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Wer heute nur wenige Freunde bei Facebook hat, gilt für manche schon als seltsamer Zeitgenosse. Dass wir weltweit unsere Mails checken und Zugriff auf das Internet haben, empfinden wir längst als Normalität. Social Networks und Twitter sind inzwischen fester Bestandteil unseres Lebens geworden.
Warum aber ist der Kachelmann – Prozess dann so ein Aufreger? Folgt er doch den gleichen Gesetzen der Medialisierung privaten Lebens wie der Facebook User, der davon berichtet, dass er jetzt zwei Stunden Rasen gemäht hat und nun erst mal ein Bier trinkt.
Natürlich war der Fakt, dass Kachelmann mehrere Frauen gleichzeitig hatte, für diesen Prozess nie relevant. Und doch weiß es jetzt jeder, der es wissen wollte. Der Kampf zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft um die besten Argumente, die den Richter überzeugen, war schon immer ein wesentlicher Bestandteil von Strafprozessen. Heute wird dieser Kampf auch medial geführt. Manipulierung der öffentlichen Meinung als ein Mittel der prozessualen Kriegführung, nie war es deutlicher zu erleben als bei dem Mannheimer Strafprozess. Es war offen und ehrlich, wie Johann Schwenn, Kachelmanns Verteidiger, am Tag des Freispruchs am späten Abend bei Markus Lanz im ZDF auftrat. Er zog eine klare Trennlinie zwischen dem „ Spiegel „ und dessen Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, der er eine objektive und immer an den Fakten orientierte Berichterstattung bescheinigte, und der Burda Presse. Dieser warf er unter anderem vor, seinen Mandanten von Anfang an beschädigen zu wollen. Interessant ist, dass Schwenn den objektiv berichtenden Medien eine positive Wirkung auf den Prozessverlauf bescheinigte. Damit hat er indirekt bestätigt, dass der Prozess von Beginn an auch medial geführt wurde.
Die Medialisierung privaten Lebens hat mit diesem Verfahren eine neue Dimension erreicht. So bleibt ein mehr als bitterer Beigeschmack. Neben den bereits bekannten juristischen Betrachtungen, z.B. die unnötige Untersuchungshaft Kachelmanns, zeigt dieser Prozess auf, wie wenig Medien heute noch die Privatsphäre von Menschen achten können. Sie können es nicht, weil auch sie in einem harten Konkurrenzkampf untereinander stehen und weil der Öffentlichkeit präsentierte Prozessinterna immer auch eine höhere Auflage oder Einschaltquote bedeuten.
Es war wegen des Bekanntheitsgrades des Beschuldigten und der Schwere des Tatvorwurfs kein gewöhnlicher Prozess. Nur bleibt nach 44 Verhandlungstagen auch zu konstatieren, dass die Medien ihn immer im Focus des öffentlichen Interesses gehalten haben. Damit bekam er eine völlig überhöhte Bedeutung in der Flut täglicher Nachrichten. Und die Würde der Nebenklägerin sowie des Beschuldigten wurden an jedem Verhandlungstag mehr in den Schmutz getreten.
Doch ist diese Kritik an den Medien auch scheinheilig. Der elektronische Exhibitionismus in den social networks ist längst gesellschaftlich anerkannt. Posten was das Zeug hält, als Zeichen dafür, dass wir noch leben. Und bei einem solchen Prozess soll diese Gesetzmäßigkeit plötzlich nicht mehr gelten?
Es ist wohl eher so, dass wir hier unseren Voyerismus nur nicht zugeben wollen. Es ist der Preis für unsere Abkehr vom Privaten und den fast zwanghaften Wunsch, uns öffentlich zur Schau zu stellen, den wir jetzt zahlen. Die Geister des öffentlich Entblößens sind wir in diesem Prozess nur nicht wieder los geworden. Und sie wurden uns mit brutaler Deutlichkeit vorgeführt… um sie bei der nächsten Gelegenheit wieder zu erleben.
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Lieber Rolf,
so ganz kann ich Ihre und auch andere Meinungen nicht teilen. Zweifelsohne haben die Medien hier nicht zu heilenden Schaden angerichtet. Jedoch, wer sich in die Öffentlichkeit begibt, muss damit rechnen, zu Lasten seines Privatlebens zu einer öffentlichen Person zu werden. Dieses Breittreten, Ausschlachten und flächendeckende Berichten der Medien im Fall Kachelmann und das geweckte Interesse der Öffentlichkeit liegt in der vermeintlichen Tat selbst begründet; Vergewaltigung ist abscheulich und ein sexuelles Privatleben jenseits der allgemeinen moralischen Auffassung einer prominenten, zu besseren Zeiten nett plaudernden Person, ist einfach nur unsympathisch. Wen wundert es, wenn darüber öffentlich geredet wird? Wenn damit auch noch die Kassen klingeln? Wer weiß, vielleicht macht sich der Strafprozess irgendwann für die Beteiligten auch noch bezahlt, nur der Steuerzahler ist hier wieder mal der Dumme... Freundliche Grüße Katharina N. |
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Hallo Rolf,
Ihre meinung in allen Ehren, aber die Schuldigen sind Hier das Gericht, die Statsanwaltschaft und die Gerichts Pressestelle. Ich möchte hier einmal den Blick auf den Letzten Skandal in diesem Prozes Richten. Unmittelbar nach Prozessende wurde Seitens des Gerichtes Veranlasst die Komplette Urteilsbegründung ins Netz zu stellen. Diese Urteilsbegründung enthält die Volständigen Richtigen Personen Daten sowie den Real Namen des vermeindlichen Opfers. Für Reporter ist dieses Gericht ja nicht das erstemal durch solche art der Urteilsfindung und des Populismus aufgefallen. Erinnert sei hier auch der Fall Harry Woertz. Regelmäsig fällt gerade dieses Gericht auf durch dererlei, Meiner Meinung nach Strafbaren Handlungen. Ja hier ist handlungsbedarf ich Persönlich Zweifle schon seid mehr als 10 Jahren an der Kompetenz dieses Gerichtes sowie an seinen Fähigkeiten. Aber ja da Gebe ich Ihnen Recht wo war die Kritische Presse in diesem Fall. Auch der Freitag hat hier nie stellung zu bezogen ob der unfähigkeit dieses Gerichtes. Es gab und es gibt genug Kritische Recherche Netzwerke für und mit Journalisten die hier seid Jahren ausreichend hintergrund Material zusammengetragen haben. Liebe Grüße Baphomed |
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hallo Katharina N.,
ich gebe Ihnen insofern Recht, dass Prominente immer in der Öffentlichkeit stehen. Was die Medien aber hier getan haben, war eine völlige Überhöhung der Wertigkeit dieses Prozesses. Und, wieviele machen sich bei you tube oder DSDS zum Affen, weil sie in die Öffentlichkeit drängen. Insofern ist es nur eine Fortsetzung dieses Zwanges, Privates in die Öffentlichkeit zu bringen, was die Medien mit Kachelmann und der Nebenklägerin taten. Deshalb ist die Medienschelte scheinheilig. Eine strafrechtliche oder generell juristische Bewertung war mein Blog nicht, das ist mir auch nicht möglich. Freundliche Grüße Rolf Netzmann |
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Hallo Rolf,
als eine Strafrechtliche oder Juristische wertung habe ich Ihren Blog auch nicht verstanden. Dieser Satz sollte nur meine Persönliche meinung zu den Vorgängen verdeutlichen. Liebe Grüße Baphomed |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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