Du, Staat, sollst nicht töten!

Todesstrafe Nach wie vor werden staatlich legitimiert Menschen getötet – auch in Demokratien wie den USA. Fehlurteile sind ein Grund zum Aufschrei, die Ablehnung geht aber tiefer.

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Du, Staat, sollst nicht töten!

Foto: Chip Somodevilla / Getty Images

Letzten Dienstag fing das Leben von Glenn Ford an. Genau genommen war es der Beginn seines zweiten Lebens – und das mit 64 Jahren. An diesem Tag wurde der zum Tode Verurteilte nach fast drei Jahrzehnten aus einem Gefängnis im US-Bundesstaat Louisiana entlassen. Staatsanwaltschaft und Gericht mussten eingestehen: Sorry, we got the wrong one!

Nicht immer schafft es die Wahrheit noch zu Lebzeiten ans Licht. Die Studie An Anatomy of a Wrongful Execution des New Yorker Wissenschaftlers James Liebman beispielsweise kam leider 23 Jahre zu spät. Der Professor von der Columbia Law School zeigte vor zwei Jahren, dass Carlos DeLuna 1989 in Texas für einen Mord hingerichtet wurde, den er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat. Genauso kontrovers ein anderer Fall: Im September 2011 ließ der US-Bundesstaat Georgia den angeblichen Mörder Troy Davis per Giftspritze exekutieren, obwohl bis heute starke Zweifel an seiner Schuld bestehen. Auch weltweite Proteste, die von Menschenrechtsaktivisten über den Europarat und Jimmy Carter bis zum Papst reichten, konnten Davis nicht retten.

Zwei Aspekte sind es, die einen an diesen Fällen – wie an allen staatlich verordneten Tötungen als Bestrafung für (vermutlich oder auch nur vermeintlich) begangenes Unrecht – innerlich geradezu aufschreien lassen:

Kein Justizsystem ist perfekt

Erstens gibt es kein Justizsystem auf der Welt, das Fehlentscheidungen völlig ausschließen kann. Natürlich behauptet ein demokratisches Land wie die Vereinigten Staaten, nur dann ein solches Urteil zu fällen, wenn die Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Aber kann es das überhaupt geben? Zweifelsfrei heißt immer "nach menschlichem Ermessen" zweifelsfrei.

Doch es geschehen die seltsamsten Dinge auf Erden; alles kann danach aussehen, als wäre X passiert, aber die Wahrheit ist trotzdem Y. Sogar ein Geständnis gibt keine absolute Garantie, es könnte aus welchen Gründen auch immer falsch sein. Richter und Henker müssten schon im Kreis um den Täter stehen, während er die Tat begeht; sie müssten ihn dann sofort verurteilen und exekutieren, um jeden denkbaren Fehler, jede noch so verquere Eventualität, die aber auch mal zutreffen könnte, auszuschließen. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Justizirrtum nur bei eins zu einer Billion läge, wäre es Grund genug, von einer nie wieder gutzumachenden Bestrafung abzusehen.

Das heißt nicht, dass es gar keine Art von Bestrafung geben darf. Wenn man einem Täter ein Verbrechen, soweit es eben menschlich möglich ist, nachweisen kann, ist Strafe und vor allem der Schutz der restlichen Bevölkerung vor diesem Menschen legitim – obwohl es natürlich ebenfalls großes Unrecht wäre, wenn jemand fälschlicherweise zum Beispiel für viele Jahre eingesperrt würde. Dann aber bestünde wenigstens die Möglichkeit, das Urteil später zu korrigieren und (zumindest teilweise) zu kompensieren. Das Unrecht einer Hinrichtung "aus Versehen" dagegen ist unermesslich und unendlich. Es gibt kein Zurück.

Man kann sich daher gar nicht vorstellen, wie sehr ein im Todestrakt sitzender Unschuldiger mit der Welt, wahrscheinlich auch mit Gott, hadern, wie verzweifelt er sein muss, grundlos, jedoch perverserweise staatlich legitimiert, seines Lebens beraubt zu werden. Eine größere psychische Folter ist kaum denkbar. Glenn Ford hat genau diese Folter erlebt. Nach seiner Freilassung sagte er, die Freiheit fühle sich gut an. Dinge, die er mit 35, 38 oder 40 Jahren hätte tun können, seien jedoch unwiederbringlich verloren. Wie recht er hat. Und diese Aussage kratzt wahrscheinlich nur an der allerobersten Oberfläche; in die tiefere Psyche dieses Mannes mag man gar nicht schauen.

Die Zweifel an der Justiz sind also nicht aus der Luft gegriffen. Man muss davon ausgehen, dass es schon viele falsche Todesurteile gab, nicht nur in autokratischen Ländern wie Saudi Arabien oder China, sondern auch in den USA. Glenn Ford ist ein Beispiel, DeLuna und Davis sind wahrscheinlich weitere. Dass es sich in allen drei Fällen um Nicht-Weiße handelte, DeLuna war Latino, Ford und Davis Schwarze, deutet zudem auf – im wahrsten Sinne des Wortes – gewisse Vorurteile der amerikanischen Justiz hin.

Die Todesstrafe steht außerhalb der sozialen (Gedanken-)Welt

Der zweite Punkt, der einen zum Aufschrei treibt, ist abstrakter und grundsätzlicher; er ist unabhängig davon, ob jemand eine Tat begangen hat oder nicht. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen der physischen Welt – Gegenstände, die Natur, unsere Existenz an sich – und der sozialen Welt, die vor allem eine von und in unseren Köpfen konstruierte ist. In der sozialen Welt geht es um das Zusammenleben von Menschen, um Werte, die wir zum Umgang miteinander entwickelt haben und ständig weiter entwickeln. Die soziale Welt ähnelt somit einem großen, auf Regeln (Normen, Gesetzen) basierenden Spiel des Lebens. Ein wichtiger Aspekt dieses oft ernsten Spiels ist, wie mit denjenigen umgegangen wird, die die Regeln des Zusammenlebens missachten. Die Existenz und das Ausführen von Strafen sind somit Teil der sozialen Welt.

Bei einer Hinrichtung nun kommt es zu einer Vermengung der zwei Welten: Was als Reaktion auf Verstöße gegen sozial konstruierte Spielregeln begann, endet in der physischen Welt. Der Staat – in einer Demokratie kann man auch sagen: die Gesellschaft – nimmt jemandem höchst physisch das Leben. Dieser Grenzübertritt ist nicht zu rechtfertigen, auch nicht durch das Argument, er sei doch die logische Antwort darauf, dass der Verurteilte selbst eben jene Grenze überschritten habe, indem er zum Beispiel jemanden tötete, also in die physische Welt eingriff. Das mag stimmen.

Das Verbot des Tötens jedoch ist, so sehr es jeder aufgeklärte Mensch auch begrüßt, selbst "nur" sozial konstruiert, und eine Gesellschaft – zumal eine freiheitlich-demokratische – muss stark genug sein, auch in schwierigen Momenten zu ihren eigenen Regeln zu stehen und eine Lösung innerhalb ihrer Gedankenwelt zu finden. Der Drang von direkt Betroffenen nach Selbstjustiz oder ein Ansatz nach dem Motto "Auge um Auge" mag menschlich manchmal verständlich sein; die Antwort auf Grenzverletzung kann jedoch nicht gesamtgesellschaftlich verübte Grenzverletzung sein, im schlimmsten Fall womöglich auch noch – siehe oben – gegen Unschuldige. Das Recht auf Leben ist das erste und höchste Menschenrecht; es ist zwar ein soziales Konstrukt, aber dennoch absolut, denn ein Verstoß dagegen ist sofort der Übertritt in eine andere, die physische Ebene.

Diese Argumentation klingt vielleicht sehr theoretisch. Allerdings gibt es einige fundamentale Bereiche des menschlichen Lebens (wenn auch eventuell nur wenige), in denen die Akteure in der Lage sein müssen, ihr Handeln zu 100 Prozent und nicht nur zu 99,999 Prozent sauber begründen zu können. Etwas derart Monströses wie staatliches Töten gehört sicher dazu. Eine stichhaltige Herleitung für eben solch eine Tat wird sich aber nicht finden lassen. Pi mal Daumen oder ein archaisches Rachegefühl reichen hier als Handlungsgrundlage nicht aus.

Europa muss seine Werte aktiv vertreten

Nirgends ist diese humanistische Überzeugung so verankert wie im heutigen Europa, das sich seine Erkenntnisse über viele Jahrhunderte und durch viele Tragödien erarbeiten musste. Es muss daher stets Teil einer europäischen, von den Menschenrechten geleiteten Außenpolitik sein, diese Überzeugung aktiv zu vertreten, und zwar nicht nur gegenüber autokratischen Regimen wie China, Vietnam oder die arabischen Länder. Auch gegenüber den verbliebenen Demokratien, die noch die Todesstrafe anwenden, vor allem die Vereinigten Staaten, Japan und Indien, muss das zur Sprache kommen – und das nicht immer erst wenige Tage, bevor wieder eine Hinrichtung ansteht.

Europäische Politiker und die europäische Zivilgesellschaft müssen deutlich machen, dass es für staatliches Töten keine Rechtfertigung gibt, weder praktisch noch theoretisch. Die Hoffnung ist dann, dass so – als Unterstützung für und in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen wie der Campaign to End the Death Penalty und der National Coalition to Abolish the Death Penalty – in den betreffenden Ländern ein echtes Verständnis und Bewusstsein für das eigene Handeln wächst. Geschieht das, kann es keine Argumente mehr für diese unmenschliche Strafe geben.

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