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Diese AGB hauen mich um. Denn mit Punkt 3.1 willigt jeder Nutzer gleichzeitig ein, allein die Verantwortung für seine Texte zu tragen.
Für die Texte, die ich in diesem Rahmen erstelle, bin ich also ganz allein verantwortlich. Sämtliche Verwertungsrechte gebe ich allerdings ab. Was die - stets hervorgehobene - Honorierung angeht, bin ich von der Gnade des Verlages abhängig. Wahrscheinlich ist das jetzt unheimlich naiv, aber: Das ist doch keine kapitalistische, sondern eine feudale Produktionsweise. Und da werde ich dann doch pathetisch und setze sogar ein Ausrufezeichen: Forward ever - backward never! Ich stelle mir jetzt die Frage: Was tun? Freitag-Account auflösen oder Bewegung mündiger User starten? Hat jemand Vorschläge? Lorz vielleicht? Irgendwer sonst? |
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@spiegelfechter:
Zitat: In letzter Konsequenz heißt dies, dass der Nutzer seine eigenen Beiträge nicht auf dem eigenen Blog spiegeln und unter Creative Commons stellen darf, da er in diesem Falle die Rechte des Freitags an dem Text verletzten würde. Na ja - man will ja auch eine hohe Klickrate. Du bekommst halt Geld für Deinen Beitrag, dafür bekommt der Freitag die Rechte. Klar kann man sich um die Höhe des Geldes echauffieren (vorher fragen) oder jetzt über die Regeln schimpfen, aber im Endeffekt: Brot, fressen, singen... Dass ich somit meine Beiträge nicht noch woanders zur Verfügung stelle, finde ich weitaus weniger dramatisch als das hier: 5.2 Der Verlag behält sich das Recht vor, Themen und Beiträge der Nutzer ohne Angabe von Gründen zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, zu kürzen oder zu schließen. Während zeitgleich die Verantwortung für die Beiträge bei mir liegt. Wenn aber das Ganze gekürzt und bearbeitet werden kann, kann die Verantwortung nicht mehr alleine bei mir liegen, denn ein einziger gekürzter Satz oder ein fehlendes Wort kann ja den gesamten Beitrag umkehren. Dass die Zweitverwertung auch noch zugunsten des Freitag geht: tja, auch da: Brot, Fressen, Singen... |
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Liebe Twister,
mir geht es nicht um bezahlten Content, sondern um arglose Blogger, die Beiträge parallel in ihrem eigenen Blog und hier einstellen. Wer Artikel an den Freitag verkauft, ist sich über die vertragliche Abtretung seiner geistigen Ergüsse natürlich im Klaren. In diesem Falle hast Du mit Deinem "Brot, fressen, singen..." natürlich recht. Dies trifft aber nur für einen seeeehr kleinen Teil, der hier publizierten Beiträge, zu. Der große Mehrheit, der hier publizierenden Blogger, die Artikel "spiegeln", haben allerdings eine CC-Lizenz für die Inhalte ihres eigenen Blogs. Ich finde dieses Detail schon relevant. |
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@spiegelfechter:
ich ging natürlich von _bezahlten Blogbeiträgen_ aus. Bei den unentgeltlich zur Verfügung gestellten Beiträgen schließe ich mich Deinem Kommentar an. |
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Guter Punkt. Die AGB sollte sich vielleicht mal jeder durchlesen, .5.2 sagt z.B:
5.2 Der Verlag behält sich das Recht vor, Themen und Beiträge der Nutzer ohne Angabe von Gründen zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben, zu kürzen oder zu schließen. Bearbeiten? Kürzen?Es ist zwar klar, daß der Verlag hier Sorgfaltspflichten hat und fürchten muß, für rechtswidrige Beiträge haftbar gemacht zu werden. Aber redaktionelle Bearbeitung ist da wohl eher die schlechteste Lösung.Iindymedia z.B. versteckt strittige Artikel, aber sieht vor, daß man ihren Inhalt anfordern kann. |
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Meinst du durchlesen reicht? Ich finde, das fordert Widerspruch geradezu heraus. Aber wie artikuliert man den wirkungsvoll? Und welche Wirkung will man überhaupt erreichen?
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Nun - das ist halt der Deal. Du bekommst vom Freitag eine Publikationsplattform, dafür bekommt der Freitag von Dir verwertbaren Content. Das ist natürlich der Pferdefuß beim User-Generated-Content auf einer kommerziellen Plattform. Dein Einwand bzgl. der Creative Commons ist allerdings gut. In der Bloggosphäre ist es ja weit verbreitet, seine eigenen Artikel unter ein CC zu stellen, das die Weiterverarbeitung für nicht-kommerzielle Nutzer unter Namensnennung gestattet. Dies sollte bei dem Content, den die Blogger hier einstellen, auch möglich sein. Die AGBs haben übrigens einen weiteren Passus, den man sich ruhig näher zu Gemüte führen sollte:
4.3 Der Nutzer gewährleistet und garantiert, dass die mit dieser Vereinbarung auf den Verlag übertragenen Rechte weder ganz noch teilweise anderweitig übertragen oder eingeräumt werden oder sind, noch hieran irgendwelche Rechte Dritter bestehen, noch dass irgendwelche Dritte bevollmächtigt werden, derartige Rechte auszuüben. Sollte diese Gewährleistung bzw. Garantie ganz oder teilweise nicht eingehalten werden, so stellt der Nutzer den Verlag von jedweden hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter ausdrücklich und in vollem Umfang frei. In letzter Konsequenz heißt dies, dass der Nutzer seine eigenen Beiträge nicht auf dem eigenen Blog spiegeln und unter Creative Commons stellen darf, da er in diesem Falle die Rechte des Freitags an dem Text verletzten würde. Ich glaube natürlich nicht, dass der Freitag von den AGBs in dieser Art und Weise Gebrauch machen würde, aber er könnte es, wenn er denn wollte. Das sollte man als Blogger immer im Hinterkopf haben. |
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Da wär mal eine Stellungnahme angesagt, ob dies lediglich bedeutet, daß die Gewährleistung des Benutzers den Freitag von den Rechtsansprüchen Dritter befreit oder tatsächlich die eigene Verwertung untersagt ist. Deutlich wird das nicht.
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Bevor ich durch Lorz' Beitrag mal auf die Idee gekommen bin, die AGB durchzulesen bin ich von folgendem Deal ausgegangen:
Viele, viele User liefern bei freitag.de viel, viel Content. Und siehe da, eine ganze Menge davon ist sogar gar nicht mal so schlecht bzw. richtig gut. Das macht freitag.de zu einem interessanten Angebot für all die first adopters und ansonsten schwierig zu erreichenden Werbekunden (so schreibt es jedenfalls der Verlag). Die first adopters und co. besuchen in strömen die Seite freitag.de, wo ihnen tolle, tolle Werbung präsentiert wird. Dabei ist der generierte Content schon ein Wert an sich. Ist doch ideal, wenn hier jede Menge Leute - unentgeltlich größenteils - lesbaren Content schaffen. Und zur Belohnung wird auch mal etwas abgedruckt und der betreffende User kriegt ein Honorar dafür. Ein bisschen, wie bei einem Gewinnspiel. Scheinbar ist das den Leuten vom Freitag aber nicht genug. Es reicht nicht, dass die User unentgeltich Content produzieren, nein, man kassiert gleich noch sämtliche Rechte. Und dann wird mir der Deal einfach zu schlecht. Geradezu anachronistisch schlecht, feudal halt. Ich liefere Content für lau und ihr gebt mir die Plattform ist eine Sache. Ich liefere Content plus sämtliche Verwertungsrechte und ihr gebt mir die Plattform ist eine andere Sache. Jetzt werden manche sagen, dass es dabei insgesamt lediglich um theoretische Möglichkeiten geht. Theoretisch ginge es aber so oder so auch ganz anders, wie diese Seite zeigt. Das Online-Portal der Badischen Zeitung "fudder.de" (immerhin mal Grimme Online-prämiert) hält es mit den Rechten der User (die dort lediglich kommentieren können) so: "Unberührt bleiben Rechte des Nutzers an den von ihm eingestellten Inhalten. Sofern Rechte Dritter zu berücksichtigen sind, hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben." |
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Mir sind so schnell keine vergleichbaren Konstellationen bekannt, aber nicht nur die Spiegelung auf dem (ggf. vorhandenen) eigenen Blog wäre damit sanktionswürdig sondern jegliches Posting des Textes "irgendwo"...
Falls die Analogie zum herkömmlichen Leserbrief etwas taugt, wäre also eine sonstige Verbreitung derartiger Meinungsäußerungen qua AGB's hier untersagt. Wenn doch und der(die) andere(n) Contentverwerter hätte auch derartige AGB's??? Na, ob das ohne explizite Zustimmung formalrechtlich Bestand haben könnte sei mal (bei mir zumindest) mangels besserer Information dahin gestellt. Von der, wenn auch mal unterstellten, generösen "Gnade" des Freitag sollte sich jedoch niemand abhängig machen. |
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@jmr
Selbst bei "normalen" Verträgen für freie Journalisten ist es nicht eben üblich, alle Rechte abzutreten, Wenn ich z.B. einen Artikel für die exklusive Onlineverwertung verkaufe, räume ich dem Käufer nicht ein, die Printrechte und die Rechte für die Veröffentlichung in anderen Sprachen geltend zu machen. Das macht schon einige Euronen aus ;-) Das Vertragsmodell des Freitags ist eine sog. Syndikation. Der Verlag darf über alle Verwertungsschienen die Inhalte exklusiv weitergeben. Das kann man machen, im Normalfall muss der Verlag dafür dann auch ein höheres Salär abdrücken. Dass sich diese Syndiaktion allerdings auch auf nicht bezahlten Content bezieht, ist ungewöhnlich. Aber ich bin kein Jurist - vielleicht gelten diese Punkte der AGB auch gar nicht in diesem Kontext. |
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Sehr interessante Sache.
Zwar können wohl Viele davon ausgehen, dass sie mit dem hier Abgetippten ohnehin kein Geld verdient hätten, aber trotzdem bleibt es frech. Tja, liebes Freitag Team, damit bleibt nur Eins zu sagen: Ich bin raus. |
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Hallo!
vielen Dank für euer Feedback Es ist nicht korrekt, dass die Blogger "sämtliche" Rechte an den Verlag abtreten. Vielmehr wird dem Verlag nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt (vgl. Klausel 4.1 in den AGB). Die Vorwürfe sind im Kern also falsch, weil es Bloggern unbenommen bleibt, die Beiträge selbst anderweitig zu nutzen und/oder ggf. auch selbst entgeltlich zu verwerten. Die AGBs hindern Sie beispielsweise nicht daran, die Texte in anderen Blogs oder Publikationen selbst weiter zu verwenden. Hier von Knebelverträgen zu sprechen, ist daher etwas hart. Auf der anderen Seite ist es notwendig, dass dem Verlag im Rahmen der Community und ihrer Verzahnung mit Redaktion und Printausgabe, für alle Blogs auch die notwendigen Rechte eingeräumt werden müssen, um einen reibungslose Verwertung (insbesondere in der Zeitung) zu gewährleisten. Das Risiko zur Herausgabe – insbesondere von Printausgaben – wäre ansonsten zu hoch. Eine (ungefragte) Zweitverwertung nach Ziffer 4.2 der AGB ist nur dann möglich, wenn der Verlag für den Beitrag eine Vergütung entrichtet. Dies ist im Verlagswesen absolut üblich, schließlich wird der Verfasser für die Rechtseinräumung entlohnt. Es ist selbstverständlich, dass die Blogger die Verantwortung für ihre eigenen Inhalte tragen. Vorrangig wird damit sichergestellt, dass es sich um eigene und nicht um geklaute bzw. urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Freitag ist nicht in der Lage, etwaige urheberrechtliche Rechtsverletzungen in den Blogs zu kontrollieren (man denke an das beliebte copy/paste Verfahren). Was das Bearbeiten und Kürzen der Beiträge betrifft, regelt die Klausel 5.2. die Möglichkeit, die Beiträge in redigierter Form in der Printausgabe zu bringen. In gedruckten Zeitungen gibt sozusagen immer nur spaltenweise Platz für Text. Diese Klausel regelt also, dass wir Blog-Beiträge auch auszugsweise veröffentlichen können und das Recht haben zu redigieren. Community-Team |
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Und auf welche Inhalte bezieht sich die Ziffer 4.3? Auf alle Inhalte, oder nur auf die Inhalte, die vergütet werden? Die AGB sprechen hier recht schwammig von "dieser Vereinbarung" - ist damit 4.2 gemeint oder der gesamte Absatz 4?
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Wie gerade vom Community-Team gepostet, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die eigene Weiterverwertung bleibt also möglich. Allerdings kann der Freitag andererseits den Text (auch) ohne Zustimmung des Autors beliebig nutzen.
Selbst das ist noch ziemlich weitgehend, weil man die Weiterverbreitung seines eigenen Textes damit völlig aus der Hand gibt. Fairer wäre es, die urheberrechtliche Nutzung auf den Webauftritt des Freitag zu beschränken und für jede anderweitge Nutzung die Zustimmung des Autors einzuholen. Wenn ich woanders etwas in ein Forum schreibe, dann möchte ich dem Betreiber auch nicht das Recht einräumen, das anschließend zu drucken oder woanders im Web zu publizieren. Lieber Freitag, diese Klauseln hemmen jedenfalls die Diskussion und sind in der Tat nicht so ganz unkneblerisch. |
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Eins vorab: Ich kann die Kritik sehr gut verstehen. Niemand will seine Rechte abtreten, das ist doch vollkommen klar. Und die Freitag-Redaktion will auch keinen absoluten Zugriff auf die Blogs und Beiträge, die hier in der Community entstehen. Auch wenn in den AGB etwas anderes steht. Aber wir betreten gemeinsam Neuland mit dem Projekt, Print und Online so eng zu verzahnen, wie wir es in diesem Medium künftig machen wollen. Und ein Medienportal zu schaffen, dass als Netzwerk funktionieren soll. Wir haben uns deshalb entschieden, das Bloggen auf freitag.de ohne große Schwellen zu ermöglichen. Eine E-Mail-Adresse, mehr ist nicht erforderlich, um mit eigenen Texten ins Netz zu gehen. Wir haben uns deshalb entschieden, im ganzen Auftritt Links nach außen zuzulassen. Das ist meinem Wissen nach bisher auf anderen Medienportalen nur eingeschränkt üblich. Wir haben uns auch entschieden, Beiträge, die wir ins Heft nehmen, wie normale Beiträge zu honorieren.Und zwar nicht nur, weil wir mit den Autoren der Community auf gleiche Augenhöhe kommen wollen, sondern auch, weil wir die Beiträge in ein journalistischeres Umfeld holen müssen, wenn wir sie in die Zeitung setzen. Wir müssen und werden sie als Beiträge behandeln, die wie ein Text eines freien Mitarbeiters redigieren müssen. Weil es orthografische oder grammatikalische Fehler gibt. Weil ein Text sich in einer Zeitung, schon wegen des natürlichen Umfangs einer Zeitungsseite, einzupassen hat, anders als in einem Internet-Auftritt. Weil er in ein Archiv überführt wird, weil er in dem PDF der Print-Ausgabe Platz findet. Dafür zahlen wir Honorar. Dafür müssen wir aber auch eine allgemeine Regel finden, weil wir nicht mit jedem Blogger oder Freitag-Publizisten individuelle Verwertungsabmachungen treffen können. Die Juristen haben wegen unserer unseren Überlegungen die bekannten Passagen in den AGB gemacht. Und sind übers Ziel hinaus geschossen. Denn natürlich werden wir niemanden abmahnen oder haftbar machen, wenn er seinen Blogbeitrag auf seiner eigenen Homepage oder wo anders veröffentlicht. Mit den wenigen Daten, die wir von den Community-Mitgliedern verlangen, ist das gar nicht möglich. Im Gegenteil: Gute Gedanken sollen sich so oft wie möglich im Netz finden. Wenn sie unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, um so besser. Und genauso es wird uns auch nicht in den Sinn kommen, Texte zur Weiterveröffentlichung herauszugeben, ohne vorher das Einverständnis des Autoren abgesprochen zu haben. Und das werden wir auch in den AGB klarstellen. Wir arbeiten dran. |
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Das ist doch ein Wort. Vielleicht kann man zusätzlich auch noch stärker zwischen Nutzern, die hier bloggen wollen und denen die nur Kommentare schreiben, differenzieren.
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Danke erstmal für die Reaktionen, auch seitens des Freitags (zugegeben, Knebelvertrag war etwas effekthaischend). Wie Spiegelfechter schon bemerkte, bleibt der Knackpunkt Abschnitt 4.3 der AGB ("Der Nutzer gewährleistet und garantiert, dass die mit dieser Vereinbarung auf den Verlag übertragenen Rechte weder ganz noch teilweise anderweitig übertragen oder eingeräumt werden...") - Spiegelt man eigene Beiträge anderswo mit Creative Commons, das anderen Nutzern explizit Rechte einräumt, ist dieser Lizenztyp (geschweige denn Copyright) derzeit mit dem Freitag.de nicht kompatibel - insofern ist es falsch, wenn das Freitag-Communityteam schreibt: Bloggern bleibe es unbenommen, "die Beiträge selbst anderweitig zu nutzen und/oder ggf. auch selbst entgeltlich zu verwerten".
Letztlich geht es aber nicht um Rechtliches oder mögliche Haftbarmachung, sondern um eine Kultur, eine Art des Umgangs miteinander, die dieses Freitag-Beta-Experiment darstellt. Wenn hier eine neue Form der Synthese zwischen Redaktion und User stattfinden soll, denke ich, dass dem User und der Userin weitgehenst viele Wahlmöglichkeiten eingeräumt werden sollen. Das kann dabei beginnen, dass ich entscheidenk kann ob mein Blog "der" oder "das" Blog heißt (was ja anscheinend für manche wichtig ist) und ich per Häkchen Nutzungsrechte einräumen und Lizensart meines Beitrags wählen kann. Was ich mir darüberhinaus wünschen würde, wäre, dass wir User vorschlagen können, welches Thema wir gerne behandelt hätten; quasi eine Schnittstelle zur Redaktionssitzung, also eine Form von inhalticher Mitgestaltung, ein Vorschlagsrecht/ eine Abstimmungsmöglichkeit. |
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Ich sehe das ganz genau so: Die rechtlichen Fragen sollten nur das absolut minimal Nötige klären. Was wir hier aufbauen und etablieren müssen ist in der Tat ein Kommunikationsraum. Was die Nutzungsrechte angeht ist unsere Haltung klar. Die Online-Rechte brauchen wir, das geht gar nicht anders. Alle weiteren Rechte bleiben beim Blogger. Wenn wir was abdrucken in der Zeitung müssen wir ohnehin die Zustimmung einholen, schon wegen der redaktionellen Bearbeitung.
Wir arbeiten Ich finde die Idee sehr gut, dass aus der Community Themen vorgeschlagen werden. Ich weiß nicht, ob demokratische Abstimmung das richtige Verfahren ist. Da habe ich meine Zweifel. Der redaktionelle Teil des Freitag ist ein journalistisches Produkt. Da sollte die Redaktion auch die Verantwortung behalten. Aber die User sollen unbedingt mitreden, was wir da machen! Wir sind hier, wie gesagt, vor allem technisch noch ziemlich am Anfang. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass wir eine entsprechende Funktion in den nächsten Monaten einrichten - eine Art zentrales Themensammelbecken ... (Ich rede bewusst von Monaten - weil die Technik wirklich eine Herausforderung ist. Aber wir sind dran!) |
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Ich bin persönlich mit dem einfachen Nutzungsrecht des Verlages für meine gebloggten Beiträge grundsätzlich einverstanden und halte den Versuch von freitag.de, Print und Online mit Blogs eng zu verzahnen, für ein interessantes Experiment. Ich habe noch nie auch nur einen Cent mit meinen Texten verdient. Da jedem Blogger es unbenommen ist, eigene Texte auch auf eigenen Blogs unter Common License zu veröffentlichen, sehe ich den Blog hier als eine Möglichkeit an, Wahrheiten und Thesen, die in der sonstigen Medienlandschaft gemeinhin unterdrückt werden, einen Ausdruck zu verleihen.
Es geht im übrigen ja auch umgekehrt: in Beiträgen auf dem freitag.de-Blog auf Beiträge verweisen in anderen Blogs, die dann unter common license stehen. Für mich steht an oberster Stelle: die Schaffung einer kritischen Gegenöffentlichkeit von unten, und alles, was diesem Ziel dient und nützlich ist, ist erst einmal gut. |
Ausgabe 07/12
16.02.2012
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