S21 - Schwarz-Brauner Filz bei der Arbeit

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Arglistige Täuschung

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft biegt und beugt das Recht anscheinend, dass es quietscht. Nach der am 25. September 2011 erfolgten Strafanzeige wegen schweren Betrugs gemäß § 263 StGB gegen leitende Mitarbeiter der Bahn durch die Gruppe „Juristen zu Stuttgart 21“, lehnt es der in dieser Sache verantwortliche Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler zum wiederholten Male ab, Ermittlungen gegen die Verantwortlichen einzuleiten. Dagegen hat nun gestern die Gruppe „Juristen zu S21Beschwerde bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eingelegt.

Hintergrund des 'fehlenden Elans' der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dürfte sein, dass ein Ermittlungsverfahren zwangsläufig weitere, nicht mehr weg zu leugnende, gerichtsfeste Tatsachen im Fall S21 zu Tage treten lassen würde, die dem Projekt endgültig (und ohne die geplante, scheindemokratische „Volksabstimmung“) den Garaus machten. Die Strafanzeige der „Juristen zu S21“ vom 26. September (siehe Link oben) stützt sich dabei auf umfangreiche Recherchen und Originaldokumente, die belegen, dass die Bahn den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zu S21 im Jahre 2009 durch Vorlage gefälschter (zu niedriger) Baukosten erschlichen hat - man bezeichnet solchen Vorgang gemeinhin auch als „arglistige Täuschung“. Auch die Parlamente stimmten seinerzeit auf Grund dieser falschen Zahlen dann der Ratifizierung der Bau- und Finanzierungsverträge zu...

Alte Kameraden

OStA Häußler darf man getrost als eine „Altlast“ aus 58 Jahren CDU-Herrschaft betrachten, offenbar tief vernetzt im schwarz-braunen Schwabenfilz - laut Handbuch der Justiz seit 1. März 1982 bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft tätig. In puncto Strafverfolgung politisch motivierter und politisch relevanter Delikte (Häußlers Abteilung) hat der Jurist in dieser Zeit - öffentlich zugänglich - nicht viele, aber einige Spuren hinterlassen. So geschah es unter seiner Leitung, dass 2006 ein Internethändler aus Winnenden vor den Kadi kam – wegen Verbreitens verfassungsfeindlicher Symbole: Er vertrieb u.a. Aufnäher und Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen. 2007 kassierte der Bundesgerichtshof den Urteilsspruch der Stuttgarter und sprach den jungen Mann aus Winnenden frei.

Andererseits ist es eben jener OStA Bernhard Häußler (der als Staatsanwalt auch gerne mal Urteile gegen S21-Kritiker anficht, weil ihm die Strafen nicht hoch genug sind), der der SZ seinerzeit zu Protokoll gab, dass man bei bestimmten Delikten einen unangemessenen Aufwand betreiben, ja förmlich „hinterherhechten“ müsse. Bei den angesprochenen Delikten handelt es sich um die strafrechtliche Verfolgung von mutmaßlichen SS-Mördern. Diese 'alten Kameraden', wenn sie noch am Leben sind, genießen unbehelligt und frei einen ruhigen Lebensabend, u.a. in Baden-Württemberg - wiewohl sie bereits 2005 in Italien von einem Gericht zu Höchststrafen wegen des Massakers 1944 im toskanischen Sant’Anna di Stazzema verurteilt wurden. 560 Zivilisten, darunter 116 Kinder metzelte die SS-Einheit mit Handgranaten und Maschinengewehren damals nieder. Das jüngste Opfer war 20 Tage alt.

Noch im Januar d. J. forderte die (damals noch in der Opposition befindliche) Fraktion der B/W-Grünen Häußlers Abberufung wegen Befangenheit, als dieser maßgeblich an den Untersuchungen des „Schwarzen Donnerstag“ (Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten gegen demonstrierende S21-Kritiker mit über 400 Verletzten) beteiligt war. Offizielles Ergebnis der Untersuchung damals (und bis heute): Die Polizei hat rechtmäßig gehandelt. Aber das ist lange her; man müsste „hinterhechten“.

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