Das monetäre Kreuz mit christlichen Kirchen

Staatskirchenknete Allein für Personalkosten, Finanzierung von Bischofssitzen und Salären hat der Staat seit 1949 an beide christlichen Volkskirchen 14, 83 Milliarden Euro überwiesen.

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Sind unsere christlichen Kirchen käuflich?

Erkaufte nicht nur Adolf Hitler das Schweigen und Stillhalten der christlichen Kirchen?

Haben Kaiser Wilhelm II, Friedrich Ebert, Gustav Stresemann, General Kurt Schleicher, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, Adolf Hitler, Hjalmar Schacht, Walter Ulbricht, Konrad Adenauer, Erich Honecker, Willy Brandt, Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Hans- Dietrich Genscher, Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Angela Merkel, die SPD- Stones, Frank- Walter Steinmeiner, Peer Steinbrück sich das Wohlverhalten, das Schweigen der Kirchen zu ganz unterschiedlichen Frage- und Problemstellungen in ihrer Regierungszeit erkauft?, wenn ja, taten sie es wissentlich oder unwissentlich?

Der Kirchenrechtler, Ansgar Hense, vom Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands weist, hier und da zaghaft aufkommende, Kritik an den staatlichen Zuwendungen für die Amtskirchen in Deutschland seit 1803, robust, als unbegründet zurück:

"Wer vorbringe, dass der Staat bereits so viel gezahlt habe, dass „die ursprüngliche Schuld getilgt sei“, der übersehe schlicht, „dass es sich nicht um Tilgungsleistungen handelt, sondern um Unterhaltsverpflichtungen".

Das ist der springende Punkt der vorsätzlichen Unschärfe mit der Kirchenjuristen wohlfeil arbeiten. Die Unterhaltsverpflichtung galt den damals im Jahre 1803 Lebenden und nicht den Nachgeborenen, die seit 1957 im Wege der Dynamisierung der Rentenanpassung an das Allgemeine Gehalts- und Lohnniveau in Westdeutschand auch noch, fern jeder rechtlichen Grundlage, für die Kirchenvertreter/innen ebenfalls dynamisiert angepasst und in Besoldungsgruppen angehoben wurden.

Dass sich die Kirchen womöglich gar, auch aufgrund der staatlichen Zuwendungen in den Jahren der dunklen Zeit des NS- Terrors von 1933- 1945, angesichts von Holocaust, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen der Deutschen Wehrmacht in Serie bis zum bitteren Ende der "Unconditionell surrender" (Bedingungslosen Kapitulation) am 08. Mai 1945, durch eine Schere im Kopf, von Berlin über Wien, Paris, Rom, Bern, Washington, London, Moskau, Madrid, Lissabon, Amsterdam, Brüssel, Oslo, Stockholm, Kopenhagen, Riga, Tallin, Split, Budapest, Bukarest, Athen einen Maulkorb verpassten, um ja nicht die prekär staatlich fragil verbrieften Zuwendungen durch das Hitler- Regime für die Großkirchen im Deutschen Reich mit Dependancen im besetzten Europa zu gefährden, steht auf einem ganz anderen, steht auf einem ganz dunklen Blatt der Kirchenmoralgeschichte abendländischer Prägung.

Die FDP fordert, eher insgeheim denn offen, assistiert von Bündnis90/Die Grünen, der SPD, der Linkspartei, neuerdings aktuell auf eigenem Gesetzentwurf Antragsticket im Deutschen Bundestag, ein Ende prekärer Staatsknete an die Amts- Kirchen, die inzwischen den Staatsverträgen mit anderen Religionen in Deutschland zum Bilde zu gereichen drohen.

"Was die da kriegen, wollen wir auch haben!"?

Weiß die FDP, weiß die Basis der anderen Parteien, was da überhaupt verhandelt werden soll?

Wolfgang Kubicki, FDP, hat wie die FDP insgesamt seine Mitte verloren, warum sollte Wolfgang Kubicki da noch seinen Rand halten, also fordert Wolfgang Kubicki das Ende der Staatsknete an Kirchen. Weiß die FDP das?

Wolfgang Kubicki, FDP, fordert seit Jahren, hinter vorgehaltener Hand, Ende der Staatsknete an Kirchen

Allein für Personalkosten, Finanzierung von Bischofs- Sitzen und -Salären hat der deutsche Staat seit 1949 an die beiden christlichen Volkskirchen 14, 83 Milliarden Euro in seiner amtlichen Güte überwiesen.

Seit wann wurden auch die christlichen Volkskirchen in der DDR mit der bundesdeutschen Staatskirchenknete zum Aufbau deutsch- deutscher Transfersystem auf der Basis des „Interzonenhandels“ seit 1946, der Entwicklung, Verbreitung und Erhalt des Intershop-, Interhotelsystems im real- existierenden Sozialismus der DDR systemrelevant bedacht?

Vielleicht spätestens seit dem Staatsvertrag zwischen der Staatsführung der DDR (Staatssekretär für Kirchenfragen, Kulturminister Klaus Gysi) und den Kirchenvertretern

"Kirche im Sozialismus"

unter Führung des Bischof A. Schönherr, sowie dem damaligen Superintendenten für Rechtsangelegenheiten der Kirche in der DDR, Manfred Stolpe, im Jahre 1978?

War diesem prekären Staatskirchenfinanzregime seit 1803, 1848, 1919, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945/1948/1949/1989/90 im Hüben und Drüben, absehbar, grenzübergreifend, eine historische Bedeutung als deutsch- deutsches Scharnier im Kalten Krieg der ideologischen Blöcke, Ost und West, zugewachsen?

Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, forderte im weiten Vorfeld des anstehenden Drei- Königstreffens der FDP auf dem Königswinter Drachenfelsen am Rhein, im Jahre 2009, ganz im Sinne der Freiburger FDP Thesen von 1971 (Karl- Hermann Flach) , ein Ende der Subventionen von etwa 460 Millionen Euro, die der Staat aus Steuermitteln jährlich an die beiden großen Kirchen in Deutschland, titelgebunden, u. a. in Sachen Alimentierung der Bischofssitze und -gehälter, Militärseelsorge und darüber hinaus zur freien Verfügung zahlt.

Wolfgang Kubicki wörtlich gegenüber Frontal21/ZDF im Jahre 2009:

"Es darf keine Leistungen an die christlichen Kirchen, sowohl an die katholische als auch evangelische, geben mit Ewigkeitscharakter auf der Grundlage von Ereignissen, die 200 Jahre her sind.

Es wird Zeit, dass wir die bisherigen Kirchenstaatsverträge und die damit zusammenhängenden Dotationen ablösen durch eine Einmalzahlung, damit hat es dann sein Bewenden."

Wolfgang Kubicki beruft sich dabei in Erinnerung an den FDP- Generalsekretär Karl- Hermann Flach auf einen Parteitagsbeschluss der FDP aus dem Jahr 1974.

"Das sei die bis heute gültige Beschlusslage".

Aufgrund alter Rechtstitel werden aus den Landeshaushalten bundesweit etwa 460 Millionen Euro Steuermittel pro Jahr an die katholische und die evangelische Kirche gezahlt. Diese Zahlungen sind häufig mit einer Dynamisierungsklausel verbunden und steigen dadurch jedes Jahr. Das kritisiert der Präsident des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Aloys Altmann:

"Dies war nie zeitgemäß", so Altmann gegenüber Frontal21.

"Wir sind der Auffassung, dass ein modernes Land es sich nicht leisten kann, Ewigkeitsverträge mit Dynamisierungsklauseln abzuschließen."

"Vollzug der geltenden Verfassung"

Aloys Altmann fordert den Bund auf zu handeln:

"Wir wären sehr dankbar, wenn der Bund sich dieses Thema auch zu Eigen machen würde und im Vollzug der geltenden Verfassung, des Grundgesetzes, Grundsätze für die Ablösung der Kirchenstaatsverträge machen würde."

Laut Grundgesetz Artikel 140 gilt der Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 auch in der Bundesrepublik. Dieser besagt:

"Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."

Die Bundesregierung sieht unterdessen, trotz aktuellem Antrag der Linkspartei, im Deutschen Bundestag, nachwievor, keinen Handlungsbedarf.

Gegenüber Frontal21 erklärte das Bundesinnenministerium 2009, die volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Ablösung seien nicht zu unterschätzen.

An dieser Einschätzung der Bundesregierung, hat sich, auch wenn diese inzwischen nicht mehr schwarzrot, sondern schwarzgelb, mit der FDP im Boot, unterwegs ist, nichts geändert.

Der FDP-Politiker und "überzeugte Christ" Wolfgang Kubicki forderte 2009 im Frontal21-Interview die juristische Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften seitens des Staates.

Es dürfte keine Privilegien einzelner Religionsgemeinschaften wie der katholischen und der evangelischen Kirche geben, so der Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag von Schleswig-Holstein im Jahre 2009. Auch angesichts der Haushalts-Probleme des Staates sei darum eine Revision der Kirchenstaatsverträge aus 50er und 60er Jahren notwendig.

Gut gebrüllt Löwe!

Frage:

"Sind Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Verbände, samt Stiftungen im In- und Ausland, gemeinschaftlich, die wahren Absahner im Lande?

Wenn der Postmann kommt und zweimal klingelt.

Inzwischen klingelt es nicht nur in den Kassen der Kirchen im christlich- jüdischen Münster und Synagogen- Raum, unter Ausschluss der Moscheen, Pagoden, sondern auch in den Kassen staatstragend etablierter Parteien, Gewerkschaften, Verbände, samt deren Stiftungen hierzulande, den unsäglichen Kirchenstaatsvertragsverhältnisse von einst zum Bilde (s. Parteifinanzierungsgesetz/Gesetze zum Stiftungswesen), während der übrige Teil der Zivilgesellschaft, heillos unterfinanziert, sein karges Mauerblümchendasein fristet.

Ja!, gehts noch?, wenn ja, wie?

Public Private Partnership im soziokulturellen Bereich - wie das mit den Kirchen, Stiftungen in deren Tendenzbetrieben funktioniert, sieht man, um nur zwei Beispiele zu nennen, im kirchlichen Arbeitsrecht, wo Bezahlung unter Tarif, zerrüttetem Lohnniveau durch kricheneigene Leiharbeitsfirmen, Deregulierung des Kündigungsrechtes im Wege von Änderungskündigungen und -verträgen, das Einmischung des Arbeitgebers in privateste Lebensräume an der Tagesordnung sind.

Solcher Art Gutsherren Arbeitgeber Gehabe in kirchlichen Tendenzbetrieben ist ebenso, wie in den staatlich finanzierten Bekenntnisschulen in den Bundesländern, wo Kinder aus der unmittelbaren Nachbarschaft von Konfessionsgrundschulen dort, trotz Antidiskriminierungsgesetz in der EU, zugunsten von wohnortfernen "Bekenntniskindern" abgelehnt werden.

Diese Formen der Diskriminierung widersprechen so deutlich einem modernen Rechtsstaatverständnis, dass man bei einem Juristen, gerade weil er sich auf das Staatskirchenrecht beruft, von vorsätzlich religiöser Verblendung sprechen kann, wenn er Diskriminierungen dieser Verläufe, Verstöße, wider das europäische Antidiskriminierungsgesetz, zum Nachteil von Anempfohlenen, Mitarbeiter/innen, schlichtweg, nicht zur Kenntnis nimmt.

Die Caritas-, Diakonie- , Arbeiterwohlfahrts-, Stiftung- Legende besteht u.a. darin, dass die Kirchen beider Konfessionen, wie Gewerkschaften, Stiftungen finanziell nicht nur formal als Träger von Einrichtungen der Caritas, Diakonie. Arbeiterwohlfahrt , Stiftungen selber fast nichts beisteuern, sondern auch noch über die gezahlten Kirchensteuern, Gewerkschafts- , Parteimitgliedsbeiträge, Stiftungsspendenaufkommen ihrer Mitarbeiter/innen in ihren Tendenzbetrieben im Gegensatz zu anderen, zu weltlichen, sprich staatlichen Trägerschaften, wettbewerbswidrig, Erträge erwirtschaften, ohne darüber, transparent, Rechenschaft ablegen zu müssen, weil sich der Steuerstaat desinteressiert zeigt.

Abhilfe könnte die Offenlegung bzw. Gegenrechnung in Form einer Deckelung von Kirchensteuer- , Spenden- Aufkommen, Gewerkschaftsmitgliedsbeiträgen gewerkschaftlicher bzw. kirchlicher Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Subsidiarität, staatlich subventioniert, in Tendenzbetrieben der Kirchen, Parteien, Verbände, Gewerkschaften, Stiftungen im In- und Ausland arbeiten.

Diese Deckelung tut Not, weil sonst jeder Arbeitsplatz u. a. in kirchlichen wie gewerkschaftlichen Tendenzbetrieben den Kirchen, Gewerkschaften nicht nur keine Personalkosten verursacht, weil die der Staat übernimmt, sondern sogar wettbewerbsverzerrend durch das Kirchensteuer Aufkommen, die Gewerkschaftsmitgliedsbeiträge, Erträge erbringt, statt landauf, landab den Eindruck zu nähren, Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt seien christlich, proletarisch reine Werke selbstloser Nächstenliebe.

Das formale Quäntchen, was die Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Verbände, samt Stiftungen im In- und Ausland hier nur formal an Geld in einigen Bundesländern in anderen gar nicht reinstecken (2%), bekommen sie mehr als zum Teil über die Kirchensteuern, Gewerkschaftsmitgliederbeiträge, Stiftungsbeiträge ihrer Angestellten steuerlich subventioniert zurück.

Wobei der Staat auch noch die abgeführte Kirchensteuer, Parteien-, Verbände- , Gewerkschaftsmitglieder- , Stiftungsspendenbeiträge– diesmal durch Steuerverzicht - mit bis zu ca. 50% über die Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmer/innen an diese Angestellten/innen der Tendenzbetriebe direkt zurückerstattet.

Hier ein frisch Warts dreistes Beispiel dafür, wie man hierzulande, ohne unmittelbar zu lügen, die deutsche Bevölkerung für dumm verkauft:

„In diesem Land wirken Kirchen und Religionsgemeinschaften auf hervorragende Weise, ob im sozialen Bereich, Caritas, Diakonie, die Bildung. Das hat dieser Gesellschaft gut getan, das gehört zum Zusammenhalt in dieser Gesellschaft.“

Zitat Annette Schavan (CDU/damals noch Wissenschaftsministerin), Fernsehinterview, Mitte Dezember 2010

Es geht zuerst einmal gar nicht darum, den Staat aufzuwerten, andere nichtstaatliche Gemeinschaften, Organisationen zurückzudrängen, sondern erst mal darum, über den Etikettenschwindel, das Finanzgebaren, die Finanzregime der großen Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Verbände, samt Stiftungen im In- und Ausland aufzuklären.

Ja!, gehts noch?:

"Wenn der Postmann kommt, klingelt es zweimal".

Einmal an der Haustür, das andere Mal, kurz darauf, in der Kasse.

In den Kassen der Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Verbände, samt Stiftungen klingelt es hierzulande auch".

Selbst der Führer, Adolf Hitler, der jedes Jahr am 20. April seit 1889 seinen Geburtstag( 1889- 1945) mindestens tausend Jahre feiern lassen wollte, hatte, trotz Hasspredigten, Hass- Tiraden fundamentaler Kreise aus der Hakenkreuz NSDAP gegen die Kirchen, nicht die Traute, diese unselige Tradition prekär legitimierter Staatsknete an die Kirchen, wenigstens für die Kriegszeit von 1939- 1945, auszusetzen, geschweige denn für alle Zeiten zu beenden.

Blieb Adolf Hitler doch lebenslang einfaches Mitglied der Römisch- Katholischen Kirche, der zu keinem Zeitpunkt Gefahr lief, trotz seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit, trotz seiner Befehle zur Endlösung der Judenfrage auf europäischem Boden (Wannsee- Konferenz im Januar 1942), zu Lebzeiten oder wenigstens postmortem von dieser bis heute exkommuniziert zu werden

Bekamen die Kirchen doch, quasi zum Nulltarif, durch die, europaweit aufgestellten, SS- Leiharbeiterfirmen auf formlosen Antrag, vermögenswirksam, Zwangsarbeiter/innen für deren Gemeinden, Bischofssitze, Pastorate, Pfarrämter, kircheneigene Schulen, Kinder- , Pflegeheime, Krankenhäuser, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe im Deutschen Reich und in den von der Deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten Europas für ganz unterschiedliche Verwendungen zugewiesen.

Ja!, geht s noch?

Wie sollen islamische u. a. Glaubensgemeinschaften in Deutschland, integriert, gleichrangig als Kirchen anerkannt werden, wenn die alten Amtskirchen auf ihren "Fliegenden Teppichen" fragwürdig alter Privilegien, die sie von Kirchenamtswegen abgehoben unveräußerliche Rechtstitel nennen, die Glaubensgegenden von oben herab blockieren, damit der Heilige Geist der Integration nicht in Deutschland landen kann?

Warum macht der deutsche Staat den Amtskirchen nicht einfache Rechnungen auf, aus denen hervorgeht, dass die Kirchen, voran Nonnen, Mönche, für die sie, aus dunklen Gründen, im In- und Ausland keine Verwendung mehr haben, für die sie in deren langem Arbeitsleben im Namen der Kirchen nie Sozialabgaben gezahlt haben, die sie nun, selbst am Ende ihres Arbeitslebens oder nach "Trennung im gegenseitigen Einverständnis" nicht nachversichern, damit ihnen eine angemessene gesetzliche Rentenanwartschaft zusteht.

Das Ergebnis dieser unsäglichen Praxis der Kirchen zu Lasten der Staatskassen ist, dass diese "ausgesteuerten" kirchlichen Mitarbeiter im Alter, klaglos, auf Leistungen der gesetzlichen Grundsicherung in Höhe der Hartz IV- Sätze angewiesen bleiben und im Alter nur ein Restvermögen vor dem Schonvermögen von gerade einmal 2.500.- € ihr Eigen nennen dürfen.

Amtskirchen haben als Sozialunternehmer im Sozial- und Gesundheitsbereich einen Wettbewerbsvorteil vor anderen Sozial- und Gesundheitsunternehmen und nutzen diesen Vorteil als Tendenzbetrieb "gnadenlos" aus.

Das Grundgesetz (Art. 140, einfach aus der Weimarer Reichsverfassung abgekupfert, gewährt Kirchen zudem Sonderrechte, die es ihnen erlaubt, Arbeitsbedingungen und Löhne für die Mitarbeiter zu zahlen, die teils erheblich (ca. bis 500€) unter denen von vergleichbaren nichtkirchlichen Einrichtungen liegen. Die Amtskirchen haben auch keine normalen Tarifauseinandersetzungen, sondern setzen in einem kircheneigenen Weg ("der 3.") u.a. mit Zwangsschlichtung eigene "Tarife" fest.

Gleichzeitig betätigen diese Kirchen sich auch im Leiharbeitsgewerbe, um, ungeachtet staatlicher Zuwendungen in Form von dynamisierten Pauschalen für Arbeitsplätze, gemäß Pflegesatzverhandlungen, einmal mit Dumpinglöhnen noch mehr an Renditen herauszuholen und zum anderen, frei gewordene Stellen, befristet oder gar unbefristet, nicht neu besetzen, auch wenn diese bereits über Personalschlüssel im Pflegesatz vorfinanziert sind.

Die immer wieder, auflodernd, laufende Diskussion um Streikrecht in der Kirche versuchen die Kirchen dahin gehend zu beantworten, dass für ihre (wohlgemerkt privatrechtlichen Mitarbeiter) das Grundrecht auf Streik (Art. 9 Abs.3) mit dem Hinweis auf den Art. 140, der angeblich über dem des Art 9 stehen soll, abzuschmettern suchen..

Jetzt will die Linkspartei Nägel mit Köpfen machen und die hohen jährlichen Zahlungen des Staates an die christlichen Kirchen durch eine Einmalzahlung ablösen.

Raju Sharma, der religionspolitische Sprecher der Linksparteifraktion im Bundestag gibt sich zuversichtlich und erläutert.

"Dieser Verfassungsauftrag aus dem jahre 1919 sei eindeutig, unmissverständlich und verbindlich".

Deswegen sei er sicher, dass es bald zu einer Neuregelung kommen werde. Es geht um die sogenannten Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche. Die dürfte es eigentlich seit 94 Jahren nicht mehr geben. Jetzt verhandelt der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Linkspartei, die Zuwendungen gegen eine Einmalzahlung einzustellen.

Mit dem Ende des Kaiserreichs 1918 sollte eigentlich Schluss mit den staatlichen Zahlungen an die Kirchen sein.

Aus dem Reich wurde die Weimarer Republik, dAS das Dritte Reich, Das geteilte Deutschland, die DDR, die Bundesrepublik, aus der Weimarer Verfassung erwuchs Grundgesetz. Doch der Verfassungsauftrag an Staat und Kirchen blieb uneingelöst. So flossen seit Gründung der Bundesrepublik allein für Personalzuschüsse bisher rund 14,83 Milliarden Euro vom Staat an die Kirchen.

Die Linkspartei schlägt. In ihrem Gesetzentwurf zur Ablösung der vermeintlichen Ansprüche

"Eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe des Zehnfachen des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gezahlten Jahresbeitrags".

Das ergebe gegenwärtig die runde Summe von ca. 4,75 Milliarden Euro. Die Kirchen signalisieren neuerdings zwar Gesprächsbereitschaft.

Angesichts der Einmalzahlungs- Vorstellungen der Kirchen, die bis hin zum 40-Fachen der jährlichen staatlichen Alimentierungen reichen, ist an der Ernsthaftigkeit ihrer Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft zu zweifeln.

Der Berliner Politikwissenschaftler Carsten Frerk, Verfasser des "Violettbuch Kirchenfinanzen", glaubt denn auch nicht an eine Einstellung der staatlichen Daueralimentierung und meint auf Nachfrage:

"Es wird sich nichts tun."

Auch eine mögliche rot-grünen Bundesregierung nach der Wahl im September wird an der Lage nichts ändern wollen.

In der Bundestagsdebatte Ende Februar lobte das SPD- Mitglied des Bundestages (MdB) Rolf Schwanitz, durchaus den Gesetzesentwurf der Linkspartei

"Es handle sich um einen sehr guten und längst überfälligen Gesetzentwurf",

Dass Rolf Schwanitz sich mit seiner Meinung dabei in der SPD- Fraktion in der Minderheit befindet, kann nicht hoffnungsfroh stimmen

. Die SPD-Fraktion setzt eher auf das alte Mikado Spiel:

"Wer sich zuerst rührt, hat verloren!"

Fraktionell klingt das dann sprachgeregelt einheitlich so in der SPD:

"Wenn man diesen Zustand beklagt, dass wir als Gesetzgeber einen Verfassungsauftrag nicht erfüllen, dann wird man realistischer Weise aber auch anerkennen müssen: Wenn das 90 Jahre lang, 93 Jahre lang nicht erfüllt wurde, wird das nicht von heute auf morgen zu regeln sein", sagte der SPD-Abgeordnete und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestrages Dieter Wiefelspütz.

Er plädiert für einen "Fairen Diskussions- und Gesprächsprozess mit den Kirchen". Ein Ergebnis könnte auch sein, "Dass wir das alles völlig in Ordnung finden, wie es ist". Dann wäre es allerdings besser, so Wiefelspütz, das Grundgesetz zu ändern.

Jetzt liegt der Linkspartei- Gesetzentwurf Antrag erst einmal im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur eingehenden Beratung.

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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