aliquis

Wahn oder Wirklichkeit

28.02.2009 | 14:23

Blindes Wüten der Justiz

Justitia, heißt es, ist auf beiden Augen blind. In Wirklichkeit ist sie es, wenn überhaupt, meist nur auf dem rechten Auge. Links hat man ihr schon diverse Zusatzoptiken angeschraubt. Doch was sie sich in letzter Zeit an prominenter Stelle erlaubte, ist selbst mit doppelter oder dreifacher Blindheit nicht ansatzweise erklärbar.

Zuerst der Fall Zumwinkel: 
4 Mio. Steuerhinterziehung stehen 1 Mio. Strafe und Bewährung auf 2 Jahre gegenüber. Von den geschätzten 20 Mio. (persönlich erarbeitet!!), die er vorm Fiskus in Liechtenstein versteckte, sind also 16 Mio. übrig. Das ist doch mal ein gutes Geschäft. Staatsbetrug bleibe ein Kavaliersdelikt - wenn er nur in ganz großen Maßstab verübt werde, meinte der Deutschlandfunk dazu! Wahr gesprochen!
Welch kleines Licht der Zumwinkel nämlich ist, präsentieren uns die Banker von HRE über Commerzbank bis HSH Nord tagtäglich: Sie werden für Hehlerei, Konkursverschleppung und Insolvenzbetrug im ganz großen Stil weder angeklagt noch verfolgt sondern mit Milliarden belohnt. Natürlich profitiere von den Milliarden niemand persönlich!  

Nein, unsere Justiz verfolgt lieber Schwarzfahrer oder urteilt gnadenlos Kassiererinnen ab, die sich angeblich um 1,30 Euro bereichert haben. Damit keiner auf falsche Gedanken kommt: letztinstanzlich und basta!

Überaus pikant dabei, dass die urteilende Richterin Vorträge für die "Forum - Institut für Management GmbH" hält, die schon mal Seminare zum Thema "So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse" veranstaltet. Vergleicht man beide Urteile, lässt sich zweifellos der Begriff  "Klassenjustiz" als einfache Zusammenfassung verwenden. Hätten wir eine unabhängige Justiz, die Staatsräson nicht höher schätzen würde als Gerechtigkeit oder zumindest die Buchstaben des Gesetzes, würde der verdiente Gauner Zumwinkel für 2 Jahre im Knast sitzen und die Kassiererin hätte zu Lasten der überaus vermögenden Besitzer der Tengelmann-Gruppe mindestens 1,3 Mio. allein als Schmerzensgeld für jahreslanges Mobbing zugesprochen bekommen. Das sollte der Familie Haub bei geschätzten 7,8 Milliarden Privatvermögen nicht schwer fallen. 

Aber es gibt keine unabhängige Justiz und eher selten gerechte Urteile. Erschwerend kommt hinzu: welchen Sinn haben Gesetze, die nicht einmal das höchste Gericht respektiert? 

Eine Verfassung nach Gutsherrenart! - zu diesem Schluss muss man beim Urteil des Verfassungsgerichts gegen den Theologen Gerd Lüdemann kommen. Das Gericht entschied: "Die Wissenschaftsfreiheit von Hochschullehrern findet Ihre Grenzen am Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften".
Ja, in welchem Staat leben wir eigentlich?
Dazu sagte das Gericht nichts weiter als: In einem Gottesstaat!
Wer Theologie lehrt an einer staatlichen Universität, bezahlt wird mit Steuergeldern, ausgestattet ist mit Beamtenpflichten und Pensionsansprüchen, hat gefälligst dem Klerus zu dienen und nicht der Wissenschaft! Falls jahrelange Forschung oder eine Sekunde Nachdenken ergeben sollte, dass der Papst nicht unfehlbar ist, Maria nicht durch den heiligen Geist geschwängert wurde oder Gott sowie nicht existiert, Pech gehabt. Dann sind der Professor, die Professorin trotzdem ihre Ämter los, weil es die Sekte so will. Im Dogma unterscheiden sich katholische, evangelische oder mohammedanische Kirche überhaupt nicht. Getroffen hat es nicht nur Herrn Lüdemann, sondern zuvor schon: Uta Ranke-Heinemann, Hans Küng, Eugen Drewermann und Sven Kalisch. Der Fortschritt besteht darin, dass Ketzer heute nicht mehr auf dem Scheiterhaufen verbrennen, sondern großzügig mittels einer anderen Stelle forschen und lehren dürfen. Der Staat aber soll weiterhin Schwachsinn alimentieren. Unsere geschätzten roten Roben finden das recht und billig.
Vermutlich aus Staatsräson.
Drei Urteile, drei Einzelfälle und kein Zusammenhang!

 
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aliquis
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