Dürfen Männer ausgeschlossen werden?

Jobangebote Die "taz" suchte eine Frau mit Migrationsgeschichte, ein Mann fühlte sich diskriminiert und klagt. Verstößt die Stellenausschreibung gegen das Gleichbehandlungsgesetz?
Ausgabe 12/2014
Dürfen Männer ausgeschlossen werden?

Illustration: Otto für der Freitag

Als die taz die Ausbildungsstelle ausschrieb, ahnte wohl niemand, welchen Ärger das geben würde. „Manchmal ist nicht nur wichtig, was geschrieben wird. Sondern auch, wer schreibt“, hieß es in der Ausschreibung der linken Tageszeitung. Gesucht wurde daher eine „Frau mit Migrationsgeschichte“. Prompt fühlte sich ein gebürtiger Ukrainer diskriminiert – als Mann. Jetzt wird der Streit vor Gericht ausgetragen. Und auch für andere Unternehmen stellen sich nun Fragen: Dürfen sie auf eigene Faust eine Frauenquote einführen? Ist positive Diskriminierung zulässig?

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die Benachteiligung wegen des Geschlechts verboten. Allerdings sind Ausnahmen erlaubt, „wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile (...) verhindert oder ausgeglichen werden sollen“. Man könnte meinen, dass die Sache damit geklärt wäre. Wenn man aber der taz-eigenen Berichterstattung Glauben schenken mag, dann betreibt der Kläger absurde Haarspalterei: Die Zeitung muss nachweisen, dass nicht nur jeweils Frauen und Migranten benachteiligt sind, sondern auch migrantische Frauen. Am nächsten Verhandlungstag schlägt wohl die große Stunde der Statistiker. Dabei kann sich jeder ausrechnen, dass die Frauendiskriminierung nicht auf einmal verschwindet, sobald es sich um Migranten handelt.

Man könnte noch weiter gehen und fragen, ob es für den Diskriminierungsnachweis ausreicht, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind – oder ob man sich nicht anschauen müsste, wie es bei den Ausbildungsplätzen aussieht. Und welche Branche betrachtet man? Alle Medien? Die Printmedien? Linke Tageszeitungen?

Kein Geschlecht - wem ist da geholfen?

Eine Sache lässt sich jedoch jetzt schon aus dem Streit lernen: Der Kampf gegen Benachteiligung – egal, ob von Männern oder Frauen – wird in der Gesellschaft und nicht vor Gericht gewonnen. Sollte eine eindeutig diskriminierende Ausschreibung für unzulässig erklärt werden, heißt es künftig eben, dass bestimmte Bewerber „besonders willkommen“ sind. So schreiben es schon heute viele Unternehmen, die Frauen bevorzugen wollen. Sollte auch diese Formulierung irgendwann von einem Gericht verboten werden, liest man bald gar nichts mehr über das Geschlecht.

Ob damit irgendwem geholfen ist? Schließlich ändert dies nichts daran, dass das Geschlecht bei der Entscheidung eine Rolle spielt. Nur ließe sich das nicht mehr nachweisen. Es sei denn, die benachteiligte Bewerberin gelangt an verräterische Notizen der Entscheider. Was praktisch nie vorkommt.

Wäre es besser, wenn Unternehmen ihre Ressentiments ganz offen in ihre Anzeigen schrieben? Dann wüssten alle, was Sache ist und aussichtslose Bewerber bräuchten sich nicht bemühen.

Unter Gesichtspunkten der Effizienz mag das sinnvoll sein, allerdings verstärkt es die Ungleichheit, wenn sich Menschen aus benachteiligten Gruppen seltener bewerben und folglich noch weniger von ihnen genommen werden. Zudem dürften sich viele extrem gekränkt fühlen, wenn sie lesen müssten: „Bitte keine Frauen!“ Oder: „Ausländer unerwünscht.“ Ganz zu schweigen von der Wirkung auf die restliche Gesellschaft, wenn solche Diskriminierung als normal akzeptiert wird. Das Gleichbehandlungsgesetz verhindert das zumindest.

Aber wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das einen gar nicht haben will? Der Kläger gegen die taz fordert drei Monatsgehälter. Man mag ihm rein finanzielle Interessen unterstellen. Aber es ist richtig, dass diskriminierte Menschen eine Entschädigung bekommen, ansonsten würde schließlich niemand klagen. Und das Gleichbehandlungsgesetz bliebe ein zahnloser Tiger.

Nur für kurze Zeit!

12 Monate lesen, nur 9 bezahlen

Geschrieben von

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden