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06.05.2011 - Die Libyen-Kontaktgruppe tritt am 5. Mai in Rom zusammen und Guido Westerwelle bemüht sich um einen Ausgleich für die Enthaltung zur UN Resolution. Er verkündet in Bezug auf das eingefrorene Gaddafi Vermögen kämpferisch: „Es gäbe doch nichts Besseres, als dieses Geld der libyschen Bevölkerung zu geben, die es auch brauchen kann“.
Schon am Tag danach entpuppt sich die vollmundige Ansage als problematisch: Denn auf welcher rechtlichen Grundlage sollte eine Übertragung des Gaddafi Vermögens an den selbsternannten Übergangsrat erfolgen? Hierzu wäre zunächst eine Enteignung erforderlich, gefolgt von der Ausschüttung des Betrags an eine nicht autorisierte Gruppe von Rebellen in Libyen. Unser Rechtssystem sieht beide Vorgänge nicht vor.
Als promovierter Jurist (Thema der Dissertation: „Das Parteienrecht und die politischen Jugendorganisationen“) sollte Westerwelle es eigentlich besser wissen. Vielleicht hat er allerdings auch nur einen neuen Trend fortsetzen wollen, zu dem auch die Tötung von Osama Bin Laden zählt. Offenbar haben es westliche Staaten und Bündnisse seit einiger Zeit nicht mehr für nötig, sich an internationale rechtliche Standards zu halten. Anders ist das Eindringen amerikanischer Spezialtruppen in das Hoheitsgebiet Pakistans, verbunden mit der Tötung des unbewaffneten Terroristen Osama Bin Laden, nicht zu erklären.
Fraglich ist allerdings, ob es sich bei dieser Art von Rechtsbeugung und Rechtsbruch tatsächlich um einen neuen Trend handelt. Unter Umständen liegt es auch nur an der zunehmenden Aufklärungspräsenz des Internet und der sozialen Netze, dass sensible Vorgänge überhaupt oder zumindest schneller in die Öffentlichkeit gelangen.
Wie hätten die offiziellen Meldungen aus Washington über die Tötung Bin Ladens ausgesehen, wenn die getwitterten Nachrichten eines Nachbarn des Terroristen Obama nicht dazu gedrängt hätten, sich so frühzeitig zu den Vorgängen zu äußern. Wahrscheinlich wäre die „versuchte Festnahme mit Todesfolge“ stringent und stimmig dargestellt worden, während sie jetzt ernste Fragen nach der Legitimation der Operation aufwirft.
Ob bereits lange im Verborgenen üblich oder neu in Mode gekommen: Ein derart verdrehtes Rechtsverständnis entzieht jeder Vorgehensweise den legalen Boden.
Die angesichts eines Mordes bekundete Freude der deutschen Kanzlerin legt den Verdacht nahe, dass die Beugung von Rechtsgrundlagen seitens der Politik bereits tief verinnerlicht ist. Man freut sich nicht aus Versehen über eine Todesnachricht. Und das Statement: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ erlaubt, egal in welchem Kontext, keine relativierte Interpretation.
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Hallo Jacob,
Danke für die Rückkehr der Vernunft. Ja es ist auch ein Produkt der neuen Medienwelt die es zuläst immer schneller die PR Lügen a la Westerwelle zu entlarven. Zu wünschen wäre uns allen auch das wir über die neuen Medien einen weg zu einer Menschlicheren Welt finden, sowie die Druckerpresse uns den Weg zur Aufklärung gebracht hat. Liebe Grüße Baphomed |
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Lassen Sie mich mal so fragen, lieber Jacob Jung:
Mit welcher Berechtigung hat man denn damals die Auslandskonten von Saddam Hussein eingefroren und beschlagnahmt? Mit welcher Berechtigung hat man denn Hosni Mubarak seine geschätzten 40-50 Milliarden unterm Hintern weggepfändet, die man nach reinen Opportunitätserwägungen nun zu verteilen gedenkt? Mit welcher Berechtigung geschah denn dasselbe mit nordkoreanischen Auslandsvermögen? Mit welcher Berechtigung hat man dasselbe Syrien in Aussicht gestellt? Und was ist mit den Guthaben eines Robert Mugabe damals passiert? Und wer wäre berechtigt, die Erträgnisse aus solchen Maßnahmen am Ende zu erhalten? |
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>>Man freut sich nicht aus Versehen über eine Todesnachricht.<<
So isses. Der Kommentar: "Ich freue mich, dass es unseren Experten der Bummdeswehr gelungen ist, den Aufstand der dekadenten Hartzklasse niederzuschlagen!" der liegt schon in der Schublade. Die Meldung über Bin Laden hat damit nicht direkt zu tun, aber Merkels Schlachtruf ist für die Einstimmung geeignet. Dr. Göbbels lässt grüssen... |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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