Schöpfer hört die Signale, auf zum vernetzten Gefecht

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Die sich wandelnde Medienwirtschaft produziert eine wachsende Schar an Freiberuflern, macht es ihnen zugleich immer schwerer, von ihrer Arbeit leben zu können. Eine „angemessene Vergütung“ steht Urhebern zu. Nur gibt es dafür, sechs Jahre nach In Kraft treten des Gesetzes, noch immer keine Regelungen – trotz nunmehr 45 Verhandlungsrunden. „Mehr Druck aufbauen“, rät den Schöpfern mittlerweile sogar die Ex-Justizministerin. Worauf warten sie also noch?

„Nein, ich bin mit dem Ergebnis nicht zufrieden“, sagt Brigitte Zypries (SPD) und meint damit den status quo in Sachen „Vergütungsregeln“ für Freiberufler. Als Staatssekretärin im Innenministerium hatte sie vor rund sieben Jahren maßgeblich mitgewerkelt an der Reform des Urheberrechtsgesetzes, in dem seither der Grundsatz der „angemessenem Vergütung“ festgeschrieben ist. Damals also noch eine Art „Hebamme“, fungierte die studierte Juristin Zypries ab 2005 als Bundesjustizministerin quasi wie eine Erziehungsberechtigte dieser Gesetzes-Novelle. Die Formulierung der „angemessenen Vergütung“ meint, dass allen Urhebern (von Texten, Fotos, Zeichnungen, Filmen und so weiter) ein nach Marktgegebenheiten faires Entgelt für deren Arbeit zusteht.

Dass dieser Anspruch auf angemessene Vergütung gegebenenfalls vom Einzelnen eingeklagt werden kann, war dabei eine Absicht des Gesetzgebers. Ebenso, dass Gruppen von Urhebern mit Gruppen von Verwertern konkrete Vergütungs-Regelungen oder gar Einigungen aushandeln, die sich dann als Richtlinien oder Muster etablieren. So eine Art „Schwacke-Liste“ für urheberrechtlich geschützte Werke eines bestimmten Genres – naja, gewiss etwas differenzierter und eben nicht auf Gebraucht- sondern Neu-Ware zielend, dafür aber auch in deutlich tiefere Preisregionen reichend. So geht es bei schreibenden Zeitungs-Journalisten etwa um „Zeilengeld“ im zweistelligen Cent-Bereich, die es zu regeln, über die es zu verhandeln gilt.

Doch konkrete Einigungen sind bis dato – immerhin schon sieben Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – absolute Mangelware: „Gemeinsame Vergütungsreglungen gibt es bislang nur für Autoren belletristischer Werke“, antwortet Zypries in einem (sehr lesenswerten) Interview mit dem „Freelens Magazin“ www.freelens.com/printpdf/46235, Mitglieder-Zeitschrift der gleichnamigen Vereinigung freier Fotografen. Gründe dafür sieht die die Ex-Justizministerin primär in der Trägheit der Marktteilnehmer: „Die Freiberufler müssen sich noch stärker zusammenschliessen und Druck ausüben auf die Verlage – wie es etwa die Drehbuchautoren in den USA getan haben.“ Diese hatten bekanntlich mit einem recht ausdauernden Streik halb (Sitcom-)Hollywood lahmgelegt und am Ende deutliche Verbesserungen ihrer Lage erreicht.

Nie schien der Zeitpunkt für eine breite Solidarität aller „Medien-Freischaffenden“ reifer als jetzt

Ein direkter Rat zu konzertierter Aufmüpfigkeit, den Zypries als Justizministerin kaum hätte geben können – viel deutlicher kann eine Politikerin dieses Ranges öffentlich kaum noch werden. Und beinahe süffisant steckt sie den von ihr adressierten Kombattanten die juristische Rückendeckung gleich mit in den Köcher: „Das rechtliche Instrumentarium dafür haben wir ihnen in die Hand gegeben.“ Dass die Soziademokratin im gleichem Gespräch dem derzeit heiss diskutierten „Leistungsschutzrecht“ offen gegenübersteht, sprich dass sie diesbezügliche Verwertungs-Interessen und -Absichten von privatwirtschaftlichen Verlagen für legitim hält, sei hier ergänzt. Nur, um Missverständnissen vorzubeugen, Brigitte Zypries würde jenseits ministrabler Verantwortung jetzt etwa zur Vorkämpferin von Urhebern und Freiberuflern.

Gleichwohl liesse sich in Zypries‘ Namen allen Medien-Freiberuflern zurufen: „Schöpfer hört die Signale, auf zum vernetzten Gefecht!“ Zumal im Verlauf der vergangene Jahrzehnte – also nicht erst seit der Urheberrechts-Erneuerung in 2002 sondern eben auch weit davor – der Zeitpunkt für eine breite Solidarität der „irgendwas-mit-Medien-Freischaffenden“ nie reifer und diese nie dringlich gebotener schien als jetzt.

Zum einen, weil es wohl noch nie so viele freischaffend Beschäftigte in der Medienbranche gab, weder prozentual auf alle Beschäftigungen gerechnet noch absolut. Tendenz: weiter steigend. Verlage, Sender, Produktionsfirmen und Internet-Firmen vergeben immer weniger feste Verträge und setzen immer mehr Feste frei. Zugleich ist der Zulauf in die Medienberufe nach wie vor riesig – auch wenn sich mittlerweile fragen lässt, worauf die Attraktivität der Medienbranche eigentlich noch beruht. Bekanntermaßen befinden sich „die Medien“ in einer weltweit reichenden Strukturkrise. Digitalisierung, Vernetzung und Mobilität fielen jedoch keineswegs urplötzlich über die Branche her – „Paid Content“-Debatte und -Experimente laufen seit über 15 Jahren in einer Art „Murmeltier“-Dauerschleife. Doch jetzt gehen die Paradigmenwechsel endgültig ans Eingemachte: Die Qualität von Medien, der Wert von Journalismus – und die Wertschätzung der „Presse“ als unverzichtbare moralische Instanz einer Informationsgesellschaft. All dies steht mit einer Grundsätzlichkeit und Breite zur Diskussion, die es in der (west-)deutschen Gesellschaft zuletzt anlässlich der Einführung des Privatfernsehens gab.

Zum anderen haben sich die vielen, vielen, vielen freien Medien-Schaffenden gerade in den vergangenen Jahren breiter organisiert als je zuvor – gewiss auch dank jener schnellen Kommunikations-Werkzeuge und -Plattformen, die den Verwertern das Leben angeblich so schwer machen: Internet, Communities und Social Networks. Als etwa vor rund einem Jahr eine Gruppe freier Journalisten den Interessenverband „Freischreiber“ gründete, verliefen Mitgliederwerbung, Informationsaustausch, Aufbau von Regionaltreffs und Arbeitsgruppe rasant schnell. Nicht einmal 12 Monate nach der Gründung zählt der Freischreiber e.V. rund 250 zahlende Mitglieder, unterhält acht funktionierende Regionalgruppen und widmet sich in fünf Arbeitsgruppen den drängendsten Problemen, auch der „angemessenen Vergütung“.

Buyout: Für absurd geringes Salär sollen Urheber nicht nur ihr Werk sondern eine ganze Stange von Nutzungs- und Lizenzrechten überlassen

Immer mehr Verlage traktierten immer mehr ihrer freien Mitarbeiter mit so genannten „Total-Buy-Out“-Verträgen: Für ein mitunter absurd geringes Salär, für das selbst der Begriff Aufwandsentschädigung nicht mehr passt, sollen die Urheber nicht nur ihr Werk sondern auch eine ganze Stange von Nutzungs- und Lizenzrechten überlassen, und zwar pauschal und praktisch für immer und ewig. Auf diese Weise wollen die Verlage sicherstellen, dass sie die Texte (wie auch Fotos, Bilder, Animationen, Videos) munter zweit- und dritt-verwerten können: Drucken, weiterreichen und online stellen, um via „Paid Content“ nicht nur einmal sondern mehrfach zu kassieren. Gerade online oder mobil mögen das zwar kleine Beträge pro Nutzung sein, doch für die Verwerter macht es dann die Masse – und die macht es umso besser, desto weniger den Autoren davon etwas abzugeben ist – sofern diese sich dagegen nicht wehren.

Machen die jetzt aber. Denn der Freischreiber e.V. ist als Freiberufler-Verband erstens nicht allein und er agiert auch nicht singulär. Der bereits erwähnte Freelens e.V. wurde 1995 von 128 Fotojournalisten gegründet, „um den fortschreitenden Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen von Fotografen entgegenzuwirken“ und ist eigenen Angaben zufolge mit über 1600 Mitgliedern die derzeit größte Fotojournalistenvereinigung in Deutschland. Mit konzertierten Aktionen, etwa gegen den Bauer-Verlag oder Grund & Jahr, stemmte sich Freelens im Namen seiner Mitglied bereits erfolgreich gegen dort angstrebte Buy-Out-Verträge.

Auch die „Illustratoren Organisation e.V.“ (IO) , Ende 2002 von freien Grafikern und Illustratoren ins Leben gerufen, hat mittlerweile über 1000 Mitglieder, neun Regionalgruppen und zahlreiche Service-Leistungen zu bieten. In ihrer Selbstbeschreibung verweist die Illustratoren Organisation explizit auf die Frage der „angemessenen Vergütung“ und eine dafür notwendige Interessenvertretung als einen der wichtigsten Gründungs-Impulse. Erst Mitte des Jahres ging die IO erfolgreich gegen Buyout-Verträge des Schulbuchverlags Westermann vor.

Wenn sich jetzt diese drei Verbände solidarisieren (für die erwähnte Freelens-Magazin-Ausgabe), dann addieren sich die Mitgliederzahlen zu einer Größe, die die Freiberufler aus den Nischen der Medienwirtschaft heraus in eine breite Branchen-Öffentlichkeit holt. Zudem können die Freiberufler ihre Kräfte bündeln, denn den Selbständigen dieser unterschiedlichen Medien-Urheber-Genres (Fotos, Illustrationen, Texte) sitzen ja als Vertragspartner ohnehin die selben Verwertungs-„Majors“ gegenüber. Und deren momentane „Total-Buy-Out“-Strategie betrifft ja alle der genannten Urhebergruppen gleichermaßen. Eine Entwicklung, die jetzt auch in der öffentlichen Debatte anzukommen scheint, die die Gruppe der Kreativen, Medien-Schaffenden und Freiberufler zunehmend als relevant sieht (siehe ein Artikel im Tagesspiegel vom 22.11.09: „Trotz Traumjobs an der Armutsgrenze“). Durch den gegenseitigen Austausch von Sachkenntnissen, Erfahrungen und Strategien, vielmehr aber noch durch konzertierte Aktionen und Gegenwehr liesse sich womöglich jener Druck aufbauen, den Ex-Ministerin Zypries wohl gemeint hat.

Sage und schreibe 45 Verhandlungsrunden in sechs Jahren – bisher ohne Ergebnis

Einen Druck, den man in der Arbeitswelt von Gewerkschaften kennt und erwartet. Und in der Tat sehen sich und arbeiten die für Medien-Urheber und -Freiberufler relevanten Gewerkschaften, wie DJV (Deutscher Journalisten Verband) und verdi (mit der Deutschen Journalisten Union und sowie dem Freiberufler-Service mediafon) in vorderster Front an den „Vergütungsregelungen“. Auch in den konkreten Verhandlungen, beispielsweise mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV). Allerdings ohne greifbares Ergebnis – bisher. Nach Aussagen des an den Verhandlungen maßgeblich Beteiligten ver.di-Beauftragten, Rüdiger Lühr (während des Journalistentages der dju am 28.11. in Berlin), könnte es im Frühjahr 2010 mit dem BDZV endlich einen Abschluss geben: Allgemeine Vergütungsregelungen für freie (Text-)Journalisten bei Tageszeitungen und Zeitschriften. Um dieses Ergebnis ringen die Gewerkschafter mit den Verlegern seit nunmehr über sechs Jahren. Heute, am 30.11. setzen sie sich zur sage und schreibe 45. Verhandlungsrunde an einen Tisch.

Bisher, so Lühr, wurde zwar Einigung erreicht über die Rahmenbedingungen der freien Tätigkeit und die Formulierung der Vergütungsregeln, über die Auflagenstaffelungen und die Honorarspannen, denn auch für Freie soll das Salär unter anderem abhängen von Art der Texte und Auflage der Publikation. Offen und in Verhandlung sind hingegen noch die genaue Höhe der Vergütungen, wie mit so genannten Mantellieferungen und Werken von Redaktionsgemeinschaften umzugehen ist, ebenso der Beteiligungssatz für externe Datenbanken, die ja mit den Werken der Urheber Geld verdienen. Bei den Bildhonoraren allerdings – und die betreffen primär Fotografen – sehe es, so Lühr „leider nicht so positiv aus“. Die Angebote der Verleger seien zu gering, eine mögliche Schlichtung würde keine befriedigende Alternative darstellen.

Es ist vermutlich nicht hoch genug zu bewerten, wenn sich ein Journalist wie Lühr der Mühsal von 45 Verhandlungsrunden stellt und sich auch nach sechs Jahren noch loyal zu seinen Gegenüber zeigt. Von einer Verschleppung der Verhandlungen seitens der Verleger können keine Rede sein, sagt Lühr, wohl mit Blick auf die kurv bevor stehenden ersten Einigungen. Von außen betrachtet bleiben es aber sechs lange Jahre. Auf die Frage, ob Vergütungsregeln auch für jene Freiberufler in Sicht sind, die ihre Werke reinen Online-Medien liefern (also nicht dem Web-Pendant von Zeitungen oder Sendern), konnte Lühr nur antworten, dass es dafür noch an Ansprechpartnern fehle, etwa einem Verband der Online-„Verleger“. Und das im Jahr 2009, wo Online-Publishing quasi als Regel und Print als Ausnahme gilt.

Der gewohnte Kontrahent „Medienunternehmer“ steht nicht mehr als familiengeführter Großbetrieb gegenüber

In der Feststellung von Verhandlungspartner-Mangel steckt aber womöglich ein nahendes Problem der Medien-Gewerkschaften: Der gewohnte Kontrahent „Medienunternehmer“ steht ihnen nicht mehr als familiengeführter Großbetrieb und so verhandlungswillig wie früher gegenüber, so wie man auch sich selbst mit starkem Betriebsrat und gefüllter Streikkasse aufzustellen gewohnt war. Stattdessen werden ganze Arbeitsbereiche „outgesourced“ und Angestelte in Schein-Leiharbeit gezwungen, um in schlank-rationalisierten Medienholdings Nachrichten und Meldungen wie eine Industrieware zu managen; aber immerhin, da gilt es ja in gewohnter Tarifkampf-Manier um die Ausgestaltung der Lohnarbeit zu streiten. Angesichts moderner News-Melk-Anlagen und Artikel-Lege-Batterien sozusagen der Kampf für die artgerechte Haltung von Hochleistungs-Redakteuren.

Andererseits wächst überall neuer Journalismus in anderen medialen Biotopen, etwa in Kundenzeitschriften und Unternehmensmagazinen. OK, in gedruckter Form mag das „Corporate Publishing“ noch in den Geltungsbereich der für Zeitschriften ausgehandelten „Vergütungsreglungen“ fallen, etwa beim Magazin der Bahn oder in der Apotheken-Umschau. Als reine Online-Publikation aber?

Communities und „soziale Netzwerke“ finden ja vornehmlich im Web statt, arbeiten aber durchaus vermehrt mit „Content“, also journalistischen Inhalten, verstärkt auch in Erstverwertung. Etwa bei „Utopia“ – und dieses Förderer-finanzierte Netzwerk sieht sich gewiss nicht primär als Verlag, sollte aber aufgrund des eigenen Nachhaltigkeits-Anspruchs bestrebt sein, den Content „fair einzukaufen“. Und was, wenn eine Partei oder eine parteinahe Stiftung ihr Online-Netzwerk mit journalistischen Inhalten belebt, die freie Text- und Foto-Journalisten und Illustratoren liefern – woher kommen dort die Regelungen für „angemessene Vergütung“? Und haben sowohl „Corporate Publishing“-Abteilungen als auch die „Content Manager“ von „Communities“ Kraft und Lust, in 45 Verhandlungsrunden über Zeilen-, naja, besser „Zeichenhonorare“ zu feilschen?

Es spricht ja rein gar nichts gegen einen Schulterschluss von Freiberufler-Verbänden mit den Medien-Gewerkschaften

Müssen sie aber, wohl oder übel. Jedenfalls sofern die Urheber und Freiberufler nicht die offenbar langwierigen Mühen der Verhandlungs-Ebene nicht scheuen. Und im übrigen spricht ja rein gar nichts gegen einen Schulterschluss von Freiberufler-Verbänden mit den Medien-Gewerkschaften, im Gegenteil: Deren Erfahrungen in Tarifkämpfen, rechtlichen Auseinandersetzungen und eben auch Streiks sind unschätzbar wertvoll – und nach wie vor deren Kernprodukt, wenn man so will. Aus diesem Grund aber Ressentiments gegenüber den Freiberufler-Verbänden zu hegen, wie sie die Journalisten-Gewerkschaften gegenüber dem Freischreiber e.V. zumindest am Anfang reflexartig erkennen liessen, scheint angesichts der momentanen Lage eher unangebracht. Zumal ohnehin viele in Freiberufler-Verbänden Organisierte eine Doppel-Mitgliedschaft pflegen.

Mehr noch scheint jetzt breite Solidarisierung erforderlich, auch das artikulierte der jüngste dju-Journalistentag an mehreren Stellen seiner Diskussion: Den weniger werdenden Angestellten in den Medien-Großbetrieben und ihren Interessenvertretern in Betriebsrat und Gewerkschaft werde es desto eher gelingen, Lohn- und Tarifforderungen durchzusetzen, Arbeitsbedingungen zu verbessern und eben auch Vergütungsregeln auszuhandeln, je mehr die wachsende Schar der freiberuflichen Mitarbeit und Zulieferer bereit ist, sich an Protest, Kampagnen und sogar Streiks zu beteiligen. Kurzum: Wenn sich fest Beschäftigte und Freiberufler nicht gegenüber sondern nebeneinander stellen und sich der Druck-Erzeugung besinnen, die offenbar selbst eine an sich distanzierte Gesetzes-Schöpferin wie Brigitte Zypries mittlerweile von ihnen erwartet.

Worauf warten sie also noch?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

hest

Journalist, Autor, Referent, Lehrkraft, Freischreiber. Wanderer & Wunderer in Sachen Medienkultur

hest

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