archinaut

nirgends.......... sicher... nie

22.01.2012 | 23:46

Nicht in meinem Namen

 

Wollen Sie den Kammerbeitrag für Herrn Obermeyer weiter bezahlen? fragt Frau Radomsky, sie sitzt gerade an der Monatsabrechnung und hat Einsparpotential entdeckt: Wir müssen doch sparen! Der neue Chef fragt zurück: Den Beitrag für die Architektenkammer?

Wer bei der Kammer registriert ist, darf die Berufsbezeichnung führen. Mit der Bezeichnung Architekt oder Architektin ist der oder die Eingetragene berechtigt, als Entwurfsverfasser die Bauvorlagen für einen Antrag auf Baugenehmigung zu unterzeichnen. Die Kammer vergibt den Stempel mit Eintragungsnummer und Landeswappen.

Unterzeichnet Herr Obermeyer die Bauanträge seiner Projekte? fragt der Chef nach. Nein, die Unterschrift kommt immer vom Geschäftsführer, sagt Frau Radomsky bestimmt, Herr Kobold war deswegen bei der Ingenieur- und bei der Architektenkammer eingetragen, er hat alle Bauanträge unterschrieben! Dann werden wir für Obermeyer in Zukunft nicht zahlen, oder? Sie selbst stehen doch auch in der Liste!

Aber der neue Chef sieht es anders: Die Entwurfsverfasser sollen ihren Entwurf selbst unterschreiben, sagt er. Sie müssen vertreten, was sie entwerfen. Bei mehreren erfahrenen Architekten in der Firma gibt es eben unterschiedliche Handschriften!  Er muss jetzt an die Diskussionen hier im Büro denken. Er will seinen Namen nicht unter jeden Entwurf setzen.

Frau Radomsky zieht die Brauen so hoch es geht: Das geht doch nicht! Soll Obermeyer dann auch das Honorar bekommen?

Nein, Bauprojekt schließt den Vertrag mit dem Auftraggeber, aber eine juristische Person, also eine Firma, kann gar nicht entwerfen, ...... nur natürliche Personen können kreativ sein, sagt er, dafür zahlt die Firma das Gehalt! Sie straft ihn mit einem vernichtenden Blick: Bauprojekt ist eine Firma, da muss der Geschäftsführer alles unterschreiben!

Nicht jede Idee ist gut, die der neue Geschäftsführer einbringt, denkt sie wütend, typisch Wessi, und spitzt ihre letzte Waffe: Frau Keyser ist auch Architektin! Die zahlt ihren Beitrag aber selbst!

Ja, mit Frau Keyser muss er jetzt reden. Als er ihr Büro betritt, findet er sie vertieft in den Entwurf für ein Lagergebäude, angespannt starrt sie auf den Bildschirm.

Frau Keyser, Sie sind in der Liste der Architektenkammer, habe ich gehört, beginnt er das Gespräch. Sie wird rot im Gesicht und unruhig in allen Gliedern, nervös antwortet sie: Ja, ich war zwei Jahre lang selbständig, aber es hat  nicht geklappt, ich hatte nicht genug Aufträge..... seitdem bin ich eingetragen, aber es hat nichts zu bedeuten, ein Büro will ich nie wieder aufmachen, ich kann jederzeit austreten....

Warum, sagt er, es ist doch gut, dass Sie eingetragen sind.... ich möchte, dass Sie in Zukunft als Entwurfsverfasserin selbst unterschreiben, wenn Sie Ihren Entwurf zur Genehmigung an die Bauaufsicht geben!

Die Architektin rollt mit den Augen und beginnt zu hyperventilieren: Das geht doch nicht, der Geschäftsführer muss alle Anträge unterschreiben! Herr Kobold hat das immer gemacht!

Nein, sagt der neue Chef, der Geschäftsführer unterschreibt den Vertrag mit dem Bauherrn, er haftet auch dafür. Der Auftraggeber kann sich darauf verlassen, dass alle Leistungen vollständig und mängelfrei erbracht werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Geschäftsführer jeden Entwurf selber zeichnet. Sie selbst haben mir oft vorgehalten, dass ich nicht weiß, was die Auftraggeber hier in Quedlinburg sehen wollen, auch bei diesem Lagergebäude, an dem Sie gerade arbeiten, waren Sie anderer Meinung als ich. Wir müssen uns über die Gestaltung nicht länger streiten, Frau Keyser.... Inzwischen sind Sie ja beim Auftraggeber bekannt, vertreten Ihr Vorhaben und besprechen alles direkt mit ihm, auch fachlich beherrschen Sie alles, was für die Planung notwendig ist.... daher möchte ich, dass Sie in Zukunft Ihre Entwürfe selbst unterzeichnen!

Frau Keyser wollte ihn mehrfach unterbrechen, jetzt ist sie viel zu aufgeregt, nur noch ein empörtes: Das haben wir noch nie so gemacht! entfährt ihrer bebenden Unruhe.

Dafür zahlt die Firma natürlich in Zukunft Ihren Kammerbeitrag, sagt er, ebenso wie bei Herrn Obermeyer auch!

Durch die letzte Bemerkung des neuen Chefs wächst die unbestimmte Angst der angestellten Architektin zu einer finsteren Zornwolke des Misstrauens: Da muss ich erst meinen Mann fragen, der ist Anwalt! Zu Ihrer Idee sage ich jetzt gar nichts mehr!

Vielleicht kann es auch Entwürfe geben, die wir gemeinsam als Entwurfsverfasser unterzeichen, Frau Keyser, wenn wir uns irgendwann zusammengerauft haben und über die Häuser einig sind, die wir unseren Bauherrn präsentieren wollen....

Aber Frau Keyser bearbeitet ihre Tastatur mit nervöser Inbrunst und schaut nicht mehr auf.

 

 

Hier endet der 250. Eintrag: Dieser Blog mischt Fiktion und Realität. Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind zufällig und in der historischen Überlieferung nicht verbürgt. Ich bin nur der Navigator, mein Name sei NEMO:

Ich schreibe um unser Leben. Bitte bleib dran.

 

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Kommentare
poor on ruhr schrieb am 23.01.2012 um 14:14
Schön geschrieben, lieber archie. Warum ist es aber so schlimm, wenn die architektin selbst unterschreiben gehen soll?
Geht es um das Haftungsrisiko?

Liebe Grüßé

por
archinaut schrieb am 24.01.2012 um 02:39
Lieber por,
das ist eine interessante Frage, für die Antwort will ich etwas ausholen.

Als Student und junger Uni-Absolvent war ich freier Mitarbeiter in Architekturbüros und fand es ziemlich ungerecht, dass immer andere, nämlich die jeweiligen Büroinhaber, ihre Unterschriften unter die Entwürfe setzten, die manchmal ganz, manchmal teilweise von mir oder von anderen jungen Kollegen stammten. Beim Architekten-Wettbewerb zum Beispiel geht es gar nicht um Haftung, sondern um "Ruhm und Ehre", nur im Ausnahme-Glücksfall um einen kleinen Gewinn.

In großen Büros arbeiten fünzig oder mehr Architekten, aber nur der oder die InhaberIn unterschreiben, dass die Leistung sein/ihr geistiges Eigentum, ihre eigene Schöpfung ist, was de facto in vielen Fällen nicht wahr ist.... (Ausnahmen bestätigen die Regel!). Allerdings ist es üblich, die Mitarbeiter bei einem Wettbewerbsberitrag zu benennen, sie werden in den Veröffentlichungen dann ebenfalls benannt (soweit der Platz reicht).

Durch die Zahlung von Honorar oder Gehalt an seine MitarbeiterInnen erwirbt der Arbeitgeber übrigens im juristischen Sinne nicht die Urheberschaft, die ist nämlich nicht übertragbar, aber in der Regel werden die Verträge für mitarbeitende Architekten so abgefasst, dass der/die Mitarbeiter seinem Arbeitgeber z.B. "das ausschließliche und alleinige Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten geistigen und schöpferischen Leistungen einräumt," die er oder sie im Rahmen der bezahlten Tätigkeit erbringt.

Wenn ein Bauantrag eingereicht wird, muss jemand, der fachkundig ist, den Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben, so steht es im Gesetz. Wenn die Bauvorlagen nicht vollständig oder nicht korrekt sind,muss solange nachgebessert werden, bis der Entwurf genehmigungsfähig ist. Das kann manchmal noch viel Grips und Gehirnschmalz kosten, aber anders geht es dann eben nicht.

Das Honorar, das der Architekt vom Bauherrn verlangen kann, wird dadurch aber nicht größer.... auch wenn die Kosten für das Büro höher werden, weil die Mitarbeiter länger an dem Bauvorhaben arbeiten.

Mir ist klar, dass damit Deine Frage noch nicht beantwortet ist

die Nutzung des Entwurfs Rechte juristische gesehen nicht auf den Arbeitgeber dieI sind, dann werdewas vorbereiteten Entwürfe setzte.
archinaut schrieb am 24.01.2012 um 02:39
Lieber por,
das ist eine interessante Frage, für die Antwort will ich etwas ausholen.

Als Student und junger Uni-Absolvent war ich freier Mitarbeiter in Architekturbüros und fand es ziemlich ungerecht, dass immer andere, nämlich die jeweiligen Büroinhaber, ihre Unterschriften unter die Entwürfe setzten, die manchmal ganz, manchmal teilweise von mir oder von anderen jungen Kollegen stammten. Beim Architekten-Wettbewerb zum Beispiel geht es gar nicht um Haftung, sondern um "Ruhm und Ehre", nur im Ausnahme-Glücksfall um einen kleinen Gewinn.

In großen Büros arbeiten fünzig oder mehr Architekten, aber nur der oder die InhaberIn unterschreiben, dass die Leistung sein/ihr geistiges Eigentum, ihre eigene Schöpfung ist, was de facto in vielen Fällen nicht wahr ist.... (Ausnahmen bestätigen die Regel!). Allerdings ist es üblich, die Mitarbeiter bei einem Wettbewerbsberitrag zu benennen, sie werden in den Veröffentlichungen dann ebenfalls benannt (soweit der Platz reicht).

Durch die Zahlung von Honorar oder Gehalt an seine MitarbeiterInnen erwirbt der Arbeitgeber übrigens im juristischen Sinne nicht die Urheberschaft, die ist nämlich nicht übertragbar, aber in der Regel werden die Verträge für mitarbeitende Architekten so abgefasst, dass der/die Mitarbeiter seinem Arbeitgeber z.B. "das ausschließliche und alleinige Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten geistigen und schöpferischen Leistungen einräumt," die er oder sie im Rahmen der bezahlten Tätigkeit erbringt.

Wenn ein Bauantrag eingereicht wird, muss jemand, der fachkundig ist, den Bauantrag als Entwurfsverfasser unterschreiben, so steht es im Gesetz. Wenn die Bauvorlagen nicht vollständig oder nicht korrekt sind,muss solange nachgebessert werden, bis der Entwurf genehmigungsfähig ist. Das kann manchmal noch viel Grips und Gehirnschmalz kosten, aber anders geht es dann eben nicht.

Das Honorar, das der Architekt vom Bauherrn verlangen kann, wird dadurch aber nicht größer.... auch wenn die Kosten für das Büro höher werden, weil die Mitarbeiter länger an dem Bauvorhaben arbeiten.

Mir ist klar, dass damit Deine Frage noch nicht beantwortet ist

die Nutzung des Entwurfs Rechte juristische gesehen nicht auf den Arbeitgeber dieI sind, dann werdewas vorbereiteten Entwürfe setzte.
archinaut schrieb am 24.01.2012 um 02:56
oha, verdrückt!

Mir ist klar, dass damit Deine Frage noch nicht beantwortet ist..... vielleicht gebe ich mehrere Antworten zur Auswahl:

Nicht jeder/jedem ist es vergönnt, unter eigenem Namen zu produzieren, und nicht jede/jeder will es lernen...

Vorsicht, Angst oder Mißtrauen verstellen gelegentlich den Blick auf das Einfachste.

Die "entfremdete Arbeit" kann einem ganz schön vertraut werden.....
de.wikipedia.org/wiki/Entfremdete_Arbeit

So, jetzt mache ich aber Schluss
und grüße herzlich!
archie
poor on ruhr schrieb am 24.01.2012 um 11:30
Lieber archie,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, aber die Zusammenfassung im zweiten Kommentar bringt es ja wohl auf den Punkt. Es ist wirklich ein sehr interessantes Thema. Man denkt bei entfremdung normaler weise immer nur an den fließarbeiter, der nur ein ganz bestimmzes Teil für ein Auto produziert und womöglich nur einen Handgriff zu diesem Teil beiträgt. Das Tolle an Deinem Blog ist, das Du mal einen Bereich der Arbeitswelt vorstellst wo es auch Entfremdung gibt , der aber eben nicht auf dieses immer wieder gern genommene Beispiel aus der Automobilindustrie zurückgreift. Bei architekten geht Entfremdung eben auch, auch wenn es dann dich wieder ganz anders ist.

Diese Einsicht war mir so bisher nicht vertraut.

Herzliche Grüße

por
archinaut
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