Er hat viele Namen: „Geiger gilt als Phänomen, weil er es schafft, in kürzester Zeit sehr viele Artikel zu schreiben. Er schreibt als Benjamin Bessinger für Sportpress und Focus Online. Bei Spiegel Online ist er Tom Grünweg und im Hamburger Abendblatt schreibt er unter Thomas Geiger. Zu seinen Abnehmern gehören auch Bild, Auto Bild, Bild am Sonntag, Die Welt, die Rheinische Post, das Darmstädter Echo oder die Hannoversche Allgemeine.“ (Gekürztes Zitat )
Wer sonst noch so alles unter Pseudonym veröffentlicht hat:
Woody Allen - Allen Stewart Konigsberg
Jean Améry - Hans Mayer
Stephen Branch - Stefan Zweig
Berthold Bürger, Robert Neuner - Erich Kästner
Hans Fallada - Rudolf Wilhelm Friedrich Ditzen
Hoffmann von Fallersleben - August Heinrich Hoffmann
Max Goldt - Matthias Ernst
Sebastian Haffner - Raimund Pretzel
Stefan Heym - Helmut Flieg
George Orwell - Eric Blair
Joachim Ringelnatz - Hans Bötticher
Mark Twain - Samuel Langhorne Clemens
Schön ist auch dieses Sammelpseudonym:
Dean Koontz - Leigh Nichols, Brian Coffey, K.R. Dwyer, Deanna Dwyer, Owen West & David Axtopn
Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen.
Bei der Wahl eines Pseudonyms können unterschiedliche Gründe eine Rolle spielen, zum Beispiel die Furcht vor Verfolgung, die Sorge in Skandale verwickelt zu werden, der Schutz der Privatsphäre, der Wunsch nach Individualität und Originalität, usw.
Und "selbstverständlich" vermuteten wir alle, dass die folgenden Firmen: Aspecta AG, Hannover Rückversicherung AG, HDI Direkt Versicherung, HDI Gerling Versicherungen, Magyar Posta Versicherung AG, neue leben Holding AG, PARTNEROFFICE AG, Protection Reinsurance Intermediaries AG, PB Versicherung AG, Talanx Asset Management GmbH, Targo Versicherungen, zu einem Mehrmarkenkonzern gehören. An deren Spitze die Talanx AG steht.
„Alles eingetragene Pseudonyme“, meinte mein Nachbar dazu scherzhaft.
Und zu guter letzt noch was zum Demokratieverständnis: Eine geheime Abstimmung bei Wahlen beruht bekanntermaßen auf dem Prinzip der Anonymisierung (Wahlgeheimnis).
So, und jetzt wieder ab ins Internet– aber mit Klarnamen bitte!
Nachtrag:
Ein weiterer Beitrag (von Marian Schraube) hier im Freitag.
„Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden.“ (Oberlandesgericht Hamm (03.08.2011, Az: I-3 U 196/10)
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