Jacob Jung

Blog: jacobjung.wordpress.com

11.10.2011 | 19:23

Bundestrojaner in Bayern: Joachim Herrmann kurz vor Rücktritt?

11.10.2011 – Seit drei Tagen sorgt eine Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs (CCC) in Berlin und Bayern unter Politikern, Sicherheitsexperten, Datenschützern und Bürgerrechtlern für Gesprächsstoff.

Dem legendären Hacker-Verein waren verschiedene Versionen einer Schadsoftware zugespielt worden, bei denen es sich wahrscheinlich um einen Staatstrojaner, also eine Software zum Ausspähen von Computern Verdächtiger durch Ermittlungsbehörden, handelt.

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 gelten für solche Online-Durchsuchungen strengste Auflagen und Richtlinien. Der CCC kommt nach einer eingehenden Untersuchung und Analyse der Software zu dem Schluss, dass deren Einsatz nicht nur sämtliche Sicherheitsstandards unterläuft sondern in eklatanter Weise gegen die Verfassung verstößt.

Mittlerweile musste das bayerische Innenministerium unter Minister Joachim Herrmann einräumen, dass der Trojaner bereits in mindestens fünf Fällen eingesetzt wurde.

Aus dem Jacob Jung Blog

Online-Durchsuchungen auf Bundes- und Landesebene: Der Staatstrojaner

Die Regierung setzt Trojaner ein, um neben der Überwachung von Telefongesprächen auch Zugriff auf die Kommunikation per Skye, Internet-Telefonie oder Chat zu haben. Die betreffenden Programme können hierzu sowohl physisch, direkt am Computer als auch elektronisch per Mail oder Download durch den Anwender installiert werden.

Im Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht eine grundlegend neue Bewertung der Rechtslage in Bezug auf Online-Durchsuchungen vorgenommen. Der ungeregelte Einsatz eines Bundestrojaners ist demnach verfassungswidrig.

So ist der Staatstrojaner nicht nur in der Lage, beliebige Daten und Dokumente von fremden Rechnern zu lesen sondern wurde darüber hinaus mit der Möglichkeit zur Erstellung von Screenshots und zur Aktivierung von Mikrofonen und Webcams für die Raumüberwachung ausgestattet.

Darüber hinaus können mit dem Trojaner sogar Daten auf dem Zielcomputer manipuliert werden. Die Veränderung bestehender Dokumente ist dabei ebenso möglich, wie die Speicherung von Dateien durch die Ermittler auf dem PC des Verdächtigen.

Vor diesem Hintergrund ist vor allem die Beweiskraft „entdeckter“ Dokumente und Dateien auf dem Zielrechner zweifelhaft. Letztlich könnte jeder Ermittler die Beweisstücke eigenhändig auf dem Rechner eines Verdächtigen hinterlegt haben.

Bestätigen sich die bisherigen Untersuchungsergebnisse des CCC, dann muss das drastische Konsequenzen für die deutsche Ermittlungspraxis und die verantwortlichen Amtsträger haben. Im Moment weisen dabei alle Spuren nach Bayern.

Zögerliche Eingeständnisse aus Bayern

Nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse des CCC hatte es aus den Innenministerium zunächst geheißen, dass es sich bei dem entdeckten Programm nicht um einen Staatstrojaner handelt.

Zwei Tage später musste das bayerische Innenministerium dann allerdings einräumen, dass die Software tatsächlich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens im Jahre 2009 eingesetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt behauptete Innenminister Joachim Herrmann allerdings, man wüsste noch nicht, ob das Programm tatsächlich im Rahmen einer realen Ermittlung oder nur zu Testzwecken verwendet wurde.

In der Folge stellte sich dann heraus, dass der Trojaner wahrscheinlich anlässlich einer Zollkontrolle am Flughafen von Mitarbeitern des Zolls auf dem Laptop eines Verdächtigen installiert wurde. Damit scheidet die Theorie vom testweisen Einsatz der Schadsoftware aus. Stattdessen zeigt sich, dass in die bayerischen Strafverfolgungspraxis per Späh-Programm schon reine Erfüllungskräfte, wie die Zollkontrolleure an Flughäfen, einbezogen wurden. Dies spricht nicht gerade für eine Methode, die nur mit größter Zurückhaltung und unter sorgfältigem Abwägen ausschließlich in Bezug auf schwere und schwerste Straftaten eingesetzt werden darf.

Heute meldet nun der Stern, dass Joachim Herrmann und sein Ministerium inzwischen eingeräumt haben, dass der Trojaner bisher in mindestens fünf Fällen zum Einsatz gekommen ist. Hierbei handelt es sich um Verfahren in München, Landshut, Nürnberg und Augsburg. Ermittelt wurde dabei in Bezug auf Doping, Drogen, Hehlerei und Internet-Betrug. Hierbei handelt es sich zum einen nicht um tatsächlich schwerwiegende Straftaten und zum anderen muss bezweifelt werden, ob die Ermittlungen tatsächlich nur unter Einsatz des Trojaners erfolgreich geführt werden konnten. Beides sind Grundvoraussetzungen dafür, dass ein Richter die Installation der Schadsoftware überhaupt anordnen darf.

Schwarzer Sheriff unter Beschuss: Rücktrittforderungen gegen Herrmann

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gerät nun zunehmend unter Druck. Innerhalb weniger Tage hat sich seine Version der Trojaner-Geschichte von der vollständigen Leugnung, über das Einräumen eines einmaligen Einsatzes zu Testzwecken bis hin zum Eingeständnis von mindestens fünf nachweislichen Fällen entwickelt.

Nicht nur aus der Opposition werden jetzt die Rufe nach einem Rücktritt des Ministers laut. Dieser behauptet allerdings nach wie vor, man habe beim Einsatz des Trojaners alle rechtlichen Vorgaben eingehalten. Eine Darstellung, die angesichts der Untersuchungsergebnisse des Chaos Computer Clubs allerdings keinesfalls haltbar ist.

Unterstützung erhält Joachim Herrmann von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Der betonte im Deutschlandfunk, dass er davon ausgehe, dass Bayern mit dem Einsatz der Schadsoftware nicht gegen das Gesetz verstoßen habe.

Das Ministerium hatte zunächst erklärt, es handle sich bei der entdeckten Software nicht um den Staatstrojaner, um die deutschen Bundesländer kurze Zeit später aufzufordern, die enttarnte Spionagesoftware nicht mehr einzusetzen.

Allmählich sollten sich die Minister jetzt auf eine gemeinsame Version einigen, da sie ansonsten auch den allerletzten Rest an Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verspielen. Letztlich zerstört die Affäre das Vertrauen der Bürger in einen maßvollen und verhältnismäßigen Umgang der Ermittlungsbehörden mit Techniken und Instrumenten, die einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.

Angesichts der aktuellen Ereignisse muss die Frage gestellt werden, ob es nicht unter anderem Aufgabe des Verfassungsschutzes wäre, die Bürger vor den verfassungswidrigen Übergriffen blindwütig ermittelnder Ordnungsfanatiker zu schützen. Während der Staat nicht davor zurückscheut, im Rahmen von Anti-Terror-Gesetzen oder der Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung jeden Menschen unter Generalverdacht zu stellen, gelten in Bezug auf die Kontrolle von Ministern, Politikern, Einrichtungen des Staatsschutzes und Ermittlungsbeamten deutlich weichere Richtlinien.

Wenn die bayerischen Behörden unter der Verantwortung eines Innenministers verfassungswidrige und illegale Methoden zur Ermittlung gegen Verdächtige einsetzen, dann muss der Verfassungsschutz gegen alle hieran Beteiligten ermitteln, die Verfassungsbrüche beenden und die Verursacher rechtlich zur Verantwortung ziehen. Stattdessen beschäftigt sich die Behörde lieber damit, Mitglieder der Linkspartei zu verfolgen und erfüllt hiermit einen Wunsch eben des bayerischen Ministers, der die Verfassung selber nach Kräften beugt.

Mit Stasi-Methoden für Recht und Freiheit

Am 3. Oktober, dem Tag der deutschen Einheit, hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann vollmundig gefordert, man solle sich an diesem Tag „den Wert von Freiheit und Freiheitsrechten in Deutschland und Europa wieder stärker bewusst machen“.

Bezogen auf die aktuellen Ereignisse in Sachen Staatstrojaner entpuppt sich dieses Statement zu einem kräftigen Schlag ins Kontor der CSU.

Angesichts des laxen Umfangs mit den gesetzlichen Vorgaben muss man sich fragen, ob Herrmann hiermit die Freiheit der Behörden gemeint hat, sich selbstherrlich über Recht und Verfassung hinwegzusetzen, wenn es um die Ausspionierung, die Bespitzelung und die Verfolgung von Bürgern geht. Gemeinsam mit seinem Parteifreund Alexander Dobrindt wird Herrmann nicht müde, immer wieder eine stärkere Überwachung der Linkspartei, bis hin zu deren Verbot zu fordern.

Begründet wird diese antidemokratische Forderung damit, dass DIE LINKE „Extremisten aus eine breiten Spektrum kommunistischer und sozialistischer Herkunft“ beherberge. Man müsse ihr deshalb mit „derselben Entschlossenheit und Wachsamkeit entgegentreten, wie den Rechtsextremisten“.

Zur Rechtfertigung martialischer und verfassungswidriger Überwachungs- und Ermittlungsmethoden verweisen die Sicherheitsfanatiker aus der Union immer wieder auf die bundesdeutschen Freiheits- und Grundrechte und betonen in diesem Zusammenhang gerne die bürgerfeindlichen Methoden der Stasi. Genau mit diesen wird unter anderem die Beobachtung und Verfolgung von Mitgliedern der Linkspartei gerechtfertigt.

Hier erzählt uns also eine von Law & Order beseelte Kaste konservativer Politiker allen Ernstes, sie wolle uns vor DDR-Verhältnissen schützen, indem sie selber oft zitierte und persiflierte Stasi-Methoden gegen uns einsetzt.

Es ist an der Zeit, diesen Verfassungsfeinden mit Mandat das Handwerk zu legen und zu fordern, dass der Verfassungsschutz seine Arbeit erledigt und zur Abwechslung einmal gegen diejenigen ermittelt, die aus der Verfassung ein dehnbares Instrument zur Rechtfertigung von Rechtsbrüchen und freiheitsfeindlichen Forderungen machen und so ihre politischen Allmachtsfantasien ungehindert ausleben.

Politik Blog von Jacob Jung 10/2011

 
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Kommentare
luggi schrieb am 11.10.2011 um 22:55
Sehr geehrter Herr Herrmann,
lieber bayrischer Innenminister,

lassen Sie sich durch solch miesepetrigen Artikel wie den obigen nicht beeinflussen ... machen Sie weiter.
Wir brauchen Sie ... mit Ihren Fähigkeiten. Mal jetzt nicht als bestallter Minister, sondern als verhinderter "Wetten daß-Moderator". Wetten, daß Sie nicht wissen, worum es technisch und verfassungsrechtlich geht und wetten, dass Sie Ihren Laden nicht im Griff haben?
Wir brauchen Sie ... und Ihren Rücktritt. Oder soll ich wetten, dass Sie auch dazu nicht selbstständig in der Lage sind?
Matto schrieb am 12.10.2011 um 11:06
In diesem Staat wundert mich gar nichts mehr.
Ich habe gleich nach der Wende bemerkt, was uns DDR-Bürger da übergestülpt wurde.
Ich gehe jetzt auch die 70 zu und habe mir in meinem Leben nichts vorzuwerfen.
Aber die Westdeutschen sollten langsam bemerken, ist was für einen Drecksladen sie gelebt haben. Langsam kommt alles an die Oberfläche. Selbst im Doping war die BRD Spitze.
In den Unternehmen dieses Landes wurde gespitzelt, dass sich die Balken biegen. Jetzt wird sogar ein Gesetz erlassen (Fakt), dass diese Unternehmen es sogar machen dürfen.
Wir Ostdeutschen haben uns von unseren Ketten befreit und was machen die Westdeutschen?
Sie machen alle fleißg mit und begehren nicht auf. Kein Westdeutscher sollte sich wagen, ihre ungezügelten und heuchlerischen Zungen gegen Ostdfeutsche zu erheben.
Zu DDR-Zeiten war die Sauberhkeit in Krankenhäusern oberstes Gebot. In diesem Staat muss erst ein Gesetz beschlossen werden, dass in Krankenhäuser Hygiene einzuhalten ist.
An dieser Sache ersieht man, wie paranoid es in diesem Systen zugeht.
Sage keiner, dieser Staat BRD ist ein Rechtstaat sei. Die BRD ist noch ein größerer Unrechtstaat, als es die DDR je war.
Jeden Tag kommt noch ein größerer Skandal ans Tageslicht, Pfui Teufel!!!!!!!
der Menschen einer schrieb am 12.10.2011 um 11:15
@Matto, Deine verbitterte Sichtweise ist nicht nur falsch, sondern schadet auch noch der Gesundheit, in Deinem Alter solltest Du pfleglicher damit umgehen.
der Menschen einer schrieb am 12.10.2011 um 11:21
...und ehe ich es vergesse: ja, die BRD war und ist ein Rechtsstaat, die DDR hingegen ein verbrecherisches Unrechtssystem, das es nicht mehr gibt, und das ist gut so.
Achtermann schrieb am 12.10.2011 um 11:39
@ Matto

Jeden Tag kommt noch ein größerer Skandal ans Tageslicht, Pfui Teufel!!!!!!!

Das ist das Positive. Der Skandal kommt ans Tageslicht. Dort, wo zentral regiert wird, die Presse stärker gelenkt ist als bei uns, werden wir über unhygienische Krankenhäuser leider nichts erfahren. Je mehr Intrigen und Vorteilsnahmen etc. öffentlich diskutiert werden können, desto besser sind wir in der Lage, das System einzuschätzen. Wir wissen doch: Wenn Politiker reden, reden sie zum Fenster raus und meinen uns damit. Dachten bei Honeckers öffentlichen Statements die Menschen, er meine es ernst?
Matto schrieb am 12.10.2011 um 12:50
@Achermann,

das war ja nun kein guter Beitrag, sondern ein Eigentor!
Selbstverständlich kommt es heraus, nur es ändert sich nichts, dass ist doch das Problem in diesem System.
Wir haben auch eine Wahl, es ist meistens eine Schicksalswahl, nur ist es keine Richtungswahl?
Das ist ja das Schöne in diesem Staat, es bleibt alles beim Alten. Wenn wir doch einmal das geringste Übel wählen könnten!
Aber so ist eben der Deutsche, lieber einen Sch.. als keinen, für mich einfach nur schizo!

@der Menschen einer,

klar, hier spricht wieder ein Besserwisser, der zu feige ist, Ungrerechtigkeiten in seinem eigenem System anzusprechen. Es wird der Tag kommen, da werden Sie und ihresgleichen in dem ganzen westdeutschen Müll versinken.
Um meine Gesundheit brauchen Sie sich keine Gedanken machen, wer diese 20 Jahre Unrechtsstaat BRD übersteht, muss gesund sein.
Matto schrieb am 12.10.2011 um 13:04
@der Menschen eine,

ich bin keinesfalls verbittert, nur ich habe aufmerksame Augen und einen klaren Verstand, daran scheint es vielen Menschen in diesem System zu fehlen.
Gottlob merken jertzt auch die Amerikaner, dass sie von ihrem System nur verarscht wurden.
Vielleicht kopmmt es dort schon früher zu einem Volksaufstand, als in diesem System.
Ein Systemwechsel in der BRD ist schon lange angebracht. Hier werden Millionen Menschen wie Sklaven behandelt, ein Unrecht sondersgleichen.
claudia schrieb am 12.10.2011 um 13:21
Was die GG-Konformität angeht:
Ich kann mich noch an Bundesabhörminister Hermann Höcherl erinnern: Der sagte einst: "Verfassungsschützer können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen."
Die Äusserung stiess auf Kritik, deswegen hat es seitdem niemand mehr so gesagt. An der Einstellung zum GG hat das natürlich nichts geändert.

---
@"der Menschen einer":
>>...sondern schadet auch noch der Gesundheit, in Deinem Alter solltest Du pfleglicher damit umgehen.<<
Ständig der Obrigkeit in den Hintern zu kriechen schadet der geistigen Gesundheit, abgesehen vom Geruch.
In jedem Alter.
Jacob Jung schrieb am 12.10.2011 um 15:12
Ich möchte Matto in dem, was er gesagt hat, einmal deutlich beipflichten:

Die BRD lässt Systemkritik und Meinungsfreiheit nicht nur zu. Sie hat diese „Freiheitsrechte“ sogar aktiv integriert und damit aus den eigenen Erfahrungen mit autoritären Systemen gelernt.

Natürlich hast Du hier die Möglichkeit, auf Missstände aufmerksam zu machen und Deine Meinung dazu frei zu äußern. Allerdings – und deshalb können die Systemarchitekten mit Gelassenheit reagieren – ändert sich hierdurch zunächst einmal gar nichts. Abgesehen davon, dass wir alle unsere Wut, Enttäuschung und Empörung an kritischen Artikeln, bissigen Kabarett-Auftritten und systemkritischen Beiträgen abarbeiten, statt sie auf die Straße zu bringen.

So betrachtet unterstützt das Recht auf freie Meinungsäußerung sogar die Stabilität des Systems. Dagegen beschränkt sich tatsächliche Mitbestimmung auf einen Urnengang, der Dir alle paar Jahre das Gefühl vermittelt, dass wohl alles in Ordnung sein muss.

Der Staatsbetrieb wird dabei durch ein fein gesponnenes Netz von Manipulation, Gremien, die hinter verschlossenen Türen tagen, wirtschaftlichen Seilschaften, die ihren Einfluss geltend machen, Parteien, die Pluralität suggerieren und einem Sozialsystem, dass dafür sorgt, dass Gruppen, die dem System tatsächlich gefährlich werden könnten, passiv und am äußersten Rand der Gesellschaft gerade eben am Leben gehalten werden, aufrecht erhalten.

Die Kirchen sorgen dabei für den Anschein von Normalität und Moral, die Medienlandschaft gibt Dir das Gefühl, das alles ordnungsgemäß und transparent abläuft und der Kampf um Existenz und Lebensqualität lenkt Dich Tag für Tag davon ab, dass Du zwar dem Anschein nach frei bist, Deine Freiheit aber nicht den geringsten Einfluss auf die politische Realität hat. Die tatsächlichen Entscheidungen werden, völlig unabhängig von den Bedürfnissen der Mehrheit, an Orten getroffen, an denen man sie nicht vermutet.

Ein Kommentar wie „ja, die BRD war und ist ein Rechtsstaat“ zeigt deutlich, dass die Rechnung des Staates aufgeht: Vor allem durch den ewigen DDR-Antagonismus funktioniert das Prinzip alleine schon dadurch, dass uns bis heute ein gleichsprachiges System vor Augen gehalten wird, in dem vermeintlich alles viel schlimmer war. Dabei sehe ich, bei aller berechtigten Kritik, einen wesentlichen Vorteil des DDR-Systems darin, dass Du dort ein klares Bild darüber erhalten konntest, was richtig und was falsch läuft und eine entschiedene innere Position beziehen konntest, während die meisten Menschen hierzulande alleine schon deshalb nur an der politischen Kruste kratzen, weil sie nicht wissen, wo und von wem die Entscheidungen, die unsere Lebensbedingungen bestimmen, eigentlich getroffen werden.

So rackerst Du Dich in einem ewigen Boxkampf ab und triffst doch immer nur die Unterschenkel Deines Gegners, weil Du nicht die geringste Ahnung davon hast, wo sein Kopf und seine Leber sind.

Ich betrachte mit Genugtuung und Hoffnung eine Bewegung, die sich zur Zeit weltweit Gehör verschafft und mit Wut und Empörung auf die Straßen und Plätze zieht, um endlich ein Recht einzufordern, von dem die meisten Menschen in den westlichen Demokratien denken, es wäre längst verwirklicht.

Wer angesichts dessen, was wir Tag für Tag im Politikbetrieb beobachten können – Verflechtungen von Wirtschaft und Politik, Entscheidungen gegen die elementarsten Grundrechte, Verhöhnung der Demokratie, arrogante Ignoranz gegen die Bedürfnisse der Mehrheit, aggressive Kriegstreiberei und Medien, die sich an der staatlichen Manipulation beteiligen – zu der Auffassung gelangt, er wäre frei, der muss entweder naiv sein oder er profitiert selber von den Rahmenumständen des Systems.

Oder, um zum eigentlichen Thema des Beitrags zurückzukommen: Man kann doch deutlich erkennen, was geschieht, wenn in der Person von Innenminister Joachim Herrmann tatsächlich mal einer der weniger geschickten Politik-Darsteller bei einem nachweislichen und eindeutigen Verstoß gegen die Grundrechte unserer Verfassung erwischt wird: Nichts. Man lässt es ihm durchgehen. Man diskutiert sogar noch kontrovers darüber, ob er mit der gewählten Vorgehensweise im Recht ist oder nicht.

Er ist natürlich nicht im Recht. Er verstößt selber massiv gegen das, was er zu schützen vorgibt. Und er kann sich die Hände reiben oder sich auf die Schenkel schlagen, wenn er belauscht, wie ganz normale Menschen seine Verfehlung auch noch verteidigen, ohne hiervon selber den geringsten Vorteil zu haben.

Würden wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben, dann wäre der Tag, an dem herausgekommen ist, dass Herrmann ganz bewusst gegen die Vorgaben der Verfassung und des Bundesverfassungsgerichts verstößt, gleichzeitig sein letzter Tag im Amt gewesen und er hätte sich einem ordentlichen Verfahren zu stellen.

Solange das aber nicht der Fall ist und solange sein maximales Risiko darin besteht, dass er als Innenminister zurücktritt und künftig von einer üppigen Pension und seinen Bezügen als Vorstand oder Aufsichtsrat lebt, wo er seine politischen Ziele übrigens noch viel ungestörter in die Tat umsetzen kann, solange fühle ich mich in diesem Land nicht frei.

Ich weiß, für einen Kommentar ist das viel zu lang. Aber lest es trotzdem mal :D
ChristianBerlin schrieb am 13.10.2011 um 00:53
@Jacob Jung

Ich weiß ja Deine Sorgfalt zu schätzen, was den Faktenteil betrifft. Aber an einer Stelle könntest Du Dich vertan haben.

Du behauptest:

Zu diesem Zeitpunkt behauptete Innenminister Joachim Herrmann allerdings, man wüsste noch nicht, ob das Programm tatsächlich im Rahmen einer realen Ermittlung oder nur zu Testzwecken verwendet wurde.

Da Du keine Quelle verlinkst, vermute ich mal, dass es sich bei der Quelle um die Presseerklärung 385/11des smti handelt?

Dort steht aber etwas anderes:

Noch nicht bestätigt werden könne, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion aus der Entwicklungsphase oder um die später im Verfahren tatsächlich eingesetzte Version der Software handelt.

Muss ich den Unterschied erklären? Oder ist der sofort erkennbar?

Vorsichtshalber sag ich mal, wo ich ihn sehe: Bei der Unklarheit, die die PE benennt, geht es nicht um die Frage, ob das Programm tatsächlich im Rahmen einer realen Ermittlung oder nur zu Testzwecken verwendet wurde, sondern darum, zu welcher Version des Programms der vom CCC veröffentlichte Code gehört.

Da der CCC nicht veröffentlicht hat, aus welcher Quelle die untersuchte FP stammt, ist die Prüfung dieser Frage erforderlich, bevor jemand deswegen seinen Hut nehmen muss.

Trotzdem fehlt natürlich der PE die klare Aussage: Diese vom CCC ausgewertete Version darf/durfte auf keinen Fall zu realen Ermittlungszwecken verwendet werden. Dass sich der Minister offenbar an die Hintertür klammert, dass die entschlüsselte Version gar nicht real eingesetzt wurde, verrät so deutlich wie nichts anderes in der PM dieses Unrechtsbewusstsein.

Vorwerfbar wäre aus meiner Sicht eher der letzte Satz der PE gewesen:

Herrmann abschließend: "Alle vom BLKA umgesetzten Quellen-TKÜ-Maßnahmen wurden auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft mit richterlichem Beschluss in der vom Gericht beschlossenen Form umgesetzt."

Von welchem Gericht ist hier die Rede? Der Beschluss des Ermittlungsgerichts wäre doch im Rahmen Rechtsprechung und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes auszulegen. Und die wurden verletzt, jedenfalls dann, wenn die vom CCC ausgewertete Version zu realen Ermittlungen eingesetzt wurde.

LG Christian
Jacob Jung
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