Religiöser Wahn im Beschneidungsanzug?

Beschneidungsritual Beschneidung, eine rituell religiöse Frage, Frage des Kinderschutzes oder eine rein medizinisch indizierte Frage, ohne strafrechtliche Relevanz?

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"Befreit die Frage der Beschneidung des männlichen Genitals aus der rituell religiösen Zwangsjacke!"

Sprengt rituell- religiöse Ketten des Beschneidungszwangs!

Will das Thema „Beschneidung“ aus religiösen Zwangsjacken befreit sein, um im Für und Wider gleichermaßen als Option für religiöse wie nicht- religiöse Menschen kommunizier bar zu sein?
Dank des Kölner Urteils zur Beschneidung in der vorigen Woche, in dem Beschneidung nicht als Offizialdelikt, sondern als weniger schwerer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit identifiziert wird, die nur bei Anzeige Strafverfolgung auslöst, ist das Thema "Beschneidung" ins öffentliche Bewußtsein gehoben.
Das ist gut so.
Mancher Rabbi führt zum Thema "Beschneidung" an:
"Drei Diktaturen haben im letzten Jahrhudert versucht, uns Juden für alle Zeiten die Beschneidung zu verbieten.
Wer uns die "Beschneidung unserer männlichen Babys am 8. Tag nach der Geburt, oder überhaupt nimmt, will unser jüdisches Leben auslöschen.
Juden mögen streng orthodox gläubig, weniger gläubig bis gar nicht mehr gläubig sein, aber eines verbindet uns Juden alle unverbrüchlich mit Gott, die Beschneidung am 8. Tag nach der Geburt".
Wer diese Worte eines Rabbis ungläubig vernimmt, möchte meinen, wenn er, aus welchen medizinisch indizierten Gründen auch immer, beschneitten ist, ist er, ob er es will oder nicht will, automatisch Jude.
Das ist er wiederum mitnichten.
In islamischen Gemeinden wird die Beschneidung in der Regel erst ab dem 12. Lebensjahr an Jungen vorgenommen.
Inzwischen ist dieses religiöse Beschneidungsritual aber in manchen islamischen Gemeinden dermaßen sexualisiert aufgeladen, dass die Beschneidung eines Jungen wie eine Hochzeitsfeier des Jungen mit seinem Genital als Männlichkeitsritual feierlich zelebriert wird, auf dessen Höhepunkt der Junge reichlich für die Beschneidung beschenkt wird.
Mit den Suren des Koran hat das nichts aber auch gar nichts zu tun.
Auf mich wirken diese Erzählungen aus dem jüdisch- islamischen Relgionsraum, wie die Erlaubnis, Babies bzw. unmündig heranwachsende Jungen per Beschneidung, religiös aufgeladen, mit religionsfernen Männerphantasien Richtung Sexualisierung des Alltags, mit einem gerüttelt sentimentalem Maß an romantisierendem Männlichkeitswahn zu dopen.
Der Eingriff der "Beschneidung" von Männern gehört seit Menschengedenken aus grauer Vorzeit, längst vor den drei abrahamitischen Religionen, Judentum, Christentum, Christentum, im Für und Wider als Option individuell allen Männern auf Erden, gleich, ob sie religiös oder nicht religiös gebunden sind.
Wenn die WHO begrüßt, dass etwa ein Drittel aller Männer auf Erden aus hygenischen Gründen beschntten sind, so gilt dies lange noch nicht für unmündige Kinder, die noch keine selbstbtimmte Wahl dazu haben.
Gleichwohl ermöglicht das Kölner Urteil, ganz dem Kindeswohl verpflichtet, nun auch Kindern, wie bei Kindesmissbrauch Anzeige wg. Körperverletzung zu erstatten, wenn diese sich gegen ihren Willen zu "Beschneidungen" ihres Genitals gedrängt erleben.
Siegmund Freud, der als Wiener Junge in der k. u. k. Donau- Monarchie jüdisch beschitten wurde, hat dieses Thema "Beschneidung" nicht vor ungefähr sein Lwben lang direkt und indirekt in seinen Arbeiten über Traumatisierung zum Thema gemacht, weil Siegmund Freud ahnend, davon ausging, das Kinder ein Schmerzgedächtnis haben.
WasSiegmund Freud nur profund ahnen konnte, heute ist es neurbiolgisch eruiert gesichert, dass Menschen bereits als Embryos im Mutterleib ein Schmerzgedächtnis entwickeln.
Dass ausgerechnet der UNO- Sonderbeauftragte für Religions- und Glaubensfreiheit, der bundesdeutsche Staatsbürger Heiner Bielefeldt das ganze Thema "Beschneidung" im Zusammenhang mit dem Kölner Gerichtsurteil öffentlich als groben Unfug abtun will, ist nicht hilfreich.

Ebenso wirkt der Versuch von Renate Künast, Volker Beck von Die Grünen/Bündnis 90, die Beschneidung mehr oder weniger, verharmlosend , als einen kleinen Eingriff, wie das Piercing zu kommunizieren, bei dem rituell, religiös gefärbt, durchtränkten Thema "Beschneidung" des männlichen Genitals eher verdunkelnd, denn dem brisant aufgeladenen Thema gerecht.

Im Übrigen ist gerade das leichtsinnige Piercing an unterschiedlichsten Körperteilen, insbesondere im Intimbereich überaus problematisch zu kritisieren.


Auf jeden Fall wird das Kölner Urteil in Sachen "Beschneidung", auch wenn dieses bisher als Einzelfallurteil ohne präjudizierende Wirkung gilt, eine Signalwirkung Richtung Klinik- Personal entfalten.
Denn dort in den Kliniken, werden, neben Eingriffen, wie die Beschneidung in gesunde Organe von Kindern, Jugendlichen, ohne vorliegenden medizinisch indizierten Befunde, längst ganz andere medizinische Eingriffe bei Kindern, u. a. von Müttern, Vätern geforderte rituelle Genitalverstümmelungen von Mädchen, Geschlechtsumwandlung bei, intergeschlechtlich geboren, heranwachsenden Kindern nicht nur hinsichtlich von Haftungs- und Kostenübernahmefragen intensiv problematisiert.

Nicht die Beschneidung an sich ist das Problem, sondern deren rituell religiös eingeforderte Handhabung an zustimmungsunmündigen Kindern in Kliniken.

Im religiösen Zusammenhang können und werden womöglich Kindestod infolge von Beschneidungen von den Eltern, Angehörigen, der Gemeinde heillos als Gottesurteil gedeutet, dass Gott dem Kind im Zeichen des Todes als Menetekel an der Wand posthum das Band mit Gott verweigert?

Vielleicht liegt der wahre Grund, die Beschneidung des männlichen Genitals im Judentum, wie im Islam so zu überhöhen und rituell religiös zu überfrachten, darin, dass Jungen, Männern, anders als Mädchen, Frauen angeblich nicht über das aufgeklärte Wissen, die Bereitschaft und Fähigkeit verfügen, angemessene Genitalpflege- Hygiene zu treiben und zu sichern.


JP



07.07.2012 · 06:51 UhrNorbert Geis, CSU- Bundestagsabgeordneter Norbert Geis)Geis: "Beschneidung muss möglich sein"

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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