Kinder lernt beten

Justiz Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wirft Fragen auf. Dient Religion dem Kindeswohl?

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Kinder lernt beten

Foto: AFP/ Getty Images

Ich lag noch arglos im Bett, als ich in der Inforadio-Sendung Babylon, die sich mit Religion befasst hörte, dass selbige dem Kindeswohl dient.

Erstaunt versuchte ich, wach zu werden und vernahm: Es geht um zwei konfessionslose Kinder in Nordrhein-Westfalen, die in der Grundschule am Religionsunterricht und am Gottesdienst teilnehmen sollen, obwohl die Mutter anders entschieden hat. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht und der Vater hat sich – per Gerichtsbeschluss – mit der Meinung durchgesetzt, dass die Kinder doch teilnehmen sollten. Er hat argumentiert, dass damit die Kinder besser in die Klasse integriert und mehr über die Kulturgeschichte lernen würden. Und er bekam Recht. Hier ist die entsprechende Entscheidung

Die Mutter hingegen hält die Nichtteilnahme für konsequent und richtig und wird nun weiter klagen.

Im Interview bestätigte die Pressedezernentin des Oberlandesgerichts Köln, Stefanie Rüntz, dass das Gericht in der Tat nur das Kindeswohl im Auge gehabt habe, als es diese Entscheidung fällte. Die Teilnahme am Religionsunterricht schade den Kindern nicht, zwinge ihnen keinen Glauben auf, aber schaffe eine guten Wissenshintergrund über die Bedeutung religiöser Feste und diene der Allgemeinbildung.

Meine Güte, dachte ich. Gibt’s da keinen Ethikunterricht später in der Schule? Wo liegt eigentlich dieses Monschau, in dem die Eltern leben? Aha, ein Eifelstädtchen. Und da gibt’s keine anderen Angebote? Doch, die gibt’s, aber die werden wohl einige Jahre später vermittelt. „Praktische Philosophie“ heißt das Fach. Ich will diese Bildungskonzepte zum Ethikunterricht in den Bundesländern gar nicht en detail ausbreiten, aber im Grunde frage ich mich doch, wie das Gericht entschieden hätte, wenn ein getrennt lebender muslimischer Vater per Gerichtsbeschluss die Teilnahme seiner Kinder am islamischen Religionsunterricht hätte erzwingen wollen, wenn die getrennt lebende Gattin anders entschieden hätte. Immerhin wird der in Nordrhein-Westfalen inzwischen auch angeboten, wie der Spiegel berichtete.

Insgesamt kann man nur beten: Lieber Gott, sorge dafür, dass das Kindeswohl nicht zum Begründungsfertigteil wird, mit dem Machtkämpfe zwischen Partnern, ob verheiratet oder nicht, ausgetragen werden können. Lieber Gott, zwinge nicht alle Kinder „zu Dir zu kommen“, wie es so schön in der Bibel heißt.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Magda

Immer mal wieder, aber so wenig wie möglich

Magda

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden