Die Bedenken davor

Freigabe Nach 20 Jahren gibt es wieder eine Debatte um die „Pille danach“. Aber worum geht es dabei eigentlich?
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 05/2014

Sie ist klein und eher unscheinbar, aber die deutschen Bischöfe hat sie das Fürchten gelehrt. Vor einem Jahr hatte ein katholisches Krankenhaus in Köln einer vergewaltigten Frau die „Pille danach“ verwehrt. Der Ärztin, verteidigte sich die Klinikleitung, seien aufgrund einer Richtlinie des Bistums die Hände gebunden gewesen. Die Empörungswelle trieb die Katholische Bischofskonferenz dann so lange vor sich her, bis diese die „Pille danach“ in ihrem Zugriffsbereich freigab. Allerdings nur solche Präparate, die bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr die Befruchtung verhindern. Medikamente, die die Abstoßung des Embryos bewirken, sind weiterhin untersagt.

Hätte die betroffene Frau nicht in Deutschland gelebt, sondern in