Warum Stefan Niggemeier Recht hat

Medien Stefan Niggemeier und Hans-Martin Tillack haben sich einen offenen Schlagabtausch geliefert: Blogger vs. Enthüllungsjournalist. Eine Parteinahme

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Die Einsichtsfähigkeit, die ich bei Christian Wulff -> thematisiert habe, hat sich dort, wo die Affäre begann, nicht wirklich durchgesetzt. Stefan Niggemeier hat dazu in seinem Beitrag vom letzten Sonntag („‘Bild‘ stürzte Wulff mit einer Falschmeldung. Das kümmert aber keinen“) ordentlich eingeschenkt.

Denn nicht die Meldung, dass der Unternehmer Groenewold das Ehepaar Wulff in ein Hotel auf Sylt eingeladen habe, war letzter Auslöser des Antrags auf Aufhebung der Immunität gegen den Bundespräsidenten, so Niggemeier. Es sei die angebliche Vertuschungsabsicht Groenewolds gewesen, die die Bildzeitung aufgebracht hatte, indem sie wider besseres Wissen behauptete, dieser habe sich die maßgeblichen Belege zu dem Urlaub vom Hotel-Manager aushändigen lassen.

Niemand habe sich bemüßigt gefühlt, die Selbstkritik Wulffs in seinem Buch (Anm: von der etwa auch Heribert Prantl in der SZ in „Genugtuung für einen Gedemütigten“ geschrieben hat) auch nur ansatzweise auf die eigene Arbeit zu übertragen. Ich überlasse jedem das Stück zur selbständigen Lektüre, denn jede Weglassung in einer Zusammenfassung wäre sinnentstellend verkürzend.

Die Fakten zu kennen bildet aber die Grundlage für das Sequel, betitelt „Mit ein paar kleinen Hotelangestellten sollte einer wie er leicht fertig werden“. Denn von dem vorhergehenden Stück angesprochen, meinte Hans-Martin Tillack zwischenzeitlich, die „Methode Niggemeier“ ausmachen zu können. Auch hier lohnt die vollständige Lektüre: Weniger wegen der Fakten, die höchst übersichtlich bleiben, als wegen der Grandezza, mit der er das „Prinzip Niggemeier“ meint begründen zu können: Falsche wie schlechte Recherche und die Tatsache, dass der „Blogger“ Niggemeier vor Veröffentlichung seines Stückes ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe.

Daran fällt einiges auf. Tillack lässt es sich um seiner eigenen Position willen angelegentlich sein, den Zeugen von Niggemeiers Thesen, Generalstaatsanwalt Frank Lüttig, wegen dessen Äußerungen in der WamS vom 21.4.2013 („Wir mussten Wulff anklagen“) so in Frage zu stellen: „Aber es kommt gelegentlich – selten – vor, dass Vorgesetzte wie der Generalstaatsanwalt Lüttig weniger Sachkunde haben als ihre Untergebenen.“ Weil Groenewold am 14.2.2012 gegen den Vertuschungs-Vorwurf der Bildzeitung vor dem Landgericht Berlin Köln geklagt hatte: „Auch das wussten die Staatsanwälte.“ Aber nicht Lüttig, so Tillack. Das Motiv für den Antrag auf Aufhebung der Immunität Wulffs, nämlich die Verstärkung des Korruptionsverdachts durch Beweisvernichtung, wäre damit vom Tisch.

Die Reichweite von Auslassungen und Mehrdeutigkeiten

Der ausgezeichnete Enthüllungsjournalist Tillack verdreht dabei wesentliche Umstände. Jene „Klage“ des Unternehmers Groenewold war ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügungen, mit der vorläufig der Bildzeitung untersagt werden sollte, weiterhin die Behauptung zu verbreiten, er habe vertuscht oder dies beabsichtigt. Für dieses, in der Juristensprache: summarische Verfahren, in dem alleine auf die Möglichkeit, nicht schon auf die Gewissheit einer Rechtsverletzung durch eine öffentliche Behauptung abgestellt wird, wird keine gesonderte Beweiserhebung durchgeführt. Es setzt voraus und es reicht die Glaubhaftmachung der Rechtsverletzung; regelmäßig legt dazu der Antragsteller eine Versicherung an Eides Statt vor. Das alles, aber nicht mehr ist Gegenstand jener von Tillack behaupteten „Klage“ Groenwolds, die im Sprachgebrach aber den Hautprozess kennzeichnet und nicht diesen lediglich „vorläufigen Rechtsschutz“. An Wertungen von Zivilgerichten sind Ermittlungsbehörden ohnehin nicht gebunden.

Was nach juristischer Häkelei klingt ist aber Vorbedingung für zwei weitere Argumente Tillacks. Zum einen, dass die Untergebenen von Lüttig besser Bescheid gewusst hätten als ihr Chef, weil sie selbst den Artikel der Bildzeitung angesichts der „Klage“ von Groenewold als „zweifelhaft“ bezeichnet hatten. Daran stimmt: Wegen der Versicherung an Eides Statt des Unternehmers konnte tatsächlich der Sachverhalt nicht als geklärt und damit der Artikel von „Bild“ kaum als wahr oder nicht angesehen werden, sondern weiterhin als in jeder Hinsicht offen. Etwas also, was tatsächlich und noch zudem dringlich auszuermitteln war.

Damit aber war der Ausgangspunkt, der von der Bildzeitung aufgeworfene Verdacht, keineswegs vom Tisch, wie es Tillack zu verstehen geben möchte. Im Gegenteil: Der Artikel blieb zumindest bis zu dem Zeitpunkt aktuell, da die Bildzeitung -einige Monate später- das Unterlassungsbegehren Groenewolds bindend anerkannte. Ebenso zentral blieb die eidesstattliche Versicherung Groenewolds: Sie falsch abgegeben zu haben war einer der Anklagepunkte, wie sie vom Landgericht Hannover verhandelt worden sind.

An der Stelle begeht Tillack zudem einen sehr unvorteilhaften Fehler, den bei der Plausibilitätsprüfung. Denn es besteht rechtlich wie kriminologisch ein Unterschied darin, dass und wie ein sogenannter Anfangsverdacht entsteht im Verhältnis dazu, wie er dann erhärtet wird. Tatsächlich bedeutet „Immunität“ der Bundestagsabgeordneten und des Bundespräsidenten, dass, solange sie besteht, gegen diesen Personenkreis nicht einmal ermittelt werden darf. Erst recht dürfen keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden, etwa um Vertuschungshandlungen zu unterbinden.

Der sog. Anfangsverdacht speiste sich Wulff gegenüber also zwangsläufig aus den Berichten der Presse. War er allerdings bis zum Tag der Veröffentlichung des Bildartikels noch eher allgemein auf Vorteilsannahme und –gewährung beschränkt, war mit der Veröffentlichung einer angeblich stattgefundenen Vertuschung eine neue Qualität erreicht: Das Beiseiteschaffen von Beweismitteln und damit die indirekte Bestätigung, dass an den Korruptionsgeschichten tatsächlich etwas dran sei. Die Frage, die sich jeder Ermittler stellt, der sich an das Legalitätsprinzip gebunden fühlt, lautet: Wie kann ich spätestens jetzt das in anderen Zusammenhängen unterbinden (bei Groenewold wäre es ja ohnehin zu spät gewesen)? Jeder Kriminologe wird sich fragen: Geht die kriminelle Energie dahin, noch andere Personen außer Groenewold zur Vertuschung zu motivieren? Das Publikum würde schließlich fragen: Warum wurde nichts getan, um die Vertuschung(en) zu verhindern?

Plausibel ist daher Niggemeiers Rekonstruktion auch in zeitlicher Hinsicht: Am 8.2.2012 erfolgte die Veröffentlichung der Bildzeitung zur angeblichen Vertuschung (übernommen u.a. vom Spiegel, heute noch online), am 14.2. erwirkte hiergegen der (von der „Bild“ zu Sylt quasi als verlängerter doloser Arm von Wulff hingestellte) Unternehmer Groenewold eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln, am 16. kam der Antrag auf Aufhebung der Immunität Wulffs ein, am 17. Trat Christian Wulff zurück. Der enge sachliche wie zeitliche Zusammenhang ist ebenso unübersehbar wie die Zuspitzung in der Sache selbst.

Falsche Verdächtigung, ein immer probateres Mittel

Es gibt nicht Wenige, die glauben und äußern, dass in der Causa Wulff, insbesondere aber zum Verhältnis zur Bildzeitung alles geschrieben sei. Der zutreffende Befund Niggemeiers lässt sich ebenso auf den krakeelenden Teil der Kommentare übertragen:

Anders als Wulff verstehe ich schon, warum so viele Journalisten offenbar glauben, dass es keine Rolle spielt, ob diese Geschichte falsch war. Für sie ist der Bundespräsident nicht wegen dieser einen Geschichte zurückgetreten, sondern wegen allem. Weil er eh fällig war, untragbar, peinlich, diskreditiert, da kommt es nicht auf so läppische Details wie den Auslöser des Rücktritts an. Natürlich ist an dieser Sicht etwas dran.“

Nun kann man sich mit dem schier Unglaublichen abfinden: Dass die gleichen Autoren des in allen wesentlichen Punkten falschen Verdächtigungsartikels wegen eines anderen Schriebs zu Wulff mit dem Nannen-Preis für „Beste investigative Leistung“ im Mai 2012 ausgezeichnet wurden. Hier könnte das gleiche Argument Tillacks herhalten, dass wegen des Verfahrens vor dem LG Köln alle von der Fehlleistung der beiden Autoren wussten, nur nicht die Jury – dass die Bildzeitung noch ein Schamweilchen länger bis zum Juni 2012 wartete, um die Falschheit ihrer Berichterstattung anzuerkennen, wäre dann nur noch Geschmacksfrage.

Um aber Tillacks Argumentationslinie selbst zu verwenden: Spätestens am 9.2.2012 war die Nachricht rum (u.a. Meedia berichtete darüber), dass die beiden Autoren von der „Bild“ für ihre journalistische Arbeit geadelt und ihnen die höheren Weihen der Glaubwürdigkeit zuteilwerden würden: Ein Tag, nachdem der unsägliche Verdachtsartikel erschienen war! Eine bessere Promotionkann man sich gar nicht vorstellen und für die zeitunglesende Staatsanwaltschaft erst recht das Indiz, dass da „wahr“ geschrieben wurde.

Der verständige Leser ist mündig geworden

Bestürzend bleibt die unkritische Nähe der Macher. Es ist zwar ein Stück weit ungerecht, in den vorhergehenden Zeilen und jetzt Hans-Martin Tillack in Bezug genommen zu haben. Allein der anerkennenswerte Umstand, dass er als Einziger sich aufgemacht hat, Niggemeier zu antworten, hat ihn in eine zweifellos unbequem exponierte Lage gebracht. Daran ändert sich auch nichts, dass er die Gelegenheit wahrgenommen hat, so einige andere Splitter unter den Nägeln gleich mit zu entfernen.

Aber es kann nicht verkannt werden, dass der verdienstvolle Tillack hier mit einem Aplomb agiert, der als Korpsgeist nur ungenügend beschrieben ist: Des „Journalisten“ gegen den „Blogger“, der zur Recherche gar nicht befähigt sei und dann auch noch, gegen alle Regel (welche bitte bei einem „Blogger“?), den/die Betroffenen nicht vorab um Stellungnahme angehe – der „Blogger“ handele also auch noch unethisch.

Niggemeier nimmt aber, wie so oft, die Perspektive der Leser ein und hat sich verblüfft zuerst, ärgerlich sodann gefragt, was ihm und uns da aufgetischt worden ist. Er setzt dabei die Fähigkeit voraus, dass jede(r) zu einer angemessenen Beurteilung kommen kann, sofern die Information korrekt und umfassend ist. Mit anderen Worten: Er setzt die verständigen LeserInnen bereits voraus.

Gerade hier hat sich der Stern in letzter Zeit nicht mit Ruhm bekleckert. Beginnend bei der Bezeichnung von Uli Hoeneß als „Sozialschmarotzer“ durch den Chefredaktor für besondere Aufgaben bei Gruner+Jahr, über die Legende von den Milliarden in der Schweiz (wofür bislang öffentlich nur ein anonymes Interview vorliegt, aber kein einziger Fetzen Papier) bis hin zur Unterstellung eines geheimen gerichtlichen Deals – alles das ist mindestens ergebnisoffen, also zweifelhaft, vor allem aber abenteuerlich vage. Die Verdächtigung scheint also auch beim Stern ein probates Mittel geworden zu sein.

Bei der Affäre Wulff geht es nolens volens um ein Stück präsenter Geschichtsschreibung. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass davon das Staatsoberhaupt sowohl als Person als auch im Amt betroffen ist oder war. Oder sich „Medien“ als kampagnefähig erwiesen haben, weil sie ein Ergebnis bewerkstelligt haben. Sondern weil es um Deutungshoheiten geht, deren vermeintliches Primat genau diese Medien als sogenannte vierte mittlerweile mit gleichem Aufritt (und fragwürdigen Mitteln) verteidigen wie viele in den anderen Mächten der Republik.

Vielleicht ist es nur noch nicht angekommen: Die LeserInnen sind wesentliche Akteure im Deutungsvorgang. Allerdings nicht mehr als passive Verbraucher und dementsprechend Nachbeter von Schlagzeilen. Deren Äquidistanz hat sich längst in dem ebenso abfällig gemeinten wie weit verbreiteten Begriff der „Mainstreammedien“ niedergeschlagen, wie Tillack stellvertretend für seine Zunft das Wort „Blogger“ gebraucht.

Niggemeier versucht diesen immer tiefer werdenden Graben zu überbrücken, gerade um der Funktion der Medien willen. Das geht nicht immer ohne harschen Ton und unangenehme Details. Aber der seine ist und bleibt der Appell an die politische Vernunft der Akteure: Wenn sie sich und ihre Medienträger selbst desavouieren, wie es immer öfter geschieht, wer würde dann die Lücke auffüllen? MS

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Marian Schraube

"Dem Hass begegnen lässt sich nur, indem man seiner Einladung, sich ihm anzuverwandeln, widersteht." (C. Emcke)

Marian Schraube

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