Offshore-Windenergie:Was bringt sie wirklich?

Energiewende Seit dem Energie-Gipfel bei Kanzlerin Merkel Anfang November 2012 ist der Begriff „Offshore“ in aller Munde. Was ist "Offshore"?

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Die damit bezeichnete Energie-Erzeugung auf See (im Gegensatz zu „Onshore“-Anlagen auf dem Festland) gilt als substanzieller Beitrag zur Energiewende. Aber rechtfertigen die Ziele den immensen Aufwand, der für diese Art der Energie-Erzeugung nötig ist?

Offshore-Energie als nationale Aufgabe

Nicht nur die Entwicklungs- und Montagekosten für Windparks auf dem Meer sind erheblich höher als bei Onshore-Anlagen, sondern auch ihre Anbindung an das öffentliche Netz ist ein Faktor, der teuer zu Buche schlägt. Die Investition lohnt sich nur, wenn damit auch weite Teile der Bundesrepublik mit Strom versorgt werden können. Dazu müssen neue Stromtrassen quer durch Deutschland verlegt werden – laut Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber 3.800 Kilometer zzgl. des Ausbaus der bestehenden Netze um 4.000 Kilometer. 20 Milliarden Euro kostet nur dieser Teil des Offshore-Projekts. Die Regierungschefs der Länder haben sich bei der Kanzlerin geeinigt, auf die Weise den Strukturausbau in den nördlichen Bundesländern zu fördern.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien

Im Energiekonzept der Regierung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2050 bei der Stromproduktion auf 80 % definiert – wie hoch der Offshore-Anteil dabei sein soll, ist bisher unklar. Für 2030 aber gibt es bereits kompatible Ziele: 50 % erneuerbare Energien, davon eine Leistung von bis zu 25.000 MW aus Offshore-Anlagen. Das bedeutet, dass Offshore-Anlagen in 18 Jahren noch nicht einmal dort stehen werden, wo die Photovoltaik jetzt schon ist, nämlich bei 5 % Anteil an der deutschen Stromproduktion. Onshore-Windanlagen realisieren bereits das Doppelte. Insgesamt haben die Erneuerbaren Energien 2012 einen Anteil von 26 % erreicht. Die Prognose von 50 % ist also keinesfalls gewagt, da die erneuerbaren Energien den größten Teil dieses Zuwachses in den letzten acht Jahren bewerkstelligt haben. Die Frage ist, ob es dann 2030 des vielleicht mit 4 % anzunehmenden Anteils von Offshore-Strom wirklich bedurft hätte.

Möglicherweise werden es nicht einmal 4 % sein. Die für 2020 ausgerufene Zielsetzung von 10.000 MW Stromleistung aus Offshore-Windparks gilt mittlerweile als völlig unrealistisch. Bisher ist ein Windpark in der Nordsee voll betriebsfähig, das Pilotprojekt „Alpha Ventus“ mit zwölf Windkraftanlagen zu je fünf Megawatt Leistung, 45 Kilometer vor der Küste von Borkum. Teilweise am Netz sind der Ostsee-Windpark Baltic 1 mit einer Leistung von 48 MW und der erste kommerzielle Nordsee-Offshore-Windpark Bard Offshore 1, der einmal 400 MW liefern soll. Bisher sind 29 Offshore-Windparks vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) genehmigt worden.

Bundesbürger haften für ihre Netzbetreiber

Dass die Offshore-Windparks jedoch kommen werden, ist spätestens seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 29. November 2012 klar. Denn darin wird die Haftung für mögliche Störungen bei den Offshore-Projekten schon einmal vorsorglich auf die Verbraucher abgewälzt. Das kann bis zur Verdoppelung des derzeitigen Strompreises führen. Dabei bezahlen die Stromkunden, so Energieblatt, schon die EEG-Umlage für große Teile der Wirtschaft mit, denn die Unternehmen mit hohem Stromverbrauch sind durch das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft von der Zahlung der EEG-Umlage befreit worden. Das sind immerhin mehr als 5 Cent pro Kilowattstunde. Schön wäre mal ein Gesetz, das die Einführung teurer Energietechnologien verbietet, wenn Alternativen vorhanden sind.

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