre" Abgeordneten nicht zusammenhält, verliert "ihre Handlungsfähigkeit". Ich habe Abgeordnete erlebt, die im Parlament aus solchen Gründen zähneknirschend gegen ihre Überzeugung gestimmt haben. Ich habe andere erlebt, die bei der entsprechenden Abstimmung den Plenarsaal verlassen haben, auch wenn das bei namentlichen Abstimmungen Geld kostet. Andere haben rechtzeitig eine Dienstreise angetreten. Ich habe aber auch immer wieder Abgeordnete erlebt, die anders als ihre Fraktion gestimmt und das auch im Plenum durch eine persönliche Erklärung erläutert haben. Das macht keinen Spaß, aber es geht.In der FDP-Fraktion gibt es dazu eine feststehende Übung. Wer im Plenum anders stimmen will, sagt das in der vorhergehenden Fraktionssitzung und begründet es. Werden die Mehrheitsverhältnisse davon nicht berührt, dann wird das mit der gequälten Bemerkung "muss das denn sein?" hingenommen. Schwieriger wird es, wenn die Mehrheiten dann wanken und der Koalitionspartner mit der "Freigabe" nicht einverstanden oder es eine Frage von großem öffentlichen Interesse ist. Natürlich wird dann ganz energisch versucht, den Abgeordneten zu dem zu bewegen, was die Mehrheit für die bessere Einsicht hält. Er wird unter Umständen aus dem Ausschuss abberufen, in den ihn seine Fraktion entsendet hatte, wenn er nicht freiwillig bei der entsprechenden Abstimmung einen Vertreter handeln lässt. Ich habe es sogar einmal erlebt, dass ein Fraktionsvorsitzender der FDP auf die Idee kam, darüber abstimmen lassen zu wollen, ob eine bestimmte Frage den Rang einer Gewissensfrage habe oder nicht. Das war natürlich absurd und erfolglos. Über ein Gewissen kann man nicht abstimmen. Wie geschmeidig sich der einzelne mit seinem Gewissen einrichtet, das bleibt ihm unentrinnbar selbst überlassen. Natürlich kommt es auch vor, dass angedeutet wird, das Verhalten könne bei der nächsten Kandidatenaufstellung von Bedeutung sein. Auf meinen Kreisverband habe ich mich dabei allerdings immer verlassen können. Er ist eben liberal.So sucht die Politik nach einem System, das dem einzelnen Abgeordneten genügend Freiheit gibt, aber gleichzeitig sichert, dass das ohne politische Bedeutung bleibt. Am Ende wird immer der einzelne Abgeordnete entscheiden müssen, welchen Preis er für seine Unabhängigkeit zu zahlen bereit ist. Gibt es einen Fraktionszwang? Im Prinzip nein, aber man sollte wissen, auf was man sich einlässt, wenn man es ausprobiert.Bisherige Beiträge:Ausgabe 47: Den Paragraphen 1Ausgabe 46: Die Parteien auf ihren Platz verweisenAusgabe 44: Locker bleiben!Ausgabe 43: ParlamentarierAusgabe 43: Schön, wenn Kapitalparteien "erschöpft" wären
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