Methode Fließbandjustiz

Riots 2011 Vor einem Jahr begannen Krawalle im Londoner Viertel Tottenham, die bald auf andere Städte übergriffen. Ging es beim juristischen Nachspiel immer rechtsstaatlich zu?
An manchen Orten mündete der Aufruhr in Straßenkämpfe mit der Polizei
An manchen Orten mündete der Aufruhr in Straßenkämpfe mit der Polizei

Foto: Dan Institene / Getty Images

3.000 junge Briten sind mittlerweile als mutmaßlich Beteiligte der Ausschreitungen vom August 2011 vor Gericht gestellt worden. Diese Mehrarbeit verdanken die Richter nur zum Teil den unmittelbaren Festnahmen während der Riots. Hauptsächlich ist sie der großen Verfügbarkeit von Videoaufzeichnungen und der späteren Identifikation von Tatverdächtigen geschuldet. Ebenso wie die Polizei war auch die Justiz in keiner Weise auf den Ausnahmezustand vorbereitet und musste Sonderschichten einlegen, um der großen Zahl von Verhafteten Herr zu werden. So arbeitete das Rechtssystem kurz nach den Unruhen quasi rund um die Uhr, um seinen Teil zur Restauration der öffentlichen Ordnung beizutragen. Inzwischen sind sich Verteidiger und Staatsanwälte einig: Das Strafjustizsystem hat gut funktioniert. Aber es gab Momente, in denen es kurz vor dem Kollaps stand, doch konnte das durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten verhindert werden.

Keine Freilassung auf Kaution

So wichtig dieses Resümee auch sein mag, es erzählt doch nur einen Teil der Geschichte. Die Notfallmaßnahmen in den ersten Tagen der Riots und der Betrieb des Rechtssystems in den vergangenen Monaten werfen mindestens drei wichtige Fragen auf:

Erstens: Wurde das Mittel der Untersuchungshaft angemessen eingesetzt? Die Untersuchung aller Dokumente, die unserem Reading-the-Riots-Projekt zur Aufarbeitung der Ereignisse von Verteidigern und Staatsanwälten zur Verfügung gestellt wurde, zeigt, dass grundsätzlich niemand auf Kaution frei kam. Man hatte Angst vor weiteren Plünderungen und Ausschreitungen. In Anbetracht der Umstände werden das viele nachvollziehen können. Aber wie lange dauerte der Ausnahmezustand an? Und war es richtig, Freilassungen auf Kaution auch dann noch zu verweigern, als die Wahrscheinlichkeit erneuter Unruhen nur noch extrem gering war?

Zweitens: Wurde das Gebot der Rechtsstaatlichkeit genügend beachtet? Es bleiben Zweifel, ob wirklich jeder Fall unabhängig beurteilt wurde oder nicht eher eine Art „Fließbandjustiz“ stattfand. Das ist um so besorgniserregender, als jüngst Pläne bekannt wurden, im Lichte der mit den Ritos und dem juristischen Nachspiel gesammelten Erfahrungen bei Vergehen während der Olympischen Spiele ein ähnliches juristisches Schnellverfahren einzuführen.

Motiv Abschreckung

Schließlich drittens: Waren die gegen die Randalierer verhängten Strafen gerechtfertigt? Wir wissen heute, dass überdurchschnittlich oft Freiheitsstrafen verhängt wurden und diese erheblich länger waren als normalerweise üblich. Dies ist besonders bei Jugendlichen deutlich geworden, was einerseits verständlich sein mag, da sie bei den Ausschreitungen die herausragende Rolle spielten. Es ist aber zugleich besorgniserregend, da man Jugendliche sonst zu recht mit Rücksicht behandelt.

Die allein denkbare Rechtfertigung der häufig verhängten schweren Haftstrafen könnte sich daraus ergeben, dass es vor einem Jahr eine Ausnahmesituation gab, die eine außergewöhnliche Reaktion notwendig machte. Aber hier besteht nach wie vor Klärungsbedarf, wann dieser Ausnahmezustand endete und ab wann man wieder eine normale Verurteilungspraxis hätte erwarten können – nach wie vor gibt es hier eine eklatante Leerstelle. Feststeht – die Unruhen waren längst vorbei, noch bevor selbst die kürzeste Haftstrafe abgesessen gewesen wäre. So bleibt als einzige Erklärung das Motiv der Abschreckung.

Der Generalstaatsanwalt hat – gestützt durch erhebliche Mengen an Untersuchungen – darauf hingewiesen, dass für den Abschreckungseffekt Schnelligkeit beim Verhängen einer Strafe und nicht ihre Länge entscheidend sind.

Aus all den genannten Gründen ist es von entscheidender Bedeutung, das Wesen der juristischen Reaktion auf die Riots zu verstehen. Unglücklicherweise und im Unterschied zu Aussagen von Randalierern, Opfern, Polizeibeamten und Anwälten für unserer Studie hat die Justiz bislang alle Anfragen abgewiesen. Paradoxerweise ist es im Augenblick einfacher, mit einem nicht verurteilten Plünderer in Verbindung zu treten, als mit einem Richter.

Tim Newburn ist Professor für Sozialpolitik und Kriminalwissenschaft an der London School of Economics.

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Übersetzung: Holger Hutt
Geschrieben von

Tim Newburn | The Guardian

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