Bayerische Justiz noch zurechnungsfähig?

Fall Mollath Das Landgericht Bayreuth hat heute die Fortsetzung der Psychohaft von Gustl Mollath angeordnet. Die Rechtsauffassung ist fragwürdig, der Rest skandalös - aber konsequent.

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Als Gustl Mollath gestern Abend von seiner Befragung im Münchner Landtag in das BKH Bayreuth zurückkehrte, soll er von einem Neurologen und dem stellvertretenden Stationsleiter AUSDRÜCKLICH KEINER Sonderbehandlung unterzogen worden sein. Das gab es ja bekanntlich nur im Nazi-Reich. Nein, wie in solchen Fällen üblich, wurde er lediglich einer neurologischen Untersuchung unterzogen, wie sie nach längeren Ausgängen obligatorisch sei. Und schließlich sei der Weg nach München und zurück ja doch ziemlich anstrengend. Also ist es schlicht ärztliche Pflicht, zu prüfen, ob Mollath Doppelbilder sieht oder gar Selbstmordgedanken hat.

Das hatten wir doch alle schon mal nach einem München-Besuch. Das passiert doch nicht nur dem Bayreuther Neurologen und dem stellvertretenden Stationsleiter nach längeren Fahrten, oder?

Wer lebt da eigentlich in einem Wahnsystem?

Heute Morgen dann durfte Gustl Mollath über Dritte erfahren, dass er dieserfürsorglichen Betreuung noch ein Jahr länger ausgeliefert sein wird. Denn das Landgericht Bayreuth ließ schriftlich mitteilen, dass es solches für Recht befunden habe, weil man in seiner allumfassenden Weisheit und Überparteilichkeit zu der Auffassung gekommen sei, dass von Herrn M. außerhalb des „Maßregelvollzugs“ (sprich potentiell lebenslänglichem Psychoterror) „erhebliche rechtswidrige Taten“ zu erwarten seien. Diese „Prognose“ stützt man auf das längst in Frage gestellte Anfangsgutachten und weitere Gutachten bis zum Juli 2012. Obwohl seither keine neue Begutachtung erfolgt zu sein scheint, behauptet das Gericht, Veränderungen hätten sich seitdem nicht ergeben. In Bayreuth scheint der Herrgott selbst Vorsitzender zu sein. Denn wer sonst könnte über ein solches Ausmaß an Seelen-Fern-Einblick verfügen?

Dummerweise neige ich dazu, vernetzt zu denken. Und wenn ich ich diesen Beschluss und die Frage nach Selbstmordabsichten in meinem Kopf miteinander vernetze, dann halte ich die Frage nicht mehr für verzichtbar, ob da eine Meta-Absicht/ Hoffnung des Gerichtes mitschwingt.

Noch eine andere Vernetzung drängt sich mir auf: In Bayern steht eine Landtagswahl an. Wird Mollath deshalb auf den nächsten Prüftermin am10.06.2014 verwiesen? Dazu passen die unglaublichen Vorgänge um einen harmlosen Merk-Tweet einer CSU-Professorin, die geschrieben hatte: “Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen.” Was in Bayern offensichtlich bereits als Vorbereitung eines terroristischen Anschlages und deshalb als Anlass für einen Besuch von der Polizei gilt. *) ( Eine Stuttgarter Parallele z.B. hier )

Erhofft man sich gar – um mal ganz zynisch zu werden - bis 2014 vielleicht eine einvernehmliche Lösung des Problems durch Mollaths sozialverträgliches Ableben? Oder noch ein bisschen krasser? Wäre womöglich gar das Bayreuther BKH-Personal zur bewährt freundlichen Begleitung einer solch gesichtswahrenden Lösung kooperationsbereit?

Warum ich sowas Paranoides sag? Ha no, weil ich mich halt blöderweise gerade an den Kindermörder Jürgen Bartsch erinnere:

Um dem lebenslangen Aufenthalt in der Psychiatrie zu entgehen, beantragte Bartsch ….seine Kastration. …. Er wurde im Landeskrankenhaus Eickelborn operiert. Die Narkose erfolgte, wie 1976 an kleinen Krankenhäusern oftmals noch üblich, ohne Anästhesist unter der Verantwortung des Operateurs.

Bei der Narkose kam es zu einer Verwechslung zweier Chemikalien, so dass das Mittel Halothan durch Verwendung eines dafür nicht geeigneten Methoxyfluran-Verdampfers zehnfach überdosiert wurde. Als Folge davon erlitt Bartsch nach der erfolgreichen Operation einen tödlichen Kreislaufzusammenbruch. Ein ähnlicher Fehler war dem behandelnden Arzt bereits zuvor unterlaufen. Er wurde schließlich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt."

Natürlich will ich damit nicht behaupten, dass ich für Gustl Mollath eine Kastration für die Lösung halte. Das hülfe ohnehin allenfalls bei einem Kindsmörder, aber doch nicht bei einem so gravierenden Kapitalverbrechen wie dem Anzeigen von Steuerhinterziehung und Schwarzgeld.

Ich wollte nur erklären, wieso sich bei mir so seltsam absurde Gedanken wie die obigen einstellen. Und was da so im Anschluss an Mollaths in den Medien weithin hervorragend aufgenommenen Auftritt in München folgte, scheint mir doch ein bisschen viel allzu passender Zufall zu sein.

Wie man den Gerichtsbeschluss juristisch bewertet, ist ist eine andere Frage. Eine, für die ich nicht zuständig bin. Vordergründig nachvollziehbar scheint mir die Begründung des Gerichts, man sei an „die rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.08.2006 gebunden“ und sehe keine hinreichenden Gründe, so habe ich es verstanden, dem Ausgang eines Wiederaufnahmeverfahrens anderweitig vorzugreifen.

Man muss nicht unbedingt der Einschätzung des ehemaligen Rechtsanwalts, Richters und Staatsanwalts Heribert Prantl folgen, der in der SZ meinte:

Gustl Ferdinand Mollath wurde von der 7. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg unter Leitung des Vorsitzenden Richters Otto Brixner am 8. August 2006 nach einem unglaublich schlampigen Verfahren in einem unglaublich schlampigen Urteil unter Berufung auf den unglaublich dehnbaren Paragrafen 63 Strafgesetzbuch abgeurteilt und dann in die Psychiatrie verbracht. Dort sitzt er bis heute. Wenn man sein Urteil über den gesamten Strafprozess gegen Mollath vorsichtig formulieren will, dann lautet es so: Dieser Prozess verstieß von Anfang bis Ende gegen Fundamentalregeln des Strafrechts. Es wurden Beweisstücke nicht sichergestellt und nicht begutachtet, es wurde eine unechte Urkunde verlesen und zur Grundlage des Urteils gemacht; auf der Basis unzutreffender Anschuldigungen wurde Mollath ein "paranoides Wahnsystem" attestiert.

..

Das Besondere und auch das besonders Tragische am Fall Mollath ist erstens, dass ihm die (nicht besonders schweren) Straftaten, die man ihm vorgeworfen und die das Gericht als bewiesen angenommen hat - das Würgen der Ehefrau und das Zerstechen der Autoreifen von deren Bekannten - nicht wirklich nachgewiesen wurden. Bei dem ärztlichen Attest, auf dem die Verletzungen der Ehefrau beschrieben sind und auf das sich das Urteil stützt, handelt es sich um eine unechte Urkunde; sie wurde, ohne dass das aus dem Attest ersichtlich wäre, nicht von der Ärztin, auf die sich das verurteilende Gericht bezogen hat, sondern von ihrem Sohn ausgestellt. Und die Reifen, die Mollath angeblich zerstochen hat, wurden nie asserviert und nie von einem Gutachter untersucht.“

Dazu auch:

http://www.internet-law.de/2013/06/der-fall-mollath-ist-uber-den-einzelfall-hinaus-von-bedeutung.html

Wie gesagt, man muss dem nicht folgen, aber die dreiste Selbstgewissheit, mit der die Bayreuther das Gegenteil behaupten, als ob es die vielen Zweifel nicht gebe, ist dann doch etwas merkwürdig.

Man muss auch nicht mit Prof. Henning Ernst Müller von der Uni Regensburg übereinstimmen, den Telepolis in dieser Sache folgendermaßen referiert:

dass er die Schlussfolgerung des Landgerichts Bayreuth, wonach eine weitere Unterbringung verhältnismäßig sei, für "nicht begründet" halte. "Offenbar hat die Kammer sich nicht mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Verhältnismäßigkeit langjähriger Unterbringung auseinandergesetzt, sondern nimmt das in Paragraph 62 StGB formulierte Verhältnismäßigkeitsgebot nach wie vor nicht besonders ernst." Müller erklärte überdies, soweit er informiert sei, habe die "Strafvollstreckungskammer sogar eine verfehlte Würdigung des Landgerichts Nürnberg-Fürth übernommen und Reifenstechereien faktisch in die Nähe von Tötungsdelikten gerückt, um die Verhältnismäßigkeit zu begründen".

Ebenfalls bei Telepolis wird Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein zitiert, die kritisiert, „dass das Gericht als Grundlage für seine Prognose sich auf angebliche Straftaten stütze, die in den Jahren 2001, 2002 und 2005 begangen worden sein sollen. "Für eine Prognoseentscheidung einer Unterbringung" werde aber „in der Regel auf ein Jahr zurückgeblickt und dann eine Prognoseentscheidung getroffen. Hier greift das BKH auf angebliche Taten zurück, die vor mehreren Jahren passiert sein sollen und hat keine neuen bzw. weitere Verhaltensweisen, die die Gefährlichkeit des Herrn Mollath aufzeigen sollen, zu benennen."

Schlimmer noch: „erst im Oktober des vergangenen Jahres in einem anderen Fall [habe - sg] das Bundesverfassungsgericht eine "Entscheidung dieser Kammer als unbegründet" zurück verwiesen habe. "Landgericht und Oberlandesgericht haben die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Prüfung der Fortdauer der Maßregel verkannt", heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“

Auch bei all dem kann man vermutlich juristisch anderer Meinung sein. Aber es riecht docvh schon streng nach bewusstem und gewolltem Verfassungsbruch, nach dem Versuch, bisher gesprochenes Recht nach rechts umzudefinieren – wie wir es in Stuttgart von OSTA Häußler kennen (z.B. Nichtverfolgung von SS-Mördern, Verfolgung von Antifaschisten wegen durchgestrichener Nazi-Symbole, aktuell: Umdeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch Stuttgarter Justiz).

.Und Mollaths mögliche "Wahnvorstellungen" in einem "psychischen Ausnahmezustand" ? Hier ist mir bislang keine öffentliche Äußerung bekannt geworden, die das längst bekannte Phänomen der „Klassenpsychiatrie“ thematisiert, womit ich meine, dass auch in Psychotherapie und Psychiatrie in der Regel (bildungs)bürgerlich sozialisierte „Experten“ auf „einfache“ Menschen treffen, bei denen sie bereits die Sprache und sprachlichen Möglichkeiten nicht kennen, nicht verstehen und nicht einschätzen können. Dasselbe trifft auf alle anderen sozialen Techniken und Kommunikationsmöglichkeiten zu. Was also bei dem abgebrochenen Maschinenbauer Mollath als „wahnhaft“ wahrgenommen wurde, mag in Wahrheit lediglich unbeholfen überzogenes Agieren eines Menschen sein, der sozialisationsbedingt auch nicht im Ansatz über Möglichkeiten verfügt, sich mit Justiz, Finanzbehörden, Medien, psychiatrischen Gutachtern und einer internationalen Großbank auseinanderzusetzen, denen er sich hilf- und machtlos ausgeliefert fühlt.

Wäre er dazu in der Lage und hätte er mittlerweile etwas emotionale Distanz zu den Vorgängen gewinnen können, dann hätte er längst aufhören können den Michael Kohlhaas zu spielen und hätte den Gutachtern das Futter gegeben, das sie haben wollen.

Und hätte er von Anfang an einen kompetenten Anwalt an seiner Seite gehabt, hätte er vielleicht sogar gewusst, dass „Behörden“ Eingaben u.U. umso negativer aufnehmen, je umfangreicher diese sind. Dass der unsägliche Brüll-Richter in Mollaths Prozess seine Eingabe offenbar erst gar nicht gelesen hat, ist dann freilich noch ein weiterer Skandal im Skandal.

[Ergänzt 20:20:

Da liegen dann wohl auch einige der Gründe, weshalb Jörg Kachelmann, obwohl wegen weit schwerwiegender Delikte angeklagt, nämlich „wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“, ein freier Mann ist und Mollath nicht.]

Das nur mal so nebenbei....

Der Hammer aber ist folgende Einlassung des Gerichtes:

Die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen, der den Untergebracht zuletzt untersucht hatte (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth vom 29.04.2013), war der Strafvollstreckungskammer nicht möglich, da der Sachverständige angegeben hat, dass er seit dem auf sein Gutachten folgenden Fortdauerbeschluss der Kammer „wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft“ werde. Diese Aktionen seien für ihn extrem beeinträchtigend, und er sehe darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit. Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass die Einholung eines weiteren Gutachtens „nach Aktenlage“ keine zusätzlichen Erkenntnisse verspricht, hatte die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen und des persönlichen Eindrucks vom Untergebrachten nach dessen umfangreicher Anhörung zu treffen.“

Um es einmal sehr deutlich zu formulieren: Sollten die Gutachten über Mollath falsch und nicht haltbar sein, dann wird hier weiterhin das Leben eines Opfers vernichtet und einer der Täter jault und jammert herum, weil er dafür in die Schusslinie geraten ist. Schlimmer: weil der jault und jammert, muss das Opfer weiter büßen.

Und da sind wir dann wohl am eigentlichen Punkt dieses Beschlusses – der, wie gesagt, juristisch begründet sein mag: die Justiz rächt sich dafür, dass sie öffentlich dermaßen unter Beschuss geraten und bloßgestellt worden ist.

Und ein zweites Motiv würde mich nicht wundern: Angst.Angst davor, da könne sich einer für das erlittene Unrecht rächen.

[Geändert 20:25: Da könnte einer erst und gerade durch das, was ihm angetan wurde, psychisch in einer Weise geschädigt worden sein, dass man ihm nicht mehr trauen mag. Deshalb kann man ihn nicht freilassen. Jedenfalls nicht ohne vorherige forensische Absicherung. Man drückt sich – so gesehen aus nachvollziehbaren Gründen - lieber vor der Verantwortung. Lügt mit juristischen Formulierungen darüber hinweg und scheißt auf das Leben, die Würde und die Menschenrechte des Opfers.]

So gesehen bestätigt das Bayreuther Landgericht aber auch, dass es selbst die Verurteilung von Mollath für Unrecht hält, ihn aber gerade deshalb für gefährlich hält. Erst malträtiert man einen Unschuldigen, so würde sich das dann lesen, dann malträtiert man ihn weiter, weil man ihn halt dummerweise schon zu malträtieren begonnen hat.

[Ergänzt 20.25:

Perverser geht’s nimmer? Doch. Man muss dafür nur einen anderen Fall von zumindest zeitweiser psychiatrischer Unterbringung heranziehen. Den Mörder von Yvan S. nämlich, der 2007 mit anderen grundlos eines der bestialischsten Verbrechen der Bundesrepublik an einem völlig unbeteiligten und unschuldigen 19jährigen begangen hat.

Das Opfer Yvan war erschlagen, seine Leiche zerstückelt, in Beton gegossen und danach im Neckar versenkt worden.„Weil der Rumpf ihnen zu schwer war, legten sie diesen in einem Wald ab.“ Dafür gab es für den 19-jährigen Hauptangeklagten, einen in Stuttgart geborenen Sohn türkischer Migranten, 2008 zehn Jahren Gefängnis, er wurde aber zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, weil ein Gutachter ihm verminderte Schuldfähigkeit attestiert hatte. Seit vergangenem Jahr darf er in die Türkei abgeschoben werden, wovon er sich ursprünglich offenbar eine Verkürzung seiner Strafe erhoffte, mittlerweile aber scheint er ein Katz-und-Maus-Spüiel mit Justiz und Behörden zu treiben.

Und nun zum Vergleich: Gustl Mollath sitzt seit 2006 und wohl noch mindestens bis 2014 – theoretisch aber lebenslang - wegen „Unzurechnungsfähigkeit“ in der Psychiatrie und wünscht sich wenigstens eine Verlegung in den regulären Strafvollzug, weil ihm der humaner erscheint. Von den Bedingungen, unter denen Yvans Mörder lebt, kann er also nur träumen.

Und was hatte Mollath doch gleich verbrochen....? Jedenfalls laut Aussage einer esoterischen "Geistheilerin"....?]

*)

"Das bayerische Justizministerium und die Polizei weisen zurück, dass der Besuch der beiden Polizisten überhaupt etwas mit dem Fall Mollath zu tun hat. Der Anwalt ihres Mannes habe dem Ministerium bereits am 23. Mai, also lange vor dem Twitter-Beitrag, mitgeteilt, dass die Ärztin den Auftritt Merks am Montagabend möglicherweise nutzen wolle, um einen hochemotionalen Familienrechtsstreit zum Thema zu machen. Man habe das Schreiben an das Landeskriminalamt weitergereicht, das für den Personenschutz zuständig ist, und die Ministerin informiert, dass dieses Thema auf sie zukommen könnte, sagte ein Ministeriumssprecher."

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Polizeiaktion-wegen-Mollath-Tweet-belastet-Beate-Merk;art4306,2054626

Ergänzung 13.06.2013:

Weitere Links:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-09.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Regensburg-Stellungnahme-2013-05-16.pdf

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-24.pdf

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/forensik/Informationen_zur_Unterbringung_Hrn.Mollath.pdf

http://www.bezirkskliniken-oberfranken.de/pdf/bayreuth/veranstaltungen/2010/Flyer_Forensiktagung_Homepage.pdf

http://www.gustl-for-help.de/chronos.html#p100

Quelle: http://gabrielewolff.wordpress.com/

http://www.gustl-for-help.de/index.html

http://opablog.net/

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/umstrittener-psychiatriefall-ex-frau-belastet-gustl-mollath-a-904926.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-nennt-leben-in-psychiatrie-unertraeglich-a-905166.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-mollath-untersuchungsausschuss-fiebert-auftritt-entgegen-a-904230.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-bleibt-weiteres-jahr-in-psychiatrie-a-905355.html

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/komplettansicht

Ergänzung 14.06.2013:

George Napuka wurde am 30.12.2005 verhaftet. Das Urteil mit der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie fällte das Landgericht Augsburg am 26.4.2007. ….Als Lockerungsstand hat George seit dem 26.8.2011 Stufe ½ B1. Diese bedeutet den Gang mit einem Mitpatienten zur offenen AT in ein externes Gebäude und zurück.“

In seinem Buch „Lebendig begraben“ dokumentiert er sein Leben in der forensischen Psychiatrie:

https://sites.google.com/site/lebendigbegraben/lebendig-begraben. Dort zum kostenlosen Download:

»Lebendig begraben« als PDF, DIN A5
»Lebendig begraben« als ePub

Quelle und Link:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-im-landtag-merkt-fuehlt-sich-nicht-zustaendig-1.1696211#scribbleReload, Kommentar Teresita Blanca.

Dort auch ein erhellender Kommentar von mdeeg.

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Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

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