Antifee

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25.05.2009 | 17:59

Must have: Definitionsmacht - Teil 2

Zur Unabdingbarkeit einer antisexistischen Praxis

Teil 2

 

Vergewaltigungsmythen & „Männer sind halt so..“
Über die Ausübenden sexualisierter Gewalt herrschen Vorurteile, sie seien anormal, psychisch krank oder sexuell gestört. Dieses Bild ist grundfalsch, denn die Täter sind meist ganz ‚normale‘ Männer aus allen Berufs- und Bevölkerungsgruppen, denen so etwas nicht zugetraut würde - der nette Kommilitone, der hoch angesehene Chef oder der hilfsbereite Kollege und Nachbar mit Frau und Kindern. Eben dieses falsche Bild erfüllt auch die Funktion, das Verhalten, oder sogar Sexismus allgemein, als etwas Fremdes zu denken, das nichts mit der „heilen, emanzipierten Welt“ - eben mit dem Alltag - zu tun habe. 
Die Entrüstung über Vergewaltigung verstummt sofort, wenn ein vermeintlich normaler Mann als Täter benannt wird. Dann erscheint die Anklägerin als "Monster", die aus niederen Gründen - womöglich auch noch "rachsüchtig" - ein unschuldiges Leben zu zerstören trachtet. 
Die Solidarisierung mit Betroffenen weicht hier einem Menschenbild, in dem die Glaubwürdigkeit und Identität von Frauen weniger wert und wichtig ist, als der bedingungslose Schutz von „ehrenhaften“ Männern. 
Dann gibt es da noch Mythen über die „normalen Männer“: Das übergriffige Verhalten der Männer wird gerechtfertigt ("Trieb") und die Betroffene wird für das Vorgefallene verantwortlich gemacht (ihre Kleidung war zu knapp, sie hat ihn "verrückt" gemacht); sie wird als "Schlampe", oder als hinterlistig bezeichnet. Wir fordern dazu auf, mit dieser Perspektive zu brechen und Männer / sich selbst als Mann für solches Verhalten in Verantwortung zu ziehen, damit sexualisierte Gewalt nicht als "Frauen-Problem" an die Betroffenen delegiert wird, sondern als Problem dieser Form von Männlichkeit diskutiert und angegriffen wird. Wir wollen, dass sexualisierte Gewalt, der sexistische Normalzustand ein Ende hat!

The tyranny of beauty? Verführung und Verfügung
Oft genug und immer noch gibt es im Umgang mit sexueller Gewalt das Argument zu hören, dass die Betroffenen möglicherweise durch den ein oder anderen Beitrag eine Mitschuld an dem Geschehenen tragen sollen. 
Dabei wird im Grunde Selbstverständliches übersehen: 
Es gibt keine Rechtfertigung für die Ausübung sexualisierter Gewalt! 
Es gibt auch kein Verhalten der betroffenen Personen, das in letzter Konsequenz eine Vergewaltigung verhindern könnte, denn über die Ausübung sexualisierter Gewalt entscheiden allein die Täter. Anstatt nachzufragen, ob das alles auch so okay ist oder sensibel für die Grenzen der*des anderen zu sein, machen viele, was ihnen beliebt und sehen in den Betroffen willfährige Objekte ihrer sexuellen Neigungen und Machtphantasien. So werden sexuelle Beziehungen oft in Form von Erobern und Überreden gedacht, eine auf gegenseitige Lust bedachte Sexualität kommt darin nicht vor. 
Dagegen gilt stets: „No means No!“ Männer müssen nicht sexistisch handeln! 
Wenn Unsicherheiten darüber bestehen, wann eine sexuelle Handlung zu weit geht und Grenzen verletzt werden, kann sich ein Mensch dementsprechend verhalten. In jedem Fall ist es besser (und sollte sich ohnehin von selbst verstehen), einmal mehr nachzufragen oder sich eine Chance auf Sex entgehen zu lassen, als die persönlichen Grenzen eines Menschen zu verletzen! 

Mein Körper gehört mir!
Die zusammengetragenen Einwände gegen die Definitionsmacht stellen in ihrer Gesamtheit einen Angriff auf diejenigen Menschen dar, die von sexualisierten Übergriffen und Gewalt betroffen sind. Das muss ein Ende haben! Damit Menschen auf einer Augenhöhe miteinander Lust und Begehren leben können, damit nicht ständig aus Angst vor Gewalt oder wegen konkreter Erfahrungen Lust getötet wird, ist jede*r einzelne gefragt, den Normalzustand sexueller Gewalt anzugreifen. 
Vielen ist das egal, bis sie eine Betroffene kennen gelernt haben. 
"Nein", "ich weiß nicht", "ich mag Dich, aber", "...", - heißt Nein! Wer ein Nein nicht akzeptiert, ist ein Täter! 
Damit aber gar nicht erst so viele Menschen derartig tief verletzt werden, fordern wir einen Perspektivwechsel: weg vom Täterschutz und der Verteidigung bzw. Rechtfertigung übergriffiger Sexualität. 
Stattdessen muss die aktive Solidarität mit der Betroffenen zum antisexistischen Standard gehören. 
Die Bedürfnisse der betroffenen Frau müssen an allererster Stelle stehen. 
Jeder Vorwurf von sexualisierter Gewalt oder Sexismus ist absolut ernst zu nehmen. 
Die Solidarisierung mit ihr ist immer erst einmal das Wichtigste. Ein zentrales Element der Erfahrung von sexualisierter Gewalt ist eine Situation von absolutem Kontrollverlust und einem Gefühl tiefer Ohnmacht - die Betroffene wird vom Täter zum Objekt und „Opfer“ gemacht. Sexistische, d.h. Täterschutz-Strukturen zwingen die Betroffene immer wieder dazu, in dieser Situation zu verharren, sich niemandem anzuvertrauen und / oder sich zu wehren. Darum ist es zentral für die Betroffene, eine möglichst große Kontrolle über alles zu haben, was passiert. Es darf absolut nichts laufen, was die Betroffene nicht will. Positiv gewendet geht es im Prozess der Unterstützung darum, die Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmtheit der Betroffenen wiederherzustellen: Sie muss die Kontrolle über das, was geschieht, wiedergewinnen. Das bedeutet, eine Position herzustellen, in der die Betroffene nicht mehr Opfer sein muss, sondern handelnde Aktivistin sein kann. Konkret heißt das: Es muss immer die autonome Entscheidung der Betroffenen sein, wem sie wann wie viel erzählt, was ihr Bedürfnis in der konkreten Situation ist. Für eine Positionierung und Solidarisierung reicht es aus, zu wissen, dass es einen Vorwurf gibt. 
Der Schutz der privaten und politischen Räume der Betroffenen ist ein weiteres wichtiges Ziel. Meist steht an erster Stelle (auch als konkretes Bedürfnis) der rein defensive Schutz der privaten und politischen Räume der Betroffenen. Die Anwesenheit des Täters oder des aktiven Täterumfelds stellt eigentlich immer eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Betroffenen dar. Gegen diese Gefährdung muss ein Schutzraum hergestellt und durchgesetzt werden. (Darum gibt es auf dem Festivalgelände einen eigenen Schutzraum, in dem ihr Menschen findet, die sich genauso verhalten werden, wenn ihr Schutz und Hilfe braucht – Näheres dazu findet ihr in dieser Readerin). 
Die Betroffene trifft zusammen mit ihrem Vertrauensumfeld (Unterstützer*innenkreis) die Entscheidung, wann und wie eine Täterkonfrontation stattfindet. Alle Fragen der Verhaltensregeln für den Täter, der Bewertung seiner Reaktionen und der Entscheidung über den weiteren Umgang mit ihm liegen bei der Betroffenen. Schließlich geht es nicht um die objektive Bewertung der “Schwere des Verbrechens” – sondern um die Ausübung von Definitionsmacht in einem Unterdrückungsverhältnis. 

And don't forget...
Das Konzept und die Praxis der Definitionsmacht ist keine Idee einer Männerhassenden, 'feministischen Verschwörung'. Sie ist ein Versuch, auf den sexistischen „Normalzustand“ zu reagieren. Und dafür wird versucht, die strukturelle Machtungleichheit, die meist auf Seiten der Täter liegt, umzukippen, um Betroffenen wieder nötige Handlungsspielräume zu ermöglichen!

 

edited by Gruppe 180° 

Originalquellen: 
www.jpberlin.de/antifa-pankow/defmacht/index.php?section=campaign
asbb.blogsport.de/2008/03/23/when-my-anger-starts-to-cry/
asbb.blogsport.de/2008/03/23/was-tun-wennas-braennt-zum-umgang-mit-sexueller-gewalt/
www.uni-bielefeld.de/gleichstellungsbeauftragte/veroeffentlicht.htm

 

 

 
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Kommentare
Joachim Losehand schrieb am 25.05.2009 um 21:00
Wie sehr sich doch die Wortwahl ("wording") ähnelt:

"Alle Fragen der Verhaltensregeln für den Täter, der Bewertung seiner Reaktionen und der Entscheidung über den weiteren Umgang mit ihm liegen bei der Betroffenen. Schließlich geht es nicht um die objektive Bewertung der “Schwere des Verbrechens” – sondern um die Ausübung von Definitionsmacht in einem Unterdrückungsverhältnis."

Erinnert mich stark an die Behandlung der Insassen in Guantanamo. Da übt die USA auch "Definitionsmacht" aus ("Terrorist"), die Gefangenen werden von den "Betroffenen" in ihren Rechte beschnitten usw.

Klasse. Da zeigt sich die "zur Kenntlichkeit entstellte" (Zit. Magda) Fratze des Faschismus von Links.
Titta schrieb am 25.05.2009 um 23:45
@Joachim Losehand
>Da zeigt sich die "zur Kenntlichkeit entstellte" Fratze des Faschismus von Links.<

Sie haben völlig recht. Ich empfinde das ähnlich.

Ich muß es als Frau mal gesagt haben: Antifee geht mir ziemlich auf den Sack. Ich möchte mir nämlich auch von niemandem mein Recht auf Aggression nehmen lassen. Nicht von Frauen und auch nicht für noch so hehre Ziele.
Die vermeintlich harmonisierte Welt, die Antifee anstrebt, scheint mir doch sehr an der eigentlichen Natur des Menschen vorbei konstruiert zu sein.
Titta schrieb am 25.05.2009 um 23:46
P.S.
Wo steht eigentlich das Zitat von Magda?
Joachim Losehand schrieb am 26.05.2009 um 07:47
Uh, ich glaube, das war mal in einem Kommentar ... jedenfalls habe ich die Formulierung erstmals bei ihr im Freitag gelesen. Dürfte aber nicht originär auf sie zurückgehen, was ihr Verdienst, meinen Sprachschatz zu erweitern, nicht schmälert.
Rahab schrieb am 26.05.2009 um 08:23
@ Joachim Losehand: damit (also dem zitat: "alle fragen der verhaltensregeln...") haste den kern des ganzen erwischt. wenn ich es freundlich-gesinnt lese, könnte damit gemeint sein, dass ....
... schwierig, ich komme zu keinem sehr freundlichen ergebnis, denn wenn die (der? das?) betroffene zwar alles deuten kann, aber nicht sprechen muß, und wenn auf der anderen seite der (die? das?) täter nicht sprechen darf, dann ist das im 'besten' falle die platte umkehrung dessen, was unterdrückungsverhältnis genannt wird.
das ergebnis ist 'terror', und sei es der der 'tugend'.

ich würde da auf der betroffenenseite doch mal damit beginnen, den begriff der eigenen wahrnehmung und deren absolutsetzung als objektivität=urteil unter die lupe zu nehmen.
Juli schrieb am 26.05.2009 um 12:55
Der Vergleich mit Guantanamo macht noch mal sehr schön deutlich, warum das Konzept nicht willkürlich auf alle und alles übertragbar ist. Es geht ja gerade um eine Notlösung innerhalb einer herrschaftsförmigen Situation, in der konkret Betroffene Menschen die Möglichkeit erhalten sollen, auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Für gewöhnlich läuft es halt andersrum: Männer werden übergriffig, Frauen fühlen sich bedroht, unwohl oder was-auch-immer und ziehen sich zurück. Sie verlassen das Festival, den politischen oder sozialen Zusammenhang, den Arbeitsplatz etc. Das sieht keine*r und alle können sich freuen, dass es so schön harmonisch abläuft.

Was jetzt aber genau daran "Faschismus" sein soll, wenn Frauen nach einem Übergriff weder in stundenlangen Tribunalen beweisen müssen, dass sie den Übergriff auch in keiner Weise provoziert haben und sogar noch in Kneipen, Discotheken oder auf Parties gehen können ohne stets Angst haben zu müssen durch eine Konfrontation mit dem Täter retraumatisiert zu werden - ich verstehe es einfach nicht.
Joachim Losehand schrieb am 26.05.2009 um 13:16
Klar, wenn man die Unschuldsvermutung in anderen Zusammenhängen abschaffen und das Konzept der "Definitionsmacht" gegenüber Terroristen oder Bürgern allgemein unsetzen würde würde, wäre das Entsetzen und das Gezeter groß. Da man aber mit zweyerley Maß mißt, ist das alles nicht so schlimm.

Und wie lange soll diese so genannte "Notlösung" denn Geltung besitzen? Wie lange will man Rechtsnormen außer Kraft setzen? Bis die Gefahr sexistischer Übergriffe gebannt ist? Wann ist das? Wie lange soll diese Notstandsgesetzgebung denn gültig sein?

(Nebenbei ist es eine gültige Technik, die die Sauberkeit und Plausibilität einer Argumentation auf den Prüfstand stellt, wenn man diese von Besonderen ins Allgemeine setzt und von da auf andere Beispiele probehalber anwendet.)
Juli schrieb am 26.05.2009 um 13:38
Irgendwie hab ich das Gefühl, hier wird auf Argumente nicht so wirklich eingegangen. Vielleicht mal systematisch, dann wirds einfacher:

(1) Es geht nicht um Rechtsprechung. Es geht darum, Handlungsspielräume zu schaffen. Der Täter kriegt keine Strafe, weil er vom Festivalgelände gebeten wird. Andersherum: die Betroffene kriegt die Möglichkeit, nicht gehen zu müssen

(2)Es gibt immer Definitionsmacht. Und damit immer Willkür. Das mit der objektiven Rechtstaatlichkeit ist eine Illusion. Wer's nicht glaubt möge "Angeklagt" mit Jodie Foster kucken. Die Frage ist dann halt nur: mit wem sind wir solidarisch? Mit denen, die oben stehen in der Hierarchie oder mit denen, die unten stehen.
Joachim Losehand schrieb am 26.05.2009 um 13:56
1) Rechtsprechung im eigentlichen Sinne ist zwar eine staatliche Veranstaltung. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei Hausverbot um eine (auch staatlich legitimierte) normierte Form einer Sanktion, die ausgesprochen wird.

Allgemein Normen in der zwischenmenschlichen Kommunikation sind auch in die juristisch-staatliche Rechtspflege eingegangen und daraus hervorgegangen. In jedem Diskurs, der seinen Namen verdient, werden Aussagen mit Argumenten belegt und es wird nicht per Autorität ("Definitionsmacht") ex cathedra eine einzige Meinung vertreten und für gültig erklärt.

Wer nicht allen Beteiligten in einem Streit die Möglichkeit gibt, seine Position zu vertreten und einer Partei mehr Rechte und Glaubwürdigkeit als einer anderen zugesteht, setzt sich selbst ins Unrecht, weil er anderen Rechte verweigert, die er selbst für sich in Anspruch nimmt. Wird diese Rechteverteilung zudem anhand von Kriterien vorgenommen, die in den Personen begündet sind (sexuelle Orientierung, Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion), dann wird die Veranstaltung völlig zum Unrechtsvollzug.

2) Wer "Definitionsmacht" als Umkehrung von Herrschaftsverhältnissen versteht, legitimiert damit natürlich auch bestehende Herrschaftsverhältnisse und den Kampf um den Erhalt derselben.

Gerechtigkeit ist nur mit Wahrheit solidarisch.

Natürlich kann man die Suche nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden und was der Utopien mehr sind auch gleich lassen und sich vor den Fernseher knallen. Weil man Gerechtigkeit nicht herstellen kann (wieso eigentlich nicht?) und Unrecht abschaffen will, sollte man vielleicht sinnigerweise nicht gleich das nächste Unrecht unter umgekehrten Vorzeichen aufrichten.
moor schrieb am 31.05.2009 um 19:07
@julí "Es gibt immer Definitionsmacht. Und damit immer Willkür."

ich könnte kotzen und schreien wenn ich sowas lese! das ist in dieser form nur eine rechtfertigung von willkürherrschaft.

wobei du so halb recht hast: natürlich ist das was z.B. als sexualisierte gewalt anerkannt wird unterschiedlich, je nach zeit und (sub)kulturen. und das was als sexualisierte gewalt anerkannt wird ist nicht in stein gemeißelt sondern wird ausverhandelt.

und in sinne der parteilichkeit (wie ich sie verstehe) sollte deshalb hier mal (ausgehend aus einer feministischen perspektive) definiert werden was sexualisierte gewalt ist anstatt das der willkür einzelner zu überlassen.

wenn du definitionsmacht anwendest verliert sich jeder begriff (von sexualisierter gewalt bis zur vergewaligung) im subjektiven empfinden. doch woher weiß ich das mein wort "gewalt" das gleiche bedeutet wie dein wort "gewalt"?

ich verlange keine taxative aufzählung von möglichen übergriffen, keine öffentlichen gerichtssitzungen, keine objektiven beweise. ich will einfach wissen was sexualisierte gewalt ist - außer dem zirkelschluss "alles was von der betroffenen so definiert wird".

@juli "Der Täter kriegt keine Strafe, weil er vom Festivalgelände gebeten wird."

nee, aber ein paar aufs maul wenn er der "bitte" nicht folge leistet. nochmals: definitionsmacht wird verwendet um massive gewalt ausüben. das ist ein faktum. du kannst sagen es ist gerechtfertigte und legitime gewalt (wie nazis halt von der antifa aufs maul kriegen) aber es ist gewalt! ich darf mich selbst zitieren: "tja, und ich kenn halt auch genug typen die nach vorwürfen ihr gesamtes politisches und soziales umfeld verloren haben, umziehen mussten, das jahrelang nicht verarbeiten konnten und von therapeutIn zu therapeutIn getingelt sind."
pink schrieb am 03.06.2009 um 14:28
@tita:
"Die vermeintlich harmonisierte Welt, die Antifee anstrebt, scheint mir doch sehr an der eigentlichen Natur des Menschen vorbei konstruiert zu sein."
aha - was auch immer die menschliche natur hier sein möge ... sexualisierte Gewalt ist eine Naturgewalt, der wir uns entweder schicksalhaft ergeben oder den bürgerlichen staat anrufen, der ja gaaaaanz objektiv über etwas richten kann. verstehe checker*in
Titta schrieb am 06.06.2009 um 22:19
@pink

Ja, Aggressivität gehört zur Natur des Menschen. Ohne die wäre er (oder auch sie) nicht überlebensfähig. Aggressivität ist durchaus etwas Positives.
Nur damit gehört leider auch immer Gewalt zum menschlichen Dasein dazu, und damit wiederum auch sexualisierte Gewalt als eine ihrer Unterformen.

Ob Sie mich verstanden haben, weiß ich nicht, ich bezweifle es allerdings.
Magda schrieb am 12.06.2009 um 09:48
Das Ding mit dem "Zur Kenntlichkeit entstellt" - ist wirklich nicht auf meinem Mist gewachsen. Das ist inzwischen in einem bestimmten linken feuilletonistischen Milieu Allgemeingut.
Ich weiß auch gar nicht, ob das gesamte Zitat von mir stammt. Mir gehts ja wie Titta: Ich kommentiere lieber als endlich mal wieder was Eigenes zu fabrizieren.

Aber ich freue mich, wenn ich sprachschatzerweiternd wirke. Na, aber das ist ja auch wechselwirkend.

Gruß
TobiB07 schrieb am 14.07.2009 um 19:04
Hallo Joachim,

vielen Dank für deine klaren Worte!
aichm schrieb am 26.05.2009 um 08:42
ich muss ja hier auchnochmal was schreiben, wegen des Terror-Argumentes:
Warum ist es Terror, wenn die Frau etwas definiert und nicht wenn der Mann es tut - wie es derzeit geschieht. Leben wir also zur Zeit auch schon in einer terroristischen Gesellschaft (und damit ist nicht das gelaber von irgendwelchen bewaffneten Terroristen gemeint). Wenn ja zieht das Argument von dir Rahab überhaupt nicht.
Und reden muss die betroffene Person nur nicht gegenüber einem Umfeld das sie sehr unangenehm findet. Dafür gibt es doch den UnterstützerInnenkreis - das steht doch da in dem Text drin. Mit denen redet doch die betroffene Person wenn sie das möchte. die tragen das dann weiter um der betroffenen Handlungsfähigkeit wieder zugeben.
Joachim Losehand schrieb am 26.05.2009 um 09:12
Subjektive Definitionsmacht ist intellektueller Totalitarismus, der sich präventiv unangreifbar macht. Es ist völlig gleichgültig, von wem die Definitionsmacht ausgeht; wenn es keine unabhängigen Instanzen gibt, die beide (!) Betroffenen ("Täter" und "Opfer") anhören und berücksichtigen, sondern eine Partei per definitionem "Recht hat", weil man ihr "bedingungslos Glauben schenken" muß, dann ist das Terror.

Auch Unterdrücker zu unterdrücken ist Unterdrückung und legitimiert faktisch die Unterdrückung als Instrument der Machtausübung.

Ein System, das einem Verdächtigten oder Angeklagten keine Handlungfreiheit und Rechte zugesteht und von ihm verlangt, die eigene Unschuld zu beweisen, spricht ihm fundamentale Menschenrechte ab. Wer Menschenrechte bewußt ignoriert ist ein Faschist.
Rahab schrieb am 26.05.2009 um 09:34
da war Joachim Losehand schneller, aber so ähnlich hätte ich es auch gesagt.

deshalb nur noch dieses: die betroffene person muß gerade gegenüber dem umfeld reden, welches sie "sehr unangenehm findet".
damit setzt sie sich allerdings dem widerspruch aus. und der kann ja auch bedeuten, dass sie in ihrer wahrnehmung geirrt hat.

oder noch anders gesagt: wenn frauen (und männer) nicht geredet hätten, als betroffene oder auch als nicht betroffene aber solche, welche sich in betroffene hineinversetzen können, dann wwäre beispielsweise die vergewaltigung in der ehe heute noch nicht strafbar.
und klar: die schaffung eines 'neuen' straftatbestandes bedeutet noch nicht, dass es das strafbewehrte unrecht nicht mehr gibt. aber es bedeutet, dass es nicht mehr prinzipiell negiert wird. sondern "verhandelbar" wird.

also, aichm, das konzept von handlungsfähigkeit und wie kommt der/die/das einzelne dahin, das gehört noch mal durchdacht. und - das sei dazu gesagt: ich halte sehr viel von empowerment! aber nicht so, wie es bei antifee durchscheint, wo der irgendwie geäußerte verdacht ausreicht, andere zu "othern" und auszugrenzen.
ein klein wenig kritische distanz zu sich selbst hat noch keiner und keinem geschadet!
Cyprezz schrieb am 26.05.2009 um 13:20
@Joachim Losehand
Ich les hier immer "Menschenrechte" und "unabhängige Instanzen". Also erstmal: Könnte es vielleicht sein, dass mit dem Menschenrechtskonzept schon was sind so ganz hinhaut? Erstens muss man mal sagen, dass wohl urspürnglich eher 'Männerrechte' waren nicht. Wir wollen mal nicht so tun, als ob die Aufklärer die Begründer (sic!) der feministischen Bewegung waren.
Zweitens: was bitte ist den an diesen "unabhängigen Instanzen" bitte schön unabhängig. Der Text argumentiert doch sehr klar heraus, dass es sich um eine männliche - eben verobjektivierende Sicht handelt. Zählen tuen nur 'harte Fakten' - psychisches Leid ist wird da einfach mal rausDEFINIERT. Und an den Anzeigezahlen und der deutlich differierenden Zahl der Verurteilungen, lässt sich auch sehr schön ablesen, dass irgendwas wohl eben nicht "unabhängig" ist. (Bevor mir das unterstellt wird: Bei der hohen Dunkelziffer kann ich einfach nicht davon ausgehen, dass die uneingeschränkte Mehrheit aller Frauen, die sich zu einer Anzeige durchringt, das aus "Spaß" macht.)
Und noch ein Wort zu Menschenrechten: Die gelten eben nicht für Menschen, sondern für Staatsbürger*Innen, nur um den Link zur Kritik des Nationalsstaats auch noch mal aufzunehmen.

Und Aufklärung: Lieber Joachim lies doch bitte mal die "Dialektik der Aufklärung" - die leiten da sehr schön her, was du gerade mit deinem "aufklärerischen" Gestus veranstaltest.
Joachim Losehand schrieb am 26.05.2009 um 13:39
Bitte? Die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948 sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (1950 bzw. 1953) gilt nur für Staatsbürger, also nicht für Staatenlose? Woraus geht das hervor?

Entweder erkennt man Menschenrechte als Gesamtkonzeption und deren Formulierung als Ganzes an oder nicht. Ebenso wie die in die Menschenrechtserklärungen als Menschenrecht aufgenommene Unschuldsvermutung (Art. 11, 1 bzw.Art. 6, 2) entweder für den Mensch als Mensch gilt oder überhaupt nicht.
Cyprezz schrieb am 26.05.2009 um 15:29
@Joachim

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Menschenrechte sind besser als gar nichts. Soweit so schlecht.

Aber bei wem sollen Staatenlose, denn ihre Menschenrechte einklagen bzw. wer soll die für die durchsetzen? Richtig: ein Staat. Aber sie haben ja keinen.

Das hat Hannah Arendt schon nach dem letzten Weltkrieg festgestellt und gilt heute nicht weniger für Illegalisierte. Was bitte soll eine illegalisierte Frau z.B. tun? Ne Anzeige starten? Wohl kaum.

Außerdem gebe ich Juli recht: Es geht hier weder um eine andere Form von Justiz, noch um eine tatsächliche Lösung des grundlegenden Problems. Aber der Text weisst ja die ganze Zeit daraufhin, dass hier keine Instant-fix-so-soll-eine-bessere-Welt-aussehen-Lösung ist, sondern eben eine notwendige Reaktion auf sexistische 'Normalzustände'.
Cyprezz schrieb am 26.05.2009 um 15:29
@Joachim

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Menschenrechte sind besser als gar nichts. Soweit so schlecht.

Aber bei wem sollen Staatenlose, denn ihre Menschenrechte einklagen bzw. wer soll die für die durchsetzen? Richtig: ein Staat. Aber sie haben ja keinen.

Das hat Hannah Arendt schon nach dem letzten Weltkrieg festgestellt und gilt heute nicht weniger für Illegalisierte. Was bitte soll eine illegalisierte Frau z.B. tun? Ne Anzeige starten? Wohl kaum.

Außerdem gebe ich Juli recht: Es geht hier weder um eine andere Form von Justiz, noch um eine tatsächliche Lösung des grundlegenden Problems. Aber der Text weisst ja die ganze Zeit daraufhin, dass hier keine Instant-fix-so-soll-eine-bessere-Welt-aussehen-Lösung ist, sondern eben eine notwendige Reaktion auf sexistische 'Normalzustände'.
Joachim Losehand schrieb am 26.05.2009 um 15:45
Irgendwie scheint das Konzept "Menschenrechte" völlig unbekannt zu sein; schön, daß sie trotzdem mit "Besser-als-gar-nichts" bewertet werden (was denn dann?).

Und nochmal: mit Unrecht auf Unrecht zu reagieren, ist genauso Unrecht. Wer meint, auf "sexistische Normalzustände" damit reagieren zu müssen, indem er "sexistische Ausnahmezustände" proklamiert und dabei Menschenrechtsverletzung begründet in Kauf nimmt, unterscheidet sich in rein gar nichts von denen, die die "sexistischen Normalzustände" verursachen. Sie sind nicht einmal weniger sexistisch.
Streifzug schrieb am 26.05.2009 um 16:04
Was passiert eigentlich, wenn der "sexistische Ausnahmezustand" ausgerufen wird?
Titta schrieb am 26.05.2009 um 18:57
@Streifzug

Das würde mich auch mal interessieren!
Muß ich dann, weil als Frau unbelehrbar, mit den Männern auf die Aussätzigeninsel?
;-)
Titta
moor schrieb am 30.05.2009 um 21:26
achja, wer sich dann auch mal über die anti positionen schlau machen mag, und sich besser vorstellen will wie das in der praxis aussieht: kritikderpraxis.blogsport.de/
Deaktivierter Nutzer schrieb am 31.05.2009 um 19:44
ohne aus dem nähkästchen plaudern zu wollen, aber ich könnte seiten lang scheußliche vorfälle von sexueller gewalt auflisten. und ich bin doch recht bestürzt in diesem forum auf user zu treffen, welche den tatbestand verleugnen. Oder behaupten, gar nicht zu wissen, was sexuelle gewalt überhaupt sei. leute, sind wir hier im kindergarten?
folgendes ist ein ( harmloses ) beispiel von sexueller gewalt:
frau geht in begleitung auf die amüsiermeile. plötzlich taucht ein alter sack auf. zur allgemeinen belustigung, begrüsst er die frau lautstark mit: " hier sind € 500,--. dich will ich nicht ficken. nur lecken!"
während er nach der frau greift und ihr das geld unter die nase hält. niemand aus dem publikum schreitet ein.
in solchen momenten wäre es doch schön, moralischen beistand und tatkräftiges handeln in einem zelt zu finden. das ist nämlich keine so schöne geschichte, welche man bei mutti & vati beim kaffee loswerden möchte.

noch mehr geschichten? lieber nicht?!
moor schrieb am 31.05.2009 um 21:17
was soll dieses beispiel? klar ist das gewalt, klar ist das sexismus. noch mehr geschichten kannst du gerne posten oder z.B. hier nachlesen: www.amazon.de/Schrei-nach-innen-Vergewaltigung-danach/dp/385452255X

was aber immer noch nichts daran ändert, das so manches was in der linken als sexualisierte gewalt benannt wurde keine ist, weil z.B. konsens vorhanden war.

du kannst definitionsmacht als ein praktisches konzept zur kurzfristigen intervention einsetzen. ich bin auch dafür menschen glauben zu schenken, zu intervenieren und zu unterstützen ohne bei akuten konflikten lang zu diskutieren.

trotzdem habe ich meine eigene meinung was sexismus und was sexualisierte gewalt ist. und erkenntnisstheorethisch ist definitionsmacht ein unbrauchbarer zirkelschluss.

ich darf mich nochmal selber zitieren (nachdem leider keine antworten kommen):

www.freitag.de/community/blogs/antifee/must-have-definitionsmacht---teil-1?comments=2#comments
zuletzt noch eine frage an dich, juli: nach was für kriterien benennst du das verhalten anderer als sexualisierte gewalt. weil das ist vielleicht auch spannender als der andauernde subjektivismus. keine mensch hat auch auf einer emotionalen ebene das unhinterfragbare, nicht explizierbare, subjektive gefühl "das ist sexualisierte gewalt". wohl doch eher "das macht druck", "das ist unangenehm" bis hin zu "singende schneidende kalte leere". aber der akt des benennens (wie generell der akt des erkennens) ist doch immer auch ein theoriegeleiteter (egal ob implizit oder explizit). und diese theorie ist doch verallgemeinerbar, explizierbar. muss es auch sein wenn worte wie "vergewaltigung" oder "sexualiserte gewalt" und irgendetwas gemeinsames bedeuten sollen.
moor schrieb am 31.05.2009 um 23:57
ich kann heute gar nicht mit dem posten aufhören, und mir sind noch ein paar fragen an die definitionsmacht befürworterInnen in den kopf gekommen:

# ist dieses konzept nur sinnvoll für sexualisierte gewalt oder auch z.B. für physische oder psychische gewalt geeignet?
# können auch männer opfer von übergriffen werden, und genießen diese die oben genannten schutzmaßnahmen? dazu hab ich immer unterschiedliche aussagen gehört, mich würde eure position und die begründung dafür interessieren.
# wie geht ihr mit gewalt in gleichgeschlechtlichen beziehungen um? inwiefern unterscheidet sich diese von gewalt in heterosexuellen beziehungen?
Titta schrieb am 06.06.2009 um 22:34
Schöne Fragen - und immer noch keine Antworten.
Bezeichnend?

Das Anliegen von Antifee, chrisamar u.a., ist verständlich. Aber in deren Welt will ich auch nicht leben. Der gleiche Mist nur in lila.
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