Der Abgeordnete Billen hatte sich durch seine Tochter, eine Polizistin, Informationen zu den Mauscheleien um die Nürburgring Affäre beschafft.
Inzwischen, auch der BGH war mit dieser Angelegenheit befasst, ist er verurteilt.
Er ist "wegen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Frankenthal sah es als erwiesen an, dass der Politiker Dienstgeheimnisse verraten sowie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat."
Auch seine Tochter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nun hat ein Bundes Innenminister Interna aus Polizeicomputern zu den anrüchigen sexuellen Präferenzen eines Abgeordneten des Bundestages verbreitet. Der wird gerade von den Spitzenkräften der demokratischen Verfasstheit als rechtlich und moralisch einwandfreier Vertreter seiner Gattung dargestellt.
Heute (18.02.1914) erhielt Friedrich Sendezeit im Morgenmagazin des ZDF. Er hätte Schaden von der Bundesrepublik abgehalten, sagt er und würde wieder so handeln.
Der Eine wird rechtskräftig verurteilt, obwohl am Nürburring schlappe 600 Millionen ungeklärt versickert sind. Dazu wollte er aufklärerisch tätig werden, was leider nicht klappte.
Der Andere will, als Überzeugungstäter, einen Schaden ferngehalten haben der durch sein Handeln unübersehbar eingetreten ist.
Darf man das kriminelle Energie nennen?
Oder ist das Rechtsverständnis von Ex-Innenministern ein relevanter Faktor?
Es gab in Deutschland schon viele Mörder die ihre Taten als Pflichtbewusstsein sahen. Nun hausiert ein Ex-Innenminister mit diesem Zauberwort.
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