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Dass unser Gesundheitswesen an allen Ecken und Enden knirscht, ist bekannt. Auch ist es längst ein allgemein akzeptierter Zustand, dass in Deutschland eine mehrstufige medizinische Versorgung existiert. Da gibt es den Kassenpatienten, dann den Kassenpatienten, der sich privat Bausteine dazu kauft, sowie den Privatpatienten, wobei es auch bei diesem unterschiedliche Graduierungen gibt. Was aber allzu gerne verschwiegen wird, ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Ärzte zu einer wirtschaftlich angemessenen und medizinisch unbedingt notwendigen Behandlung verpflichten.
Dass Ärzte gegenüber ihren Patienten darüber ein wenig den Mantel des Schweigens anheben, ist selten. So wie der Arzt heute, der offen über seine wirtschaftliche Situation sprach, wird selten mal ein Mediziner reden.
Eine Budgetierung sowohl der Honorare als auch der Kosten für verschriebene Rezepte schränken den Gestaltungsspielraum des Mediziners Arzt ein. So stehen einem Hautarzt pro Quartal lediglich 22 Euro pro Patient für Rezepte zur Verfügung, für einen Neurodermitispatienten viel zu wenig. Alles, was über diese Summe hinaus geht, muss der Mediziner Arzt entweder auf ein Privatrezept schreiben, das der Patient zu 100% allein bezahlt, oder er muss es selber zahlen. Hier kommt aber der Unternehmer Arzt ins Spiel, der damit seinen Gewinn schmälert.
Außerdem riskiert er, bei Überschreitung der ihm auferlegten Budgets von den Krankenkassen in Regress genommen zu werden, was wiederum seinen Gewinn schmälert. Es war ein Gewissenkonflikt zwischen dem Mediziner und dem Unternehmer Arzt, der mir heute geschildert wurde. So passiert es, dass so mancher niedergelassene Mediziner bei Erreichen seines ihm zur Verfügung stehenden Budgets seine Praxis schließt und erst zu Beginn des neuen Quartals wieder öffnet, weil ihm dann wieder ein neues Budget zur Verfügung steht.
Und dass aus diesen wirtschaftlichen Erwägungen auch keine für den Patienten optimale Behandlung erfolgt, hat dieser Arzt heute offen bestätigt. Diese ist von den Krankenkassen auch nicht gewollt, weil diese nur die medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Behandlung bezahlen. Dies ist eine politisch gewollte Konstellation, stellte der Arzt heute betrübt fest.
Als ich ihm entgegnete, dass durch eine solche wirtschaftliche Knebelung der Eid des Hippokrates ausgehebelt wird, gab er mir noch eines mit. Dieser wird bei der Approbation schon lange nicht mehr abgenommen, erfuhr ich. Bei seiner eigenen Approbation, und der Arzt war ein schon etwas älterer Mann, spielte dieser Eid überhaupt keine Rolle mehr.
Wenigstens diese Ehrlichkeit herrscht, dachte ich so bei mir, als ich vor der Praxis eine Zigarette rauchte und das soeben Gehörte noch einmal durchdachte. Und wie naiv wir Deutschen doch sind, das wir davon ausgehen, dass wir beim Arzt wirklich als Kassenpatienten eine auf uns individuell abgestimmte Behandlung erhalten.
Im Zweifel wird sich immer der Unternehmer Arzt durchsetzen.
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Ich fühle mich auch ohne das Faktum des Unternehmerarztes medizinisch schlecht behandelt. Im Grunde haben die krankenkassen recht, wenn sie darauf bestehen, dass nur absolut notwendige Behandlungen getätigt werden (über den Daumen gepeilt also so wenig, als möglich...Patientenbudget)... bringen doch viele Therapien eh nichts an wirklicher Heilung zustande...
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Hippokrates hat ja auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel. Chirurgen dürften den Eid ohnehin nicht schwören, weil "schneiden" Ärzten darin verboten war.
Stattdessen wird folgendes Gelöbnis abgelegt (nicht öffentlich). Gelöbnis Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis: “Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patien- tinnen und Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überliefe- rung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen weder auf- grund einer etwaigen Behinderung noch nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.” Nachzulesen in der (Muster)Berufsordnung der Bundesärztekammer. |
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"rzte haben es nicht so mit Umlauten ^^
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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