rolf netzmann

der weg nur ist das ziel

26.12.2010 | 03:48

Artikel 6 GG und ein selbstbestimmtes Leben

Dieser Blog entstand aus der Beschäftigung mit dem aktuellen Wochenthema des Freitag.

Jeder sollte das Recht haben, so zu leben, wie er möchte, sein Leben frei, nach seinen Bedürfnissen, zu gestalten. Dass der Staat eine Ordnungsfunktion hat, das Zusammenleben seiner Bürger bestimmten Regularien zu unterwerfen, ist sicherlich unbestritten. Diese geht aber aktuell soweit, dass er in dieses Recht eingreift. Wer eben nicht heiraten möchte, warum auch immer, der bekommt eben bestimmte Vergünstigungen nicht. Ob steuerliche Vergünstigungen oder gesetzliche Erbfolge, alles hängt von den drei Buchstaben EHE ab. Damit wird ein Zwang zur Heirat ausgeübt, der m. E. in einer aufgeklärten, offenen Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß ist.

Übrigens betrifft dies nicht nur die Bundesrepublik, gleiches galt auch in der DDR, denke ich an den zinsgünstigen Ehekredit oder eine Bevorzugung bei der Wohnungszuweisung für verheiratete Paare.

Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist aus meiner Sicht stark an das kirchliche Weltbild von der Ehe als natürliche Form des Zusammenlebens von Mann und Frau angelehnt. Damit stellt sich die Frage, wo hier die Trennung von Staat und Kirche bleibt.

Eine tolerante, weltoffene Gesellschaft wie die unsrige verlangt auch, dass früher richtige Regularien den neuen Realitäten angepasst werden. Es gibt eben heute nicht nur die Ehe als Form des Zusammenlebens, sondern auch die "Ehe ohne Trauschein" oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

Eine Änderung des Grundgesetzes ist, das halte ich auch für richtig, nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages möglich. Nur warum kommt keiner der Abgeordneten auf die Idee, den Artikel 6 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen? Was hindert den Staat daran, eine längst bestehende Realität anzuerkennen? Es ist das Verharren in alten Strukturen, eine, so könnte man es auch bezeichnen, Borniertheit allem Neuen gegenüber.

Dass es lange dauert, ehe die schwerfällige Institution Staat auf gesellschaftliche Prozesse reagiert, dafür gibt es genug Beispiele aus der jüngeren Geschichte. Ob es die , im Strafgesetzbuch festgeschriebene,  Diskriminierung Homosexueller war, oder das Verbot der Abtreibung, die gesellschaftliche Wirklichkeit hat meistens die festgeschriebenen Sanktionen der Staatsgewalt überholen müssen, ehe diese Jahre später der Realität Rechnung trug.

Beide Beispiele sind übrigens, wen wundert es, wieder mit dem Einfluss der Kirche erklärbar, welche Homosexuelle als Kranke ansah, und den Schutz des ungeborenen Lebens als Dogma jahrhundertelang festgeschrieben hatte.

Insofern gibt es zumindest die Hoffnung, dass Artikel 6 des Grundgesetzes und sich daraus ableitende konkrete Vorschriften u. a. im Steuerrecht und im Erbrecht doch irgendwann der Realität angepasst wird.

Der gegenwärtige Zustand bedeutet aber auch einen staatlichen Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen, und dies ohne Grund. Läßt sich in Fragen der inneren Sicherheit zumindest über den Sinn solcher Eingriffe streiten, weil der Staat das Gewaltmonopol hat und die Sicherheit seiner Bürger garantieren muss, so ist in den konkreten Fällen ein solcher Eingriff durch nichts gerechtfertigt. Ein durch in Aussicht gestellte finanzielle Vergünstigungen ausgeübter Druck, ein Zusammenleben zweier Menschen unter das Dach der Ehe zu stellen, damit es vom Staat "legalisiert" wird, ist letztendlich ein Eingriff in das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dies aber sollte im 21. Jahrhundert nicht mehr möglich sein.

 
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