Ärzte, Juristen und ein Freibrief

Aufklärung anders Ein offener Brief von Ärzten und Juristen an die Politik offenbart, mehr als nur eine intolerante Haltung, die Politikunfähigkeit dieser Kreise

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Bislang habe ich sowohl die Urteile aus Köln als auch deren Rezeption mit Distanz betrachtet. Das sollte man, wollte man die Dimensionen erfassen. Und das scheint auch das Anliegen jener „mehr als 400 Mediziner und Juristen“ zu sein, die in einem offenen Brief, veröffentlicht unter anderem am 21.07.2012 in der F.A.Z („Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“), anmahnen: „… dieses wichtige Thema darf nicht eilfertig entsorgt werden. Wir setzen uns ein für eine Versachlichung der Diskussion.“

Und würden meinen Beifall finden, würde der Polemik nicht bereits wenige Sätze danach (von der F.A.Z bereits im Titel vorweg genommen) die Krone aufgesetzt. Denn im kaum zu verhehlenden Umkehrschluss wird unterstellt, Religionsfreiheit sei ein „Freibrief zur Anwendung von (sexueller) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen“.

Dass die Damen und Herren in Kittel und Robe nun den öffentlichen Diskurs sexuell, mehr noch: mit sexueller Gewalt konnotiert wissen wollen, ist kein Zufall. Noch nicht vernarbt und in Teilen noch nicht aufgearbeitet sind die Wunden um die Fälle sexuellen Missbrauchs etwa an katholischen Einrichtungen.

Auch der Boulevard und besonders konservative Kreise in der Politik haben in den letzten beiden Jahren entdeckt, wie ertragreich das Menetekel um das gefährdete Kindsein im Sinne leichter Beeinflussung ist – von dem Konzept haben Sendungen wie -> „Tatort Internet“ oder der Hardlinerruf der ewigen Justizministerin Beate Merk in Bayern profitiert, die sogar -> „Schlupflöcher für Cybergrooming“ per Vorratsdaten-speicherung schließen wollte.

In diesem so anhaltenden wie nachhaltigen Klima fällt es natürlich leicht, sich der Bilder zu bedienen, um vermittels der Scheußlichkeit von Assoziationen die Botschaft zu platzieren. Die Frage ist nur: Welche ist die Botschaft des offenen Briefes von Professor Dr. med. Matthias Franz, Universität Düsseldorf?

Was ist „Vorsorge“?

Die Problematik haben er und seine Brüder wie Schwestern im Geiste genau erkannt und benannt. Ein Großteil des präventiven Apparates, der sog. Gesundheitsvorsorge fußt auf einer beständigen, flächendeckenden, in Teilen zeitlich exakt abgestimmten, planmäßigen und nicht nur unerheblichen Abfolge von Körperverletzungen an jedem Kind, Mädchen eingeschlossen.

Nach dem Nationalen Screeningreport Deutschland 2009 der Deutschen Gesellschaft für Neugeborenenscreening e.V. wurden bei 665.495 Erstscreenings (369 mehr als Geburten) insgesamt 493 Krankheitsfälle erfasst, was einer Prävalenz von 1: 1.349 entspricht. Für den Bereich, mit dem das Screening vermittels des Guthrie-Tests eingeführt wurde, dem Nachweis der Phenylketonurie, beträgt sie sogar nur 1: 5.408. Die Nützlichkeit erweist sich also, wollte man sie quantifizieren, als kleinste Bruchrechnung.

Gleichwohl haben es Bundesländer wie Rheinland-Pfalz für erforderlich gehalten, im Wege der Gesetzgebung einen nicht nur gelinden Druck auszuüben, auf dass den Untersuchungen von U1 bis J2 Folge geleistet wird. Wer nicht zeitnah den Nachweis über die erfolgte Untersuchung erbringt, erhält gemäß dem „Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit“ vom 07.03.2008 Besuch vom Gesundheitsamt erst, vom Jugendamt dann. Das ganze geleitet von einer neu eingerichteten zentralen Erfassungsstelle, die die entsprechenden personenbezogenen Daten sammelt und entsprechend weiterleitet.

Noch deutlicher wird der Befund bei den in dem offenen Brief des Mediziners Dr. Franz ausdrücklich angesprochenen Impfungen. Denn wenn auch betont wird, dass es dabei „um die dem Kind direkt zu Gute kommende Minderung von Gesundheitsrisiken geht“, wird die andere Seite geflissentlich unterschlagen. Nämlich dass es sich bei der Injektion und der Zuführung des Impfstoffes nach der -> Rechtsmeinung, die das Verfahren in Köln in Gang gesetzt hat, um eine Körperverletzung handelt, die vermittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen worden ist; Strafandrohung bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug. Mehr noch: Der Vorteil der Impfungen äußert sich insbesondere im sog. Herdeneffekt, was in seriösen medizinischen Kreisen auch erwünscht ist, um zur Tilgung einer Krankheit beizutragen. Auch hier scheint also das individuelle Schicksal gegenüber einem Aufgehen im Gemeinwohl nachrangig zu sein.

Es erschließt sich, warum -außer in den dafür in den Nationalen Impfplänen vorgesehenen ultima-ratio-Fällen- in Deutschland keine Impfpflicht besteht, sondern lediglich Empfehlungen ausgesprochen sind. Und warum auch für die Vorsorgeuntersuchungen nur jener „sanfte Druck“ ausgeübt wird, statt sie zur gesetzlichen, bewehrten Pflicht zu erheben.

Die Rechtfertigung einer Körperverletzung „zum Wohl des Kindes“ kennt unsere Strafrechtsordnung nicht, sondern ist im Wortsinne: schlichtes Wunschdenken. Mit den Äußerungen im offenen Brief haben Verfasser und Unterzeichner nur offenbart, dass das, was medizinisch von Belang oder sogar sinnvoll sein könnte, mit den bisherigen Begrifflichkeiten um „Indikation“ oder „medizinischer Notwendigkeit“ jedenfalls im Lichte des Strafgesetzbuches und seiner Anwendung nicht beizukommen ist.

Der offene Brief ist dort beredt, wo er schweigt

Und das ist die andere, die verschwiegene Seite des Appells der Fachleute an die Politik, die eine ungute Kollaboration von Fachverständen erahnen lässt. Im Bewusstsein, dass gerade im Licht der Rechtsmeinung zu Köln, die die Diskussion erst veranlasst hat, alles andere als Rechtssicherheit herrscht, wird die Fackel der höheren Erkenntnis nach Berlin weitergereicht, wo sie doch erst einmal das Verhältnis von Ärzten und Juristen zueinander erhellen sollte, müsste.

Der Appell dieser Kreise ist also keiner an die Vernunft oder an den aufgeklärten Menschen, er möge die Fesseln von gewalttätiger, vergewaltigender Religion abwerfen. Sondern qua assoziativer Aufladung eine Ablenkung von dem, was in Deutschland tatsächlich “state of the art” der Gesundheitsvorsorge ist, aber sich nur schlecht mit der Begriffs- und Interessensjurisprudenz um den sakrosankten Körper herum aufgebaut hat.

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass sich sodann zur Ablenkung eben jene Religionen anbieten, die als „Störer“ angeprangert und mit einem unsäglichen Freibrief ausgestattet etikettiert werden. Das ist der -> Duktus der Juristen Herzberg und Putzke, das ist dessen Fortsetzung von einer imaginierten Crème von den Seiten einer der größten deutschen Zeitungen herab. Und enthält die faustischen Elemente des Sündenbocks bei René Girard (Le Bouc Émissaire, 1982): Der vorgebliche Bruch des scheinbaren, aber nie erreichten, des mimetischen Rechtsfriedens zwischen Ärzteschaft und Jurisprudenz wird dem Dritten angelastet. Auch der Pfaffenspiegel von 1845 hat diese Funktion erfüllt mit dem einzigen Unterschied, dass den Apokryphen zufolge für das Christentum nur die Beschneidung im Geiste von Bedeutung sein soll. Ein kleiner Unterschied, aber wie passend.

Bislang habe ich versucht, die Dinge um diese Debatte mit nüchternem Auge zu betrachten. Ich merke, dass von akademischen Stuben über Gerichtssäle, von Pulten wie Praxen ein Ton angeschlagen wird, der nicht nur keinerlei Toleranz mehr zulässt, sondern auf Exklusion aus dem zivilen Konsortium abzielt. In Worten und Taten. Dieser selbst ausgestellte Freibrief ist beängstigend. Und veranlasst mich zu dem Zitat – Arzt, heile Dich selbst. Den Juristen würde es auch nicht schaden.e2m

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Geschrieben von

ed2murrow

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ed2murrow

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