Wert des Tanzes – Notizen zum Urheberrecht

Urheberrechtsdebatte Die Diskussion rund um das Urheberrecht ist abgeflaut: Das Geschäft der Anpassung von Gesetzen an das echte Leben scheint mühsam. Dabei wurde längst nicht alles gesagt

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Hat sich für ihr Musikvideo zu "Countdown" großzügig bei Werken der belgischen Choreographin Anne Teresa de Keersmaeker bedient: Popstar Beyoncé Knowles
Hat sich für ihr Musikvideo zu "Countdown" großzügig bei Werken der belgischen Choreographin Anne Teresa de Keersmaeker bedient: Popstar Beyoncé Knowles

Foto: Screenshot tape.tv

Als Leiterin des Tanzfonds Erbe, einem Förderfonds für das Kulturerbe Tanz der Kulturstiftung des Bundes, vermisse ich schon jetzt diese polarisierende Debatte, denn sie hat auch zu Schärfung der Wahrnehmung für den Wert des geistigen Eigentums beigetragen. Allerdings: Der Tanz wäre in diesem Zusammenhang gar nicht aufgetaucht, wenn nicht im Oktober letzten Jahres der US-amerikanischen Popstar Beyoncé Knowles sich für ihr Musikvideo zu Countdown großzügig bei Werken der belgischen Choreographin Anne Teresa de Keersmaeker bedient hätte. De Keersmaeker hatte ihre Werke gefilmt. Diese filmische Adaption war frei zugänglich im Netz, wo Beyoncé Knowles sie schließlich entdeckte – und sowohl Teile der Choreografien, als auch die Ästhetik der Videos kopierte. Kein Wunder, dass Knowles auf die Arbeiten der Choreographin aufmerksam wurde. Denn als Avantgarde erfindet der zeitgenössische Tanz immer wieder neue Ausdruckformen und überschreitet die Grenzen des Etablierten. Nicht zuletzt deswegen war De Keersmaeker, die eine der profiliertesten Choreographinnen der Gegenwart ist, für den Popstar überhaupt von Interesse.

Die Gründe für Choreographen, ihre Werke gefilmt im Netz zu veröffentlichen – und sie damit der Gefahr des Plagiats auszusetzen –, sind vielfältig. Der Erhöhung des Bekanntheitsgrades ist ein Grund. Der Austausch mit Gleichgesinnten ein weiterer. Für den Tanz, besonders den zeitgenössischen, ist die audiovisuelle Dokumentation der eigenen Werke jedoch noch aus anderen Gründen wichtig: Für diese Kunstform gibt es kaum schriftliche Dokumente oder einheitliche Aufzeichnungsmethoden. Deswegen wird Tanz vor allem mit audiovisuellen Mitteln dokumentiert und überliefert.

Keine GEMA für Tänzer

Doch nicht allen Choreographen ist es überhaupt möglich, ihr Werk im Internet zugänglich zu machen. Das derzeitige Urheberrecht steht ihnen dabei im Weg. An einer Tanzaufführung und deren Dokumentation wirken viele verschiedene Personen, mit deren Rechte betroffen sein könnten – neben Choreographen etwa Komponisten, Fotografen, Bühnenbildner. Das macht es nicht nur schwierig, auf legalem Weg alle Genehmigungen einzuholen, sondern dazu teuer. Einen faden Beigeschmack hinterlässt dabei die Tatsache, dass Tanzkünstler vom Urheberrecht selbst kaum profitieren – Es gibt in Deutschland keine der GEMA entsprechende Verwertungsgesellschaft für den Tanz und die Bezahlung von Choreographenrechten gilt als Privileg, das nur sehr berühmte Künstler geltend machen können.

Die derzeitige Rechtslage sorgt dafür, dass Tanzwerke im kollektiven Gedächtnis des World Wide Web kaum zu finden sind – und wenn dann in Schnipseln und schlechten Raubkopien. Ganz anders stellt sich die Situation des Tanzes im richtigen Leben dar. Dort eröffnet die Tanzkunst nicht erst seit Sir Simon Rattle, der gemeinsam mit den Berliner Philharmonikern in „Rhythm is it“ desinteressierte Jugendliche zu begeisterten Tänzern transformierte, immer mehr Menschen eine inspirierende Erfahrung. Tanz ist auf dem Vormarsch. Dieser Widerspruch gibt wohl Internetpionier Jaron Lanier recht, der nach zwanzig Jahren in der digitalen Welt in seinem Manifest „you are not a gadget – du bist keine Maschine“ zu der Erkenntnis kam „Nur die Erfahrung ist wirklich, die Information selbst ist es nicht.“

Vorbild Pina Bausch

Wenn eine Kunstform wie der Tanz im richtigen Leben wachsende Zuschauer- und Nutzerzahlen hat, ist es dann nicht egal, wenn der Tanz im Internet nicht zuletzt aufgrund der Beschränkungen des Urheberrechts in seiner Vielfalt und seiner Geschichte ein Nischendasein führt? Nein, ist es nicht. Da Tanz nur selten kommerziell verwertbar ist, ist er auf öffentliche Förderung angewiesen. Und mit der Vergabe von Kultursubventionen ist automatisch ein Bildungsauftrag verbunden: Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, größtmöglichen Zugang zu den von ihren Geldern geförderten Werken zu erhalten. Und den bekommt es leider viel zu selten. Auch aufgrund des geltendes Urheberrechtes ist es schwierig, historische Werke des zeitgenössischen Tanzes zu erleben – egal ob auf der Bühne oder im Internet. Die Tanzgeschichte wird deswegen vor allem mit Ballettklassikern wie Schwanensee oder dem Nussknacker gleichgesetzt, die Vielfalt des deutschen Tanzerbes geht verloren. Deswegen hat die Kulturstiftung des Bundes mehrere Initiativen ergriffen, um das Tanzerbe für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum einen ließ sie den Digitalen Atlas Tanz entwickeln, eine visuelle Datenbank, die in Zukunft umfassende Archivmaterialien zum zeitgenössischen Tanz beinhalten soll. Zum anderen stellte sie 2,5 Millionen Euro für einen Tanzfonds Erbe zur Verfügung, der Künstler und Projekte fördert, die sich mit dem Tanz des 20. Jahrhunderts beschäftigen.

Für einen vorbildlichen Umgang mit dem eigenen Tanzerbe ist übrigens die große Pina Bausch bekannt, nicht zuletzt darauf lässt sich der Ruhm der Tanzpionierin begründen. Gerade hat ihre Kompanie mit der Wiederaufführung von zehn ihrer Meisterwerken ganz London in einen Tanzrausch versetzt. Pina Bausch selbst wusste, wie wichtig die audiovisuelle Dokumentation ihres Lebenswerkes ist: Sie hat ihr eigenes Werk ausführlich filmen lassen. Doch wenn die Pina Bausch Foundation sich nun entscheiden würde, die Dokumentation ihrer Stücke ins Internet zu stellen, so stände sie ebenfalls vor einem großen Problem mit dem Urheberrecht: Insbesondere weil die 2009 verstorbene Choreographin in ihren Stücken häufig abgabepflichtige Popmusik verwendete, die die Kosten für die Veröffentlichung der Werke schlichtweg unbezahlbar machen würde. Deswegen bleibt Pina Bauschs Werk vorerst nur auf der Bühne erlebbar – solange die Kompanie besteht, die die Werke in ihren Körpern verinnerlicht hat.

Freier Zugang und Mitbestimmung

Pina Bauschs wird im Übrigen gerne kopiert. Oder zitiert? Die Grenzen verlaufen – wie in andere Kunstformen – fließend. Dabei ist der Tanz längst im 21. Jahrhundert angekommen: postmoderne Praktiken wie Zitieren, Sampeln oder Wiederverwerten sind im Tanz genauso gängig, wie in anderen Kunstgattungen. Prinzipien von Open Access und Open Source, des offenen Zugangs und Mitbestimmungsrechts für alle Beteiligten, sind im Tanz fester Bestandteil der Arbeitsweise von Künstlerkollektiven.

Nur das Urheberrecht, das für den Tanz sowieso schon immer lückenhaft war, ist immer noch das alte selbe. Ein praktikabler Ausgleich zwischen Rechtsansprüchen von Urhebern und Nutzungsansprüchen der Künstler und der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten muss also das Ziel der Urheberrechtsreform auch für den Tanz sein. Für Lösungsvorschläge empfiehlt sich ein Blick über den nationalen Tellerrand hinweg. Die amerikanische Tanzwelt zeigt, dass pragmatische Interessenabwägungen möglich sind. Die Dance Heritage Coalition, ein Verbund der wichtigsten historischen Tanzsammlungen Nordamerikas, hat einen Wegweiser durch den Dschungel des Copyrights entwickelt. Sie übersetzen das Fair Use Doctrine auf die alltägliche Arbeit des Sammelns und Zeigens. Im­ Kern des Fair Use steht die Frage, ob die nicht kommerzielle Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material im Bereich Bildung und Kultur „transformative Qualität“ hat – einfach ausgedrückt: Entsteht durch die neue Nutzung ein neuer Sinnzusammenhang. Ist dies, neben grundsätzlichen Abwägungen der Verhältnismäßigkeit der Nutzung, der Fall, dann öffnen sich die Internetportale ganz legal für den Tanz. Dahinter steht die Abwägung, dass der Verlust an Wissen, gerade bei einer so ephemeren Kunstform wie dem Tanz ungleich schwerer wiegt, als das geistige Eigentum.

Kampf um Anerkennung

Ein Blick auf unser Nachbarland offenbart wiederum, wie es um die Rechte von Tanzkünstlern bestellt sein könnten. Die Franzosen bilden die Speerspitze der Tanzliebhaber in Europa. Sie haben ein üppig ausgestattetes Nationales Institut des Tanzes, ein revolutionäres Musée de La Danse, in dem es weder verstaubte Artefakte noch Museumswärter gibt, und – wen überrascht es – sie haben mit der SACD eine Verwertungsgesellschaft für den Tanz, die der GEMA vormacht, wie eine künstlergerechte und transparente Ausschüttung aussehen kann, und die sich großer Beliebtheit bei allen Tanzkünstlern erfreut. Nicht zuletzt aufgrund des französischen Modells fordert die EU-Kommission von der GEMA die Einhaltung europäischer Standards. Ein weiterer Lösungsvorschlag, nicht nur für den Tanz, stammt von dem französischen Informatiker Philippe Aigrain. Sein Buch Sharing – Culture and the Economy in the Internet Age stellt einen detailliert ausgearbeiteten Vorschlag für eine Art digitalen Kreativpakt vor, bei dem Nutzer das Recht erhalten, digitale Inhalte nicht-kommerziell mit anderen zu teilen, während Kulturschaffende dafür Anrecht auf eine angemessene Vergütung haben.

In Deutschland sucht man in der langen Liste der Experten, die ihr gesammeltes Wissen in den verschiedenen Körbe zum Urheberrecht abgelegt haben, vergeblich nach Choreographen. Der Tanz hat als Kunstform in Deutschland nicht so eine große Lobby wie etwa Musik oder bildende Kunst. Und so sehr der Tanz um eine gleichberechtigte Anerkennung im Reigen der Kunstformen kämpft – 0.03% der Kulturausgaben des Bundes gehen an den Tanz und bei den Kommunen und den Ländern sind es mit 1% bzw. 3% nicht viel mehr – so zeigt er sich gerade in der Urheberrechtsdebatte in seiner Eigenheit. In den Interviews zum Streit zwischen Beyoncé und de Keersmaeker wurde mir die Frage gestellt „Wie kann eine Tanzbewegung – zum Beispiel: Mit der Hand durch die Haare fahren – vom Urheberrecht geschützt werden?“ Eine Bewegung mitten aus dem Leben heraus könne doch – so die Annahme – keine schützenswerte Kunst sein. Je näher am Leben, desto geringer bemisst sich also der Wert von Kunst? Die Franzosen sprechen vom “Poids de la danse“, dem Gewicht des Tanzes. Denn der Tanz hat es naturgemäß mit der Schwerkraft. Dort, wo diese wie im Internet nicht wirkt, verliert der Tanz leicht seine Bodenhaftung.

Ausführliches Dossier zum Thema Urheberrecht und Tanz auf www.tanzfonds.de

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Madeline Ritter

Volljuristin, Leiterin TANZFONDS, eine Initiative der Kulturstiftung des Bundes, 2004-2011 Projektleiterin Tanzplan Deutschland

Madeline Ritter

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