TV-Tipp: Geißler muss vor Narrengericht

S21 Heute Abend muss sich Heiner Geißler vor dem Stockacher Narrengericht verantworten. Hannes Rockenbauch ist Zeuge der Anklage. Das SWR Fernsehen übeträgt.

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Eigentlich herrscht ja bereits seit Tagen S21-Karneval Plus bei Bahn und Politik, wo man auf Befürworterseite gerade keine Realsatire auslässt, mit der man sich vor johlendem Publikum lächerlich machen könnte. Insofern sind die Veranstalter des „hohen grobgünstigen Narrengerichtes zu Stocren"nicht zu beneiden, müssen sie dieses (il)"legitimes Theater" jetzt doch toppen. Unter dem Motto "Stockach 21 Plus" muss sich nämlich heute Abend (07.02.2013) ein gewisser Dr. (wie lange noch?) Heiner Geißler, „die Mutter aller Schlichter“,vor dem Stockacher Narrengericht als Beklagter verantworten.

Das SWR Fernsehen berichtet ab 20.15 Uhr live und wiederholt die Sendung am 08.02.2013, ab 01.00 Uhr.

Der als Schwarz- oder CDU-Funk unrühmlich bekannt gewordene Sender hält es zwar für absolut berichtenswert, dass „auch 2013“ ein gewisser Werner Mezger und irgendein Gerd Motzkus „das vergnügliche Spektakel aus Stockach kommentieren“ werden. Dass der hauptberuflich am Institut für Grundlagen der Planung der Fakultät Architektur und Stadtplanung an der Uni Stuttgart als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätige Fraktionsvorsitzende der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Die Linke , EX-OB-Kandidat ( 10,4% der Stimmen) und prominente Gegner von S21 Hannes Rockenbauch dabei als Zeuge der Anklage auftreten wird, erfährt man vom CDU-Funk dagegen nicht.

So beweist der SWR ausgerechnet auch an Fasching – wo ja eigentlich Gegen-Regeln gelten sollten - , dass überall dort, wo CDU ist, auch Peinlichkeit herrscht.

Bleibt zu hoffen, dass Rockenbauch die Humorkurve kriegt, was angesichts seines intellektuellen und politischen Niveaus und angesichts seiner „Jugend“ nicht ganz einfach sein dürfte. Ich jedenfalls möchte nicht mit ihm tauschen. Toi, toi, toi also!

Update 20.02.2013:

1. Die Anklage

Drei Klagepunkte:

1. Fortgesetzte[..] Beleidigung des Wählers durch Raub des politischen Koordinatensystems
2.
Zerstörungder eigenen Partei und despolitischen Establishmentsmit Hilfe von Ketzerei
3. Gröbste Fahrlässigkeit beim
Sprengen, Schlichten und Putschen von Denkmälern aller Art.“

2. Zeugenvernehmung Hannes Rockenbauch

„>> Ankläger:Herr Zeuge, Ihr habt an jener Schlichtung teilgenommen. Stimmt Ihr mir zu, dass es sich beim Stuttgarter Hauptbahnhof bis zu seinem Schlichterspruch um einen hervorragend funktionierenden Sackbahnhof gehandelt hat?

>> Hannes:Jawohl, das kann ich bestätigen …

>> Ankläger:Herr Zeuge, seit wann gibt es diesen Sackbahnhof in Stuttgart.

>> Hannes:Er ist schon älter, die Einweihung war 1922.

>> Ankläger: 1922! Also noch älter als der Beklagte. Richtig betrachtet heißt der Stuttgarter Hauptbahnhof also Alter Sack. Bahnhof. Wie hat der Beklagte auf die Bezeichnung Alter. Sack.Bahnhof reagiert?

>> Hannes:Na ja, die Bezeichnung hat ihm gar nicht gefallen. Dabei hab ich alles probiert, um ihm klarzumachen, dass ich diese alten Sack.Bahnhöfe doch sehr schätze. Sie sind mir viel lieber als diese jungen Schmalspur-Durchlauf-Erhitzer mit Tunnelblick und ohne Brandschutz.

Aber es hat alles nichts geholfen. Er hat die Bezeichnung einfach persönlich genommen.

>> Ankläger:Persönlich! Ist es also möglich, Herr Zeuge, dass Heiner Geißler nur deswegen von Mappus zum Schlachter-Schlichter berufen wurde, weil der Mappus ihn für einen Fachmann von AltenSack.Bahnhöfen gehalten hat?

>> Hannes:Na ja, der Mappus hat öfters nur Bahnhof verstanden. Sein Fehler war nur, dass er von sich auf den Angeklagten geschlossen hat, das sollte man nicht tun, denn dieser Mann sprengt doch jedes Format. Und so ein Ministerpräsident oder Bahnhof sind keine Herausforderung für ihn.

>> Ankläger:Wie oft mussten Sie in den Schlichtungsgesprächen den Angeklagten davon abhalten,

den Alten.Sack.Bahnhof in die Luftsprengen?

(Der Verteidiger fordert die Entlassung des Zeugen Hannes Rockenbauch, weil er zu jung sei.)

>> Ankläger:Er (Heiner Geißler) will jedes Denkmal in die Luft sprengen. Seine Kampflosung lautet: Ich, Heiner Geißler, will keine fremden Denkmäler neben mir haben. Der Zeuge Hannes Rockenbauch wird zum Teufel geschickt und muss sich an den Tisch mit Erwin Teufel setzen.

Heiner Geißler wird verurteilt, 3x60 Liter Wein an das Gericht zu liefern.“

Aus Stadt.Plan 1/2013

3. Das Urteil

Im Urteilsspruch wurde Geißler zu insgesamt 3 Eimer Wein österreichischen Maßes verurteilt. Das ist eine angemessene Strafe, zumal ein Eimer 60 Liter fasst. Einen Großteil der Strafe (120 Liter) darf Geißler aus seinem eigenen Weinberg mit der Lagebezeichnung „Gleisweiler Hölle" tilgen. Den dritten Eimer Wein wird Lothar Späth freiwillig für ihn begleichen. Nach dem Motto „Mit gehangen – mit gefangen"....“

4. Das Video (YouTube) (ca. 65')

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Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

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