Frage:Ihr engagiert euch gerade ziemlich für die verbotene internet-Plattform links-unten.indymedia. – Warum macht ihr das?
Antwort: Naja – der Staat hat seinen Anteil daran. Eigentlich hatten wir ja vergangenes Jahr nur einen kurzen Text geschrieben, in dem wir uns gegen das Verbot aus-sprachen. Der Text ist hier dokumentiert (http://systemcrashundtatbeilinksunten.blogsport.eu/2017/08/31/linksunten-solidarisch-zu-sein-heisst-sich-dem-verbot-zu-widersetzen/) Nachdem wir erfahren haben, dass das LKA gegen uns nun wegen diesesTextes ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren führt, schien es uns notwendig zusein, nicht kleinbeizugeben, sondern uns noch etwas mehr reinzuhängen.
Frage:Das ist jetzt aber ein understatement, oder? Ihr hattet euch ja vergangenesJahr nicht nur gegen das Verbot ‚ausgesprochen’, sondern die Überschrift eures Textes lautete: „Solidarisch zu sein, heißt: sich dem Verbot zu widersetzen“. Wundert es euch da, dass der Staat gegen euch ermittelt?!
Antwort: Nein, „wundern“ wäre schon zu viel gesagt. Damit, dass daraus ein Ermitt-lungsverfahren folgen kann, hatten wir schon gerechnet – das geht ja auch aus eini-gen der Kommentare, die unter dem Text aus dem vergangenen Jahr stehen, hervor.Aber unser Widersetzen war schon kalkuliert – es sollte die Aufmerksamkeit auf die Kollateralschäden des linksunten-Verbotes lenken. Außer, dass wir den kurzen Textgeschrieben hatten, hatten wir unsere eigenen alten Texte, die wir bei linksunten ehohne Konspirationsbemühungen veröffentlicht hatten und von denen auch der Staatvermutlich nicht behauptet, dass sie illegal seien, wiederveröffentlicht. Und wir hattenandere, die bei linksunten ebenfalls nicht-konspirativ publiziert hatten, aufgefordert, esuns gleichzutun.Das ist ja schon bemerkenswert: Dass sich der Staat an einigen wenigen Artikeln undvielleicht etwas mehr Kommentaren aufhängt, die – in dieser oder jener Form –Gewalt im revolutionären Kampf befürworteten, aber zugleich hunderte, wenn nichttausende Artikel, in denen es um ganz andere Fragen ging, nicht mehr zugänglichsind.
PN:Nein, es gibt in der Tat keinen Grund, sich zu wundern oder empört zu sein. Ichmöchte aber auch hinzufügen, dass es auch kein Naturgesetz ist, dass die Staatsap-parate darauf mit Repression reagieren. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits einge-stellt, in einem andere Fall wurde eine Person verurteilt.
ASch: Vermutlich hat DG historisch recht. Ich kenne die Geschichte mit der radikal nicht, aber ich vermute stark, dass der Zusammenhang mit dem sog. ‚bewaffnetenKampf’ damals der ausschlaggebende Faktor war. Diese Zeit der RAF, 2. Juni und wiesie alle heißen mögen, kann aber meines Erachtens mit der heutigen Situation überhaupt nicht verglichen werden. Während die ‚Stadtguerilla’ tatsächlich einen militärischen Kampf betrieb (wie immer man den politisch bewerten will), und der Staat da auch bemüht war, den sog. ‚Sympathisantensumpf’ trocken zu legen (betraf ja sogar namhafte Schriftsteller wie Böll zum Beispiel), geht es bei linksuntendoch im wesentlichen um Meinungen und nicht um Taten (weil die ‚Linke’ zu Taten gar [mehr] nicht fähig ist). Und das scheint mir doch in Sachen ‚Repression’ insofern schlimmer zu sein, weil es die Freiheit des Geistes bedroht oder zumindest einschränkt. Und das in einer Situation, in der die ‚Linke’ ohnehin historisch darniederliegt und man den ‚Klassenkampf’ als vergangene Geschichte begreift, der für das ‚heute’ keine Relevanz mehrhat.
dg:Ja, dass der Staat damals mehr Anlass hatte, sich bedroht zu fühlen als heute,teile ich (auch wenn es weiterhin Anschläge gibt, wenn auch auf geringerem militärischem Niveau). Aber das verändert ja nur das Verhältniszwischen Anlass und staatlicher Reaktion, aber nicht das Ausmaß der staatlichen Reaktion als solches.
ASch:Aber zwischen Anlass und Ausmaß gibt es aber schon auch einen kausalenZusammenhang.
Frage: Wie seht Ihr denn insgesamt die juristische Seite des linksunten Verbotes und die Vereins-These des BMI insbesondere?
ASch:Ich sehe die Anwendung des Vereinsrecht auf linksunten als juristisches Konstrukt, um ein komplettes Medienverbot umzusetzten, was vermutlich grundgesetzlich (und medienrechtlich) nicht gedeckt ist. Ich bin aber ein juristischer Laie und kann das daher nur unter dem Vorbehalt des möglichen Irrtums sagen.
PN: Ich schließe mich den Ausführungen an, bin aber ebenfalls juristischer Laie. Ichmöchte noch mal betonen, dass meine Solidarität dem Medium linksunten als pluralistisches Organ gegolten hat. Mir ist nicht bekannt, dass sich jemand als Mitglied einesVereins gleichen Namens geoutet hat. Das Spezifische von Indymedia war gerade,dass keine zentrale Redaktion bestanden hat, dass grundsätzlich alle Texte reinsetzenkonnten, dass es aber eine Moderation gab. Die hat in den Anfangsjahren von Indymedia auch öffentliche Treffen abgehalten. Aus Zeitgründen habe ich diese Entwicklungen dann nicht mehr weiter verfolgt und Indymedia und linksuntennur noch als Autor genutzt.
DG:Ich bin etwas skeptisch allzu sehr auf den Vereins-Begriff zu fokussieren. Der Vereins-Begriff des Vereinsgesetzes ist recht weit; und dieser hat nun einmal nichts mit demBegriff des „eingetragenen Vereins“ aus dem BGB und auch nichts mit den nicht-eingetragenen BGB-Vereinen zu tun; und es kommt insoweit auch nicht daraufan, ob sich die GenossInnen selbst als Verein verstanden haben.In einemPunkt scheint aber auch mir sehr fraglich zu sein, ob es einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes gab: Das Vereinsgesetz spricht davon, dass sich die Vereinsmitglieder„einer organisierten Willensbildungunterworfen“haben – dass mag beim bürgerlichen Vereinsleben zur Zeit der Verabschiedung des Vereinsgesetzes und davor sowie zumal mal bei den Organisationen der ArbeiterInnenbewegung der Fallgewesen sein: Das Zentralkomitee oder der Parteivorstand macht eine Ansage – und alle marschieren in eine Richtung. So diszipliniert, wie die proletarischen Massen im Normalfall zur Arbeit gehen, machen sie auch Revolution.Das gab diesen Organisationen eine gewisse Schlagkraft und damit Gefährlichkeit fürden Staat; und dies erklärt (nicht : politisch rechtfertigt) das staatliche Bedürfnis, manche dieser Organisationen zu verbieten, was der BRD-Staat ja in den 1950er- und60er Jahren mit der KPD und deren Vorfeldorganisationen massenhaft praktizierte. Dagegen funktioniert doch linksradikale und sozial-bewegte Organisierung seit 1968 (vielleicht mit Ausnahme der Stadtguerillagruppen der 70er bis 90er Jahre) nicht mehrnach jenem militärischen Gleichschritt-Modell. Vielmehr machen die Leute dann und solange etwas zusammen, wie sie sich einig sind; und diejenigen, die nicht überzeugtsind, müssen auch nicht mitmachen – und im nächsten Moment machen sie dann vielleicht wieder mit; jedenfalls gibt es keine ‚Unterwerfung’. Das ist zwar viel emanzipatorischer, aber auch nicht so schlagkräftig, wie das alte Modell – und unter diese speziellen Gesichtspunkt erscheint auch mir unwahrscheinlich, dass die herausgeberische Struktur von linksunten dem entsprach, was der Gesetzgeber von 1964 (sowie Verwaltung und Rechtsprechung schon viel früher) als ‚gefährliche Vereine’ ins Visier genommen hatte(n).Aber darauf kommt letztlich nicht an: Auch falls es einen „Verein“ gegeben habensollte, so heißt das nicht, dass er im vorliegenden Fall verboten werden durfte; und selbst wenn der vermeintliche „Verein“ verboten werden durfte, so ist zwischen dem Verein als organisatorischer Struktur und dem herausgegebenen Medium zu unterscheiden. Das Grundgesetz sieht zwar für bestimmte Fälle Vereinsverbote aber keine Medienverbote vor. Wie gesagt: Es wurde nie verboten, Zeitschriften namens radikal oder interimzu publizieren, sondern es wurden einzelne Ausgaben beschlagnahmt,wenn sich der Staat an deren Inhalt störte (und wusste, wo er Exemplare finden kann),und es kam zu Strafverfahren, aber nicht zu einem Verbot deskünftigen Erscheinens dieser Zeitschriften, Deshalb ist m.E. juristisch und politisch richtig, – statt sich an einem gefühlten Verständnis von Verein und Nicht-Verein festzubeißen – das linksunten-Verbot als Verletzung von Zensurverbot und Pressefreiheit anzugreifen.
Frage: Wie seht Ihr das Verhalten des linksliberalen Spektrums bzw. von BürgerInnenrechtsgruppen zu dem linksunten-Verbot?
ASch:netzpolitik.org weist darauf hin, dass es gesetzlich ausreichend wäre, die Betreiber aufzufordern, rechtswidrige Texte zu löschen, anstatt gleich die gesamte Plattform zu verbieten.Und in einem Kommentar im neuen deutschlandheisst es:„Autoren befürworten auf der [linksunten.indymedia] Plattform regelmäßig Gewalt gegen Polizisten. Hässlich ist das – besonders angesichts der Tatsache, dass einige Autonome nicht vor Taten zurückschrecken, bei denen Menschen zu Tode kommen können. Doch strafbar ist es nicht. Als Meinung schützt das Grundgesetz auch Äußerungen, die gefährlich sind und auf die Umwälzung der politischen Ordnung abzielen. DasBundesverfassungsgericht bekräftigt, dass das Grundgesetz auf den freien Meinungsstreit vertraut. Heißt: Das Gewaltargument wird geschützt, damit es widerlegt werdenkann.Die Begründung des Verbots erscheint angesichts dessen hanebüchen: Polizistenseien als Schweine und Mörder tituliert worden. Das habe Gewalttaten legitimiert. Tatsächlichhatdas BundesverfassungsgerichterstletztesJahrim‚All-Cops-are-Bastards’-Urteil festgestellt, dass Kollektivbeleidigungen dieser Art als Meinung geschützt sind. Man fragt sich: Liest der Innenminister diese Urteile nichtFür die Demokratie ist die Trennung zwischen Meinung und Straftat konstitutiv. Siemuss verteidigt werden. Gegen Autonome. Und gegen Thomas de Maizière.“
dg:Auch wenn wir das vermutlich alle drei politisch nicht oder nicht voll unterschreiben würden und dies auch grundrechtlich nicht konsequent liberale Positionen sind, so sind es immerhin mal kritische Positionierungen zum Komplettverbot von linksunten. – Und über mangelhafte linksliberale Solidarität zu mosern, besteht jedenfalls kein Anlass solange auch im Spektrum der revolutionären und radikalen Linken nicht gerade eine große Solidaritätswelle zur Verteidigung von linksunten läuft.
PN:Ich möchte da das linksliberale und gewerkschaftliche Spektrum schon etwasmehr in die Pflicht nehmen und noch einmal wiederholen, was ich schon vorhin sagte:„So mussten die Kolleg*innen, die bei den G20-Protesten in Hamburg die Akkredidierung verloren oder gar nicht bekamen, immer betonen, dass sie ‚richtige’ Journalist*innen sind, damit sie als Opfer von staatlicher Repression anerkannt wurden.“ GeradedielinksliberaleKritikverlangt„richtige“durchStaatsapparatebeglaubigte Journalist*innen. Wer dies nicht ist, hat oft wenig Chance, Gegenstand linksliberaler
Solidarität zu werden, wenn er nicht in Kuba, Venezuela oder Russland aktiv ist. In dieKritik würde ich auch die Deutsche Journalist*innenunion bei ver.di mit einbeziehen,die DGB-gewerkschaftliche Interessenvertretung von Journalist*innen. Dazu wurde aufdem letzten Journalist*innetag ein Kritikpapier unter dem Titel „Kein Kuscheln mit demGewaltapparat“verteilt,dashiernachlesbar
(http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/dju_tag2018.pdf) ist. Es geht dort besonders um das Schweigen der Medien in Bezug auf das linksunten-Verbot, aber auch in Bezug auf andereStaatsrepression nach dem G20-Gipfel. Es ist meines Wissens das einzige Kritikpapier, das diesen Aspekt ohne moralisierende Anklage beleuchtete.
Frage: Was schlagt ihr für die weitere Solidarität mitlinksunten vor?
ASch:Es gab ja im vergangenen Jahr schon eine gewisse Menge an Demos undSoli-Erklärungen gegen das linksunten-verbot. Auch die kritische Berichterstattung inden (online)-Medien und sozialen Initiativen ist sicher sehr hilfreich. Aber letztlich werden all diese Initiativen nichts bis wenig bewirken, wenn diese verschiedenen Ansätzenicht miteinander koordiniert werden. Nur auf den Rechtsweg zu hoffen, scheint unszu wenig/zu passiv zu sein, aber rechtliche Schritte einzuleiten ist auf jeden Fall einElement im Widerstand gegen das Verbot.Für eine Koordination all dieser verschiedenen Ansätze und Initiativen scheint mir eineArt Aktionseinheit in Form eines (informellen)Bündnisses die geeignetste Struktur zusein. Alle, die gegen das Verbot von linksuntensind – unabhängig von den konkreten
Begründungen dafür – sollten sich vernetzen (in welcher Form auch immer), um geeignete Maßnahmen zu beschließen: egal, ob es Demos, Presseerklärungen oder juristische Schritte sind. Ein erster – und wie wir weiterhin meinen: guter – Schritt wäre es, wenn diejenigen,die mal bei linksunten publiziert haben, ihre Texte wieder zugänglich machen würdenals konkreter Akt der Solidarität. Die Gefangenen-Gewerkschaft hat es bereits vorgemacht!
PN:Wenn weitere Organisationen und Einzelpersonen sich an einem solchen Selbstbekenntnis beteiligen würden, wäre das ein wichtiger Akt der Solidarität. Die Staatsapparate müssten sich dann überlegen, ob sie gegen alle ermitteln. Dadurch würde aufjeden Fall auch Aufmerksamkeit auf das Indymedia-Linksunten-Verbot gelegt.
dg: Ich bin zwar auch prinzipiell für Aktionseinheiten und würde mich auch freuen,
wenn mehr Leute und Gruppen sich zu ihren früher bei linksunten veröffentlichten Texten bekennen würden. Allerdings bin ich etwas skeptisch, ob es viel bringen würde, über einen kaum vorhandenen Unterbau an Aktionen einen Überbau von Aktionseinheit zu konstruieren.Das heißt meines Erachtens: Zunächst einmal müssten Aktionen vorgeschlagen werden, die dafür nützlich sein könnten, eine Aufhebung des linksunten-Verbotes oder eine faktische Wiederbelebung von linksunten auch ohne Verbots-Aufhebung zu erreichen.Mir fallen dazu leider – vor allem – nur zwei Sachen ein (über das hinaus, was er schon stattfand):
➢Erstens:
Eine auf Papier gedruckte repräsentative Auswahl von linksunten-Texten. – Die HerausgeberInnen-Crew müsste logischerweise ihrerseits repräsentativ für dielinksunten-AutorInnen (egal, ob mit Klarnamen oder konspirativschreibend) und für alle anderen GegnerInnen des linksunten-Verbotes sein.
➢
Zweitens:Eine Großdemo gegen das linksunten-Verbot (und überhaupt zunehmende Einschränkung von civil liberties & freedoms) am Sitz des Bundesverwaltungsgerichts(Leipzig)amWochenende,bevordortirgendwanndie mündliche Verhandlungen über das linksunten-Verbot stattfinden wird.Falls sich vorher noch GenossInnen gegen das Ermittlungsverfahren, das gegen uns geführt wird, engagieren wollen, hätte ich da auch nichts dagegen.
Abschlussfrage: Wie lautet Eure Zwischenbilanz der Wochen, seitdem ihr vondem Ermittlungsverfahren gegen euch erfahren habt?
Antwort:Die Verbotsverfügung des BMI gegen linksunten vom vergangenen Jahrhatte seinerzeit ja schon für einen gewissen (medialen) Wirbel gesorgt. Dieser warmittlerweile deutlich ruhiger, aber durch das Ermittlungsverfahren des Berliner LKA gegen uns wird jetzt wieder etwas mehr Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt. Das finden wir sehr gut– nicht wegen uns, sondern wegenlinksunten – getreu dem Motto des Streisand-Effektes: was verboten ist, macht uns erst richtig heiß.
ASch:Ich möchte noch ergänzen, dass für mich die jetzigen Aktivitäten in Sachen linksunten und ‚Ermittlungsverfahren’ auch persönlich sehr wichtig sind. Hatte ich anfangs eine unbändige Wut, die sich aber ohnmächtig gegen nichts ‚konkretes’ den eigenen Kopf (im übertragen sinne ;) ) blutig schlug, so habe ich jetzt ein Ziel und eineRückkoppelung mit den anderen beiden Betroffenen. Dies gibt mir auch eine Bestärkung in der Überzeugung, dass der Kampf gegen das linksunten-Verbot nicht nur richtig, sondern auch notwendig ist. Und dies hilft mir, auch eventuelle persönliche Nachteile, die mir entstehen könnten, in einen größeren Sinnzusammenhang einzuorden.
Dies macht zwar die Unannehmlichkeiten nicht ‚besser’, aber man lernt, damit (wieder) besser zu leben ;), weil man die Risiken der politischen Arbeit einkalkuliert unddamit (bis zu einem gewissen Grad) akzeptiert und integriert. Und man wird auch sensibler für die Erfordernisse der Solidarität mit anderen. Denn man kann keine Solidarität erwarten, wenn man selbst nicht solidarisch ist. Man könnte zusammenfassend sagen: persönliche Betroffenheit steigert das eigene politische Engagement! Aber alleshat natürlich auch seine (inneren) Grenzen.Hannah Arendt hat mal gesagt, „esgibtkeinegefährlichenGedanken,dasDenkenselbst ist gefährlich“. Dies ist zwar etwas überspitzt formuliert (wie alle Aphorismen),aber ich verstehe immer mehr, was sie wohl gemeint haben könnte.
PN:Ich möchte noch ergänzen: Es gab Berichterstattung im neuendeutschland, der Wochenzeitung Kontext, in der Jungle World, in verschiedenen Freien Radios (Radio Flora und RDL) und linken Online Medien. Dadurch wurde auch das linksunten-Verbotwieder thematisiert, und das war auch unser Ziel.
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