Fester Platz für Brigitte beim NSU-Prozess

Losglück Kann die Journalistin einer Frauenzeitschrift angemessen über den NSU Prozess berichten oder wäre der feste Platz mit einer taz-Redakteurin besser besetzt gewesen ?

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Auslosung am 29. April in München
Auslosung am 29. April in München

Foto: Alexander Hassenstein/ AFP/ Getty Images

"Das wusste ich, dass ich hier den größten Lacheffekt haben werde" , erklärte OLG-Sprecherin Titz sichtlich amüsiert nachdem der Platz für Brigitte von den anwesenden JournalistInnen mit lautem Lachen quittiert wurde.

http://i41.tinypic.com/1fg2sz.jpgScreenshot:FDP Facebook

Bahnt sich hier erneut ein Ausläufer der Sexismus Debatte an oder offenbart sich lediglich der letzte Akt einer Posse, die das OLG München und seine Pressestelle zu verantworten haben ?

Das Jammern mancher "etablierter", "großer", "wichtiger" Medien, die bei der heutigen Verlosung am OLG München leer ausgingen ist jedenfalls etwas scheinheilig, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass einige JournalistInnen aktiv an den "mauscheligen" Praktiken des OLG beim ersten Akkreditierungsverfahren beteiligt waren.

Die Pressestelle hatte in diesem Akkreditierungsverfahren einzelnen Medienvertretern vorab (z.B. am 4.3.telefonisch) den "Startschuss" für die Vergabe nach dem Winhundprinzip bekannt gegeben, obwohl sie in einer Pressemitteilung dezidiert darum bat von diesbezüglichen Anfragen Abstand zu nehmen. Am 5.3. verschickte die Pressestelle um 8:56 eine sogenannte Einladungsmail. Bereits um 8:58 erhielt das OLG die ersten zwölf (!) Bewerbungen, darunter vier SZ JournalistInnen und zwei taz JournalistInnen. In der OLG-Mail war zudem auf eine falsche Ziffer der Verfügung hingewiesen worden, in der die Akkreditierung erläutert wurde.

Wie haben es zwölf JournalistInnen geschafft dem Gericht bis 8:58 zu antworten, Scans von Presseausweisen hinzuzufügen, obwohl selbst der Hinweis auf die Modalitäten in der Sicherheitsverfügung einen Fehler enthielt?

Diese wurden nämlich unter Ziffer VI.,nicht V. erläutert.

Das erste Akkreditierungsverfahren war also instransparent, fehlerhaft und bevorzugte einige deutsche Medien, die sich im nachhinein über diesen Vorteil dezent ausschwiegen. Dies stellte einen Revisionsgrund dar, den Richter Götzl vermeiden wollte.

https://twitter.com/ziesmannmedia/status/328889174801399808/photo/1

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