Wer wagt es, nein zu sagen

FRAKTIONSZWANG Arbeitsteilung der Parlamentarier, Unterwerfung unter die Spezialisten und Druck der Gruppe. Erfahrungen aus dem Innern
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Fraktionszwang? Nach Art. 38 GG sind Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Nach Art. 46 GG darf kein Abgeordneter in irgendeiner Weise gerichtlich, dienstlich oder sonst außerhalb des Bundestages wegen seiner Abstimmung zur Verantwortung gezogen werden.

Die Abgeordneten sind so frei, wie immer sie wollen. Niemand kann sie zwingen, bei einer Abstimmung die Hand zu heben oder sie unten zu lassen oder eine blaue, rote oder weiße Abstimmungskarte abzugeben. So steht es klipp und klar in der Verfassung.

Warum aber fordern Abgeordnete gelegentlich, etwa bei einer Abstimmung zu § 218 StGB oder beim Waffenexport, eine Abstimmung solle "freigegeben" werden, wenn sie ohnehin frei ist? Es muß schon