Das deutsche Wahlgesetz sieht keine Mindestbeteiligung bei Wahlen vor.
Daher ist es letztlich völlig unwichtig wie hoch die Wahlbeteiligung ist, denn solange mindestens ein Wähler die Regierung legitimiert, ist rechtlich gesehen alles in Ordnung.
Ausgabe 11/10
18.03.2010
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