Geheimnisvolle Nabelschnur

Urheberrecht Der Begriff „geistiges Eigentum“ ist ein Geschöpf der Romantik. Wir aber stehen vor einer neuen Revolution
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Ursprünglich zielte der Begriff des geistigen Eigentums auf die Idee einer exklusiven und übertragbaren Berechtigung: Schöpfer und Werk werden sofort nach der Geburt getrennt
Ursprünglich zielte der Begriff des geistigen Eigentums auf die Idee einer exklusiven und übertragbaren Berechtigung: Schöpfer und Werk werden sofort nach der Geburt getrennt

Illustration: Otto für Der Freitag

Für Leute, die Ordnung und Systematik schätzen, ist das deutsche Urheberrecht die ultimative Herausforderung. Seit 100 Jahren versuchen sich kluge Köpfe an einer Neuordnung – es gelingt ihnen aber nicht, denn unsere Rechtsphilosophen und Begriffsjuristen sind dermaßen verliebt in ihre Haarspaltereien und pathetischen Irrationalismen, dass die Formulierung eines klaren positiven Rechts durch Rechthaberei nur weiter verzögert wird. Dazu gehört auch der religionskriegähnliche Streit um Inhalt und Begriff des „geistigen Eigentums“.

Das moderne deutsche Urheberrecht – entwickelt unter dem Eindruck der französischen Revolution (und in Preußen 1837 erstmals kodifiziert) – ist bis heute eine romantische Verquickung von Pers&