Algorithmen-Ethik

Soziodigitalisierung Zeugt es wirklich von Weitsicht, den Postboten zu verprügeln, weil einem die Post nicht gefällt?

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Gestern hat der Bundesgerichtshof, wenn man so will, einen Algorithmus verurteilt, den Autocomplete-Algorithmus, der seit 4 Jahren bei der Google-Suche zur Anwendung kommt (wenn man ihn nicht, wie ich das seit Jahren tue, de-aktiviert).

Letztlich reiben sich hier zwei Kontinentalplatten menschlicher Grundbedürfnisse: Das nach umfassendem Wissen, hier vertreten durch Google (idealerweise, ok, idealisierterweise) und das nach dem Schutz der Privatsphäre (hier vertreten durch den "Unternehmer", der Google verklagt hatte, weil er sich durch dessen "automatisch ergänzte Suchvorschläge in seinem Persönlichkeitsrecht und seinem geschäftlichen Ansehen verletzt" sah. "Die Suchvorschläge zeigten bei Eingabe seines vollen Namens die Autovervollständigungen 'Scientology' und 'Betrug' an, obwohl er in keinerlei Zusammenhang mit Scientology stehe oder ihm Betrug vorzuwerfen sei." - Zitate nach oben verlinktem Wikipedia-Artikel).

Vorausgesetzt, Google tut das, was es behauptet, nämlich nichts, um seinen Autocomplete-Algorithmus zu beeinflussen, ist dieser "objektiv", d. h., seine Vorschläge spiegeln lediglich das aktuelle Suchverhalten der Google-Nutzer wieder. Google-Nutzer sind aber keine Algorithmen, sondern Menschen, und unter diesen kam offenbar das Gerücht auf, der "Unternehmer" habe mit Scientology zu tun und sei ein Betrüger. Autocomplete tat wie ihm befohlen und kontextualisierte den Namen des Unternehmers mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug".

Eine reine Verstärkerfunktion. Keine inhaltliche Modifikation.

Oder?

Es soll ja schon Fälle gegeben haben, wo Menschen durch falsche Gerüchte in den Ruin und Schlimmeres getrieben wurden. Vereinzelt. Jeder, der dieses falsche Gerücht weiterverbreitet hat, trägt in so einem Fall Mitschuld.

Logisch.

Aber zeugt es wirklich von Weitsicht, den Postboten zu verprügeln, weil einem die Post nicht gefällt?

Wohl nicht.

Die "Netzgemeinde" wird dem BGH "Inkompetenz" vorwerfen - er verstehe offenbar nicht, dass Rechenregeln keine Ethik haben könnten. Eins plus eins sei ja wohl immernoch zwei, egal, ob es sich um Brötchen oder Gerüchte handele.

Korrekt.

Die "Datenschützer" werden der Netzgemeinde "Naivität" vorwerfen, weil Brötchen und Gerüchte nun mal nicht auf einer Ebene verhandelt werden könnten. Das bürgerliche Subjekt vor einer anonymen, komplett automatisierten Gerüchteschleuder zu schützen sei ja wohl wichtiger als die Profite eines erzkapitalistischen Großkonzerns aus Mountain View, Kalifornien.

Kann man nachvollziehen.

Sollte Google Autocomplete abschaffen? Dann könnten Sie sich eigentlich gleich selbst abschaffen, PageRank und den ganzen Scheiß.

Nach welchen Prinzipien sollen Suchmaschinen dann arbeiten? Soll wieder eine menschenförmige Redaktion eingeführt werden? Vom Quantitäts- zum Qualitätsprinzip? Und wer legt fest, wer in diesen Redaktionen sitzt? Google? Kann das Internet nach den Prinzipien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutscher Provenienz "geführt" werden? Absurder Gedanke! Wirklich?

Wer eine Lösung jenseits einer Forderung des "Verbots der Entstehung falscher Gerüchte" (Wetten, das wird auch jemand vorschlagen?) hat, bitte melden.

Danke.

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Geschrieben von

Stefan Hetzel

Bürger, Publizist, Komponist (autonom, aber vernetzt)

Stefan Hetzel

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