Zu früh gefreut

Bürgerrechte Der Europäischen Gerichtshof hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kassiert. Doch der Staat will sich die verdachtsunabhängige Überwachung nicht nehmen lassen

Zumindest auf den ersten Blick war der Dienstag ein guter Tag für die Bürgerrechte in Deutschland. Mit deutlichen Worten kassierte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das massenhafte Speichern von Verbindungsdaten lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen“ zu, begründeten die Richter das Urteil. Die Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, die Praxis sei geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl ständiger Überwachung zu erzeugen. Damit ging der Gerichtshof sogar noch über die Empfehlung des Generalanwalts hinaus, der sich bereits im Dezember kritisch zu der Regelung geäußert hatte. Es hätte der Schlussstrich unter einem unrühmlichen Stück Rechtsgeschichte sein sollen, das sich quälende acht Jahre hingezogen hatte.

Ist es aber nicht. Denn die Richter versäumten es, die Tür für die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu verschließen. Das hat auch die Große Koalition in Berlin bemerkt – und will sich diese Chance nicht entgehen lassen. Sofort nach dem Urteil forderten Unions-Politiker, einen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung zu unternehmen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verweist darauf, dass die Sicherheitsbehörden die Speicherung als „unerlässliches Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung“ bezeichnen. Das mag so sein, ist allerdings kein Argument. Manche Instrumente stehen einem Rechtsstaat nun einmal nicht zur Verfügung, denn er hat die Grundrechte seiner Bürger zu respektieren. Deshalb verbietet sich das anlasslose, massenhafte Speichern persönlichster Daten – sei es vermeintlich auch noch so effektiv.

Die Situation erinnert schmerzhaft an das Frühjahr 2010. Damals kassierte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit ähnlich harschen Worten, wie jetzt die Luxemburger Richter. Sofort drängte die Union darauf, das Instrument leicht abzuwandeln und dann erneut einzuführen. Damals scheiterte sie am Widerstand der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP.

Dass sich die Sozialdemokraten den schwarzen Sheriffs in vergleichbarer Weise in den Weg stellen werden, ist leider nicht zu erwarten. Denn in der Partei gibt es durchaus Sympathien für die Vorratsdatenspeicherung. Zwar sieht Justizminister Heiko Maas jetzt keinen Grund mehr, „schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen“; das Instrument selbst stellt er aber nicht in Frage. Er wolle das weitere Verfahren „ergebnisoffen“ besprechen. Ausgerechnet Maas! Noch im Januar inszenierte er sich als wackerer Gegner der staatlichen Datenkrake – jetzt knickt er ohne Not ein. Seiner Vorgängerin wäre das nicht passiert.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass der Großen Koalition beim Thema Bürgerrechte der Kompass fehlt. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu nichts Nennenswertes, im täglichen Regierungshandeln spielt das Thema keine Rolle. Da passt schaurig gut ins Bild, dass Spiegel-Online am Tag der Urteilsverkündung aufdeckte, dass Schwarz-Rot den Abschuss entführter Flugzeuge erleichtern will – diesmal mit einer Grundgesetzänderung, damit das Verfassungsgericht nicht wieder meckern kann. Ein guter Tag für die Bürgerrechte in Deutschland sieht wahrlich anders aus

AUSGABE

Dieser Artikel erschien in Ausgabe 15/14 vom 10.04.2014

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Geschrieben von

Julian Heißler

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